Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird das ursprünglich mit Bekanntmachung 2021/S 035-086461 eingeleitete Vergabeverfahren erneut bekannt gemacht.
Da die erarbeiteten Vergabeunterlagen aufgrund unveränderbarer technischer Voreinstellungen der eingesetzten Software für die Vergabeplattform nicht verwendet werden konnten, wurde eine erneute Bekanntmachung mit einem neuen Link zu den einschlägigen Vergabeunterlagen erforderlich. Der Auftraggeber hat das Verfahren insofern in den Stand der Bekanntmachung zurückversetzt. Formal kann dies in den Standardformularen allerdings nur durch eine Aufhebung ausgedrückt werden. Der Auftraggeber wird das mit genannter Bekanntmachung eingeleitete Verfahren daher als aufgehoben bekanntmachen. Es handelt sich bei der hier bekanntgemachten Ausschreibung jedoch um denselben Leistungsgegenstand, der weiterverfolgt wird. Auch die Vergabeunterlagen werden unverändert verwendet.
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für
— Bieter und
— Mitglieder einer Bietergemeinschaft und
— Unterauftragnehmer, welche Leistungen der Verwaltung, Verwiegung, der Kontrolle und Zuordnung sowie des Einbaus von Abfällen oder des Betriebes der Kleinanliefererstelle erbringen sollen.
Grds. mit dem Angebot einzureichenden Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III. Sie behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Belastbarkeit der Eigenerklärungen nach den Formularen 1 und 2 Bestätigungen der zuständigen Sozialversicherungsträger sowie der zuständigen Finanzämter bei den Unternehmen anzufordern und die Vorlage eines Bundeszentralregisterauszuges zu verlangen.
Bieter und Bietergemeinschaften haben zudem mit dem Angebot eine Übersicht über die Leistungsteile, für welche Dritte in die Leistungserbringung einbezogenen werden (Unterauftragnehmer, Eignungsleiher) zu übermitteln und die Dritten, soweit bekannt, zu benennen. Für solche vorgesehenen Dritten und Unterauftragnehmer werden überdies mit dem Angebot auch sog. Verpflichtungserklärungen abgefragt, mit denen die Unternehmen verbindlich bestätigen, dass sie dem Bieter für den Fall der Zuschlagserteilung die bezeichneten Fähigkeiten und Mittel zur Verfügung stellen bzw. die Leistung erforderlichenfalls selbst erbringen. Soweit der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haftet er gemeinsam mit diesem Unternehmen für die Auftragsausführung. Mit dem Angebot hat dieses Unternehmen ebenfalls eine Verpflichtungserklärung einschließlich Erklärung über die gemeinsame Haftung zusammen mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach Formular 5 in Teil III (Angebotsvordruck) abzugeben.
Vom Bestbieter wird die Vergabestelle die nach ThürVgG erforderlichen Erklärungen zur Arbeitnehmervergütung, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, zum Einsatz von Nachunternehmern sowie Kontrollen und Sanktionen nach ThürVgG abfordern. Diese sind innerhalb von wenigen Tagen (vss. 3 bis 7 Tagen) nach Aufforderung der Vergabestelle zu übermitteln. Formulare hierfür sind mit den Vergabeunterlagen eingestellt.
Weitere Hinweise:
Bieter und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben auf Aufforderung gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung übermitteln.
Beigebrachte Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden, dies gilt auch für eine EEE, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine EEE, in der dieselben Angaben enthalten sind, welche im vorliegenden Verfahren abgefragt werden.