Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter / die Bieterin hat den Nachweis seiner / ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit unter Nutzung der dafür vorgesehenen Formulare nachzuweisen und dem Angebot beizufügen:
— Darstellung des Mitarbeitereinsatzes vor Ort,
— Aktueller Hygienenachweis (Lebensmittelhygiene- Verordnung und Infektionsschutzgesetz); auf Nachfrage auch für die beschäftigten Mitarbeiter/-innen sonstige Anforderungen, Nachweise und / oder Erklärungen,
— Angebotskonzept (Bestandteil des Angebotes ist die Erstellung eines Konzeptes, welches ausführlich auf sämtliche im Verfahren genannten Kriterien eingeht),
— Verpflegungskonzept (Musterspeisepläne Hauptverpflegung) für jeweils eine Woche in den Monaten Mai, August, Oktober und Dezember) mit aussagefähiger Darstellung der voraussichtlichen Warmhalte- bzw. Standzeiten und inkl. der zusätzlich 4-mal im Monat anzubietenden bio- und regionalen Gerichte,
— Qualitätssicherung und Kommunikation,
— Beschwerdemanagement (Sicherstellung der Entgegennahme und qualitätssichernder Umgang mit Beschwerden),
— Küchenleitungsperson vor Ort zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer,
— Hygienekonzept (basierend auf HACCP, siehe Leistungsbeschreibung), ausführliche Darstellung der Hygienemaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Speisezubereitung (Kühlkette, personelle Hygiene, Speiseausgabe), Abfallvermeidung (Zubereitung, Essensausgabe, Reinigung) Entsorgungskonzept (Entsorgung von Bioabfall und Speiseresten),
— und Reinigungskonzept (Wochenreinigungsplan) Einheitliche-Europäische-Eigenerklärung (EEE),
— Die EEE stellt einen vorläufigen Beleg zur Eignung eines Unternehmens und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dar und ersetzt vorläufig die Vorlage von Nachweisen,
— Die EEE ist mit Umsetzung der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU zwingend zu verwenden. Das Nichtvorlegen der EEE führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.