Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangestelll. MA inkl. GF. Freie MA sind wie UnterAN im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Eignungsnachweis unter Anl. 1 ist v. d. freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bieters über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers/einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“, „staatlich geprüfter Techniker" oder „Meister" der Fachrichtung Elektrotechnik od. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters (Sitz d. Bieters) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur", „staatlich geprüfter Techniker" oder „Meister" nicht
gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des o.g. Geschäftsführers/der o.g. Führungskraft im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den o.g. Geschäftsführer oder die o.g. Führungskraft in der o.g. Berufsqualifikation im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT). Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs. Hier muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter III.1.3)b).
d) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen (Ref. 1+2: LPH 2-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Ref. 1+2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.7.2011-30.6.2021 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem
Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten als Mindestanforderung
erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— TA-Leistung bei einem Hochbauprojekt (Ref. 1+2),
— Bauvolumen brutto (KG 400, ALG 4, 5, 6, ELT): Ref.1: mind. 800.000 €, Ref. 2: mind. 500.000 €,
— dem Bieter beauftragte u. vollständig von ihm erbrachte LPH: LPH 2-8 (Ref. 1+2),
— dem Bieter wurden mind. zwei der genannten ALG beauftragt u. von ihm vollständig erbracht: ALG 4, 5, 6 (Ref. 1+2),
— Planung und Ausführung einer LED-Beleuchtungsanlage (Ref. 1),
— Planung und Ausführung einer Gefahrenmelde- und Alarmanlage (Ref. 2),
— Maßnahme im laufenden Betrieb mit Publikumsverkehr (Ref. 1 oder 2),
— Planung und Ausführung einer neuen Aufzugsanlage (Ref. 1 oder 2).
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. — Bieter, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.