Bf. Friedrichsdorf_Modernisierung und barrierefreier Ausbau Verkehrsstation

DB Station&Service AG (Bukr 11)

Bf. Friedrichsdorf_Modernisierung und barrierefreier Ausbau Verkehrsstation

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-25 Auftragsbekanntmachung
2021-12-23 Ergänzende Angaben
2022-03-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-10-21 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-12-05 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-12-19 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-12-19 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-07-27 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-09-22 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-03-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bahnhöfen
Referenznummer: 21FEI56072
Kurze Beschreibung: Bf. Friedrichsdorf_Modernisierung und barrierefreier Ausbau Verkehrsstation
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bahnhöfen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Bahnhöfen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hochtaunuskreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: silke.strahl@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926545609 📞
Fax: +49 6926520071 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5aa0dc71-442e-4dbc-871a-d993dc65d653 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5aa0dc71-442e-4dbc-871a-d993dc65d653 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-30 📅
Datum des Beginns: 2022-04-19 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 232-612215
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, 60314 Frankfurt am Main 2. Hasselmann und Müller Planungsgesellschaft mbH, 56068 Koblenz Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erhöhung Hausbahnsteig (Gl 402) auf 98 cm über SO, Verlängerung nach Norden um 11 m, Verschiebung um 40 m, Erneuerung Bahnsteigbelag
Neubau Mittelbahnsteig (Gl 404/405) auf 76cm über SO, Länge 210 m, Erneuerung Bahnsteigbelag, Verbreiterung des Mittelbahnsteigs
Neubau der Personenunterführung, Neubau der Treppenanlagen von der Personenunterführung zum Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig
Neubau der Zuwegung auf der Ostseite durch Neubau eines barrierefreien geneigten Gehwegs und durch den Neubau der Treppe auf der Ostseite.
Neubau der Bahnsteigdächer am Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig sowie Neubau von zwei Wetterschutzhäusern
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friedrichsdorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
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Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
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Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
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Oberbau konventionell–Schotter:
--Gleise;Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau:
-Massive Stützbauwerke
-Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Allgemeiner Erd- und Tiefbau:
-Erdbauwerke;
-Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Spezialtiefbau:
-Stützbauwerke;
-Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb;

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Strahl, Silke
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5aa0dc71-442e-4dbc-871a-d993dc65d653 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, 60314 Frankfurt am Main
2. Hasselmann und Müller Planungsgesellschaft mbH, 56068 Koblenz
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
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Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
Mehr anzeigen
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 232-612215 (2021-11-25)
Ergänzende Angaben (2021-12-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 252-671649
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 232-612215
ABl. S-Ausgabe: 252
Quelle: OJS 2021/S 252-671649 (2021-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6530217.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 050-130944
ABl. S-Ausgabe: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-04 📅
Name: STRABAG Rail GmbH
Postanschrift: i-Park Tauberfranken 9
Postort: Lauda-Königshofen
Postleitzahl: 97922
Land: Deutschland 🇩🇪
Main-Tauber-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6530217.25 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 050-130944 (2022-03-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6530217.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-26 📅
Datum des Beginns: 2022-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 207-589880
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 050-130944
ABl. S-Ausgabe: 207

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Julia Duda
Quelle: OJS 2022/S 207-589880 (2022-10-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6530217.25 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 238-687214
ABl. S-Ausgabe: 238

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Robert Sure, Verena Schaumburg
Quelle: OJS 2022/S 238-687214 (2022-12-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6530217.25 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 248-722744
ABl. S-Ausgabe: 248

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Robert Sure
Quelle: OJS 2022/S 248-722744 (2022-12-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6530217.25 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 248-723957
Quelle: OJS 2022/S 248-723957 (2022-12-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6530217.25 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 146-467205
ABl. S-Ausgabe: 146
Quelle: OJS 2023/S 146-467205 (2023-07-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6530217.25 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 186-583265
ABl. S-Ausgabe: 186

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verena Schaumburg, Robert Sure
Quelle: OJS 2023/S 186-583265 (2023-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bf. Friedrichsdorf_Modernisierung und barrierefreier Ausbau Verkehrsstation
Referenznummer: 53238c6d-7642-4732-8dec-8c25ffde8395
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bahnhöfen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 672f9785-e851-4ced-9018-8b26ace8df71
Beschreibung der Beschaffung: Bf. Friedrichsdorf_Modernisierung und barrierefreier Ausbau Verkehrsstation
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-19 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Hochtaunuskreis 🏙️
Postleitzahl: 61381
Stadt: Friedrichsdorf
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021784408
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STRABAG Rail GmbH
Nationale Registrierungsnummer: ef62c5ab-bf3a-4599-a00c-4dbfae22f753
Postanschrift: i-Park Tauberfranken 9
Postleitzahl: 97922
Postort: Lauda-Königshofen
Region: Main-Tauber-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bereich West
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 30 670 69 09-62 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Nationale Registrierungsnummer: 1691faa3-330c-4d76-a952-fba98f1e87c3
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 302970 📞
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT11: Aufgrund der aktuellen Marktsituation und der Mitnutzung der BE-Flächen auf der Baustelle durch andere Bau-AN muss das Baumaterial teilweise durch tägliche LKW-Transporte auf die Baustelle gebracht werden und auch von verschiedenen BE-Flächen innerhalb der Baustelle umgelagert werden.
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Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der AN ist mit der Hauptbauleistung beauftragt. Ohne die zusätzlichen Logistikleistungen wird der Werkserfolg des AN gefährdet. Das Abwickeln der Baustelle ist ohne die zielorientierte Lagerung des Baumaterials nicht möglich. Die Baustellenlogistik ist ein Teil der Kernleistung des AN. Ein zusätzlicher AN, der ausschließlich für diese Leistung eingesetzt wird, ist baustellenlogistisch nicht umsetzbar. Ein gesamthafter Wechsel des AN steht in keinem Verhältnis zur Beauftragung der zusätzlichen Leistung durch den bestehenden AN. Ein Wechsel führt zu einem sofortigen Baustopp. Die Baustelle steht daraufhin bis zur Bindung eines neuen AN für Monate still. Die Baustelle verliert wichtiges Know-How. Die Mehrkosten durch den Zeitverlust im Projekt und den AN-Wechsel stehen in keinem Verhältnis zu den notwendigen zusätzlichen Logistikleistungen.
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Quelle: OJS 2023/S 219-691237 (2023-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 21FEI56072

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU

Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - STRABAG Rail GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-04 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: 0201 364020 📞

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT10 (MKA03): Für das Gewerk LST sind im Bahnhof weitere Kabeltiefbauarbeiten erforderlich. Dabei geht es um die Herstellung einer Kabeltrasse im Bereich des ehemaligen Gleis 403, die so nicht im Hauptvertrags-LV enthalten ist.
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die herzustellende Kabeltrasse hat mehrere Schnittstellen zu der gesamthaften Kabeltiefbauplanung im Bahnhof. Bei einer parallelen Umsetzung durch einen anderen AN entsteht massiver baustellenlogistischer Mehraufwand. In Verbindung mit den bautechnologischen Schnittstellen ist eine Aufteilung der Herstellung des Kabeltrassensystems durch mehrere AN technisch nicht möglich. Außerdem führt die Beauftragung eines weiteren AN zu unverhältnismäßigen Mehrkosten, da Vorleistungen, die durch den bereits gebundenen AN schon erbracht worden sind, durch einen neuen AN erneut erbracht werden müssen und damit auch zu vergüten sind. Dazu zählt die Einarbeitung in die Planung, Berücksichtigung in der Sicherungsplanung, Koordinierung von Schnittstellen zu anderen Gewerken und zu dem Hauptbau-AN.
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Quelle: OJS 2023/S 238-749171 (2023-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: 09343 5060 📞

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT10 (MKA10): Die nächstmögliche Frischwasserleitung zur Wasserversorgung der Baustelle befindet sich im nahegelegenen Wohngebiet. Zur Vermeidung von Baustellenverkehr im Wohngebiet wird eine Frischwasserleitung zur Baustelle verlegt.
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Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Eine Verlegung der Frischwasserleitung durch einen anderen AN führt zu Schnittstellenproblemen auf der Baustelle. Die Frischwasserleitung liegt voraussichtlich im Baufeld und muss daher über mehrere Bauphasen teilweise wechselnd bauzeitlich gesichert werden. Außerdem wird die Leitung an den Baucontainer der Fa Strabag Rail angeschlossen, wodurch eine weitere ungünstige Schnittstelle auf der Baustelle entsteht. Bei einer Verlegung und anschließenden Verwaltung der Frischwasserleitung durch einen separaten AN verzögert sich der Termin, an dem die Frischwasserversorgung der Baustelle über eine Leitung gewährleistet werden kann. Bis dahin würden Zusatzkosten entstehen durch die Anlieferung von Frischwasser. Gegenüber einer Verlegung der Frischwasserleitung durch den aktuellen AN besteht bei einer Vergabe der Leistung an einen separaten an die Gefahr, dass Verzögerungen auf der Baustelle entstehen, sobald die Leitung bauzeitlich verlegt, gesichert oder repariert werden muss.
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Quelle: OJS 2023/S 238-749920 (2023-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT10 (MKA33): Es sind zusätzliche Beschilderungen an der Eingleisstelle am Gleis 401 erforderlich, damit die Eingleisstelle nicht von Fahrzeugen zugeparkt wird. Die Beschilderung an der Eingleisstelle ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags.
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Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Sperrpause hat bereits begonnen, das Problem der Nichterreichbarkeit der Eingleisstelle ist akkut und muss sofort umgesetzt werden. Ein Wechsel des AN führt zur Gefährung des Erfolgs der Sperrpause. Ein Wechsel des AN führt zu unverhältnismäßigen Mehrkosten dafür, dass lediglich ein Teil der Baustellenbeschilderung erweitert werden muss. Zukünftig muss dann der zusätzliche AN gegebenenfalls wie auch aktuell kurzfristig in die Baustelle eingebunden werden, wodurch Schnittstellenprobleme und auch erneut Verzögerungen im Bauablauf entstehen könnten.
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Quelle: OJS 2023/S 239-751697 (2023-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT10 (MKA14): Das Dach der Treppeneinhausung am Mittelbahnsteig enthält nach einer Beprobung vor Ort Asbest. Die Treppeneinhausung muss deshalb fachgerecht und sicher abgebrochen werden. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Haupt-LV der Fa Strabag Rail.
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Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Leistung muss kurzfristig ausgeführt werden. Ein Wechsel des AN führt zu einer verzögerten Ausführung der Leistung. Da für diese Leistung jedoch Sperrpausen erforderlich sind, müssen die Abbrucharbeiten termingerecht erfolgen und können nicht verschoben werden. Der planmäßig nächstmögliche Ausführungstermin wäre im Juli 2023. Die durch den Abbruch entstehende Baufreiheit ist jedoch umgehend erforderlich und kann nicht um knapp ein Jahr verschoben werden. Neben den terminlichen Gründen müsste ein weitere AN die Planung sichten, auf der Baustelle eingewiesen werden, in die Sicherungsplanung aufgenommen werden und die Schnittstellen mit den bereits gebundenen Firmen abstimmen. Für lediglich den Abbruch der Treppeneinhausung entsteht deshalb erheblicher Mehraufwand für sowohl den neuen AN, als auch die bereits gebundenen Firmen.
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Quelle: OJS 2023/S 239-752075 (2023-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT10 (MKA62): Der im Haupt-LV benannte Stromanschluss konnte nicht als Baustromanschluss genutzt werden. Um die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen zu können, muss deshalb ein anderer Stromanschluss genutzt werden. Dieser befindet sich auf einer Straßenseite, die gegenüber der Baustellenseite liegt. Es ist deshalb der Aufbau einer Kabelhilfsbrücke erforderlich, damit der Stromanschluss nicht durch Straßenverkehr beschädigt wird.
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Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Herstellung des Baustromanschlusses ist eine Grundlage für die vertraglich vereinbarten Leistungen des gebundenen AN. Bei einer Vergabe an einen dritten AN entstehen deshalb Schnittstellenprobleme. Insbesondere im Schadensfall ist es zwingend erforderlich, dass ein Schaden ohne Verzögerung behoben werden kann. Diese Leistung wäre bei Vergabe an einen anderen AN voraussichtlich mit Verzögerungen und Koordinationsaufwand verbunden. Dadurch gegebenenfalls entstehende Stillstandszeiten können nicht riskiert werden. Ein Wechsel des AN ist deshalb nicht möglich. Der alternative Stromanschluss muss umgehend installiert werden. Ein Vergabeprozess führt deshalb zu Verzögerungen im Bauablauf. Der durch einen weiteren an der Baustelle beteiligten AN entstehende Koordinationsaufwand führt zu Mehrkosten. Bei Problemen mit dem Stromanschluss besteht das Risiko weiterer Bauzeitverluste, wodurch das Erreichen des Bausolls in den Sperrpausen stark gefährdet wird.
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Quelle: OJS 2023/S 239-752176 (2023-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT10 (MKA42): Dadurch, dass die im Gleis 404 vorgesehene Gleishilfsbrücke nicht eingebaut werden konnte, muss die Verbauplanung in großen Teilen an die neuen Bauzustände angepasst werden.
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Verbauplanung ist eine Werksplanung der Fa Strabag Rail. Die weitere Anpassung der Verbauten muss deshalb auch weiterhin von der Firma Strabag Rail geplant werden. Eine Herauslösung der Verbauplanung aus dem Leistungsbereich der Fa Strabag Rail führt zu undurchschaubaren Schnittstellenproblemen in der Planung und Ausführung. Sofern zu einem anderen AN gewechselt wird, muss dieser sich in die Planung der Verkehrsstation einarbeiten. Der dadurch entstehende Mehraufwand führt zu erheblichen Zusatzkosten. Sofern im weiteren Bauablauf erneut Anpassungen an der Verbauplanung notwendig werden, führt die Schnittstelle zwischen der ausführenden Firma und des neuen AN zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Dadurch könne weitere Mehrkosten oder Verzögerungen im Bauablauf entstehen.
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Quelle: OJS 2023/S 239-752987 (2023-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT10 (MKA70): Für die Treppentürme der im Bahnhof aufgestellten provisorischen Personenüberführung ist eine Auflage des Prüfstatikers, dass auf der P+R-Anlage ein Anprallschutz hergestellt wird.
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der Anprallschutz ist umgehend herzustellen. Bei einer Verzögerung droht, dass die provisorische Personenüberführung für Reisende geschlossen werden muss. Dadurch wäre grundsätzlich der Bahnverkehr über den Mittelbahnsteig nicht mehr möglich und die stadtteilverbindende Wirkung nicht mehr gegeben. Der Bahnverkehr wäre dadurch schlagartig massiv eingeschränkt. Neben dem zeitlichen Problem müsste ein neuer AN den Anprallschutz materialisieren und zum Bahnhof bringen. Dadurch entstehen Mehrkosten und logistischer Aufwand, da der bestehende AN bereits das notwendige Material vor Ort hat.
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Quelle: OJS 2023/S 239-753123 (2023-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT10 (MKA28): Es werden Mehrkosten für Ausfallschichten angezeigt. Grund hierfür ist, dass die in einer Sperrpause geplanten Arbeiten (Einbau einer Gleishilfsbrücke) nicht stattfinden konnten. Dafür wurden von AN bereits Personal, Maschinen und Nachunternehmer disponiert. Die Nichtdurchführbarkeit der Arbeiten wurde vom AG am 13.08.2022 dem AN mitgeteilt
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Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Da in dieser Mehrkostenanzeige ausschließlich Ausfallschichten angezeigt werden, kann die Leistung nicht durch einen anderen AN übernommen werden. Ein Wechsel des AN ist daher technisch nicht möglich.
Quelle: OJS 2023/S 239-753163 (2023-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT10 (MKA43): Weil die Hilfsbrücke im Gleis 404 in der Sommersperrpause 2022 nicht eingebaut werden konnte, wurde eine Umplanung der Verbauten notwendig. Der umgeplante Verbau muss hergestellt werden. Diese Leistungen werden in der MKA angezeigt.
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Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Herstellung der umgeplanten Verbauten erfolgt auf Grundlage der Planung des gebundenen AN. Die Herstellung der Verbauten muss daher auch durch den gebundenen AN realisiert werden. Bei einer Vergabe der Leistung an einen dritten AN entstehen massive Schnittstellenprobleme, die zu Verzögerungen im Bauablauf führen können. Bei einem Wechsel des AN entstehen massive Mehrkosten, weil eine umfassende Einarbeitung in die Baustelle notwendig wäre. Darüber hinaus entstehen neue baustellenlogistische Schnittstellen, die zu einem erhöhten Koordinationsaufwand führen.
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Quelle: OJS 2023/S 239-753237 (2023-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-21+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT15: Die Mehrkostenanzeige Nr. 21 der Firma Strabag Rail GmbH beinhaltet die Bereitstellung des Gleisschotters für den Gleisumbau in allen Gleisen.
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Das Material sollte ursprünglich von der DB Netz geliefert werden, allerdings gab es bei der Bestellung der Leistung und der Verrechnung intern Probleme. Die Firma Strabag hat als Bau AN diese Leistung als einziges Termingerecht übernehmen können. Die Oberbaumaterialien wurden über die DB Netz angefragt und aufgrund von internen Prozessen war eine fristgerechte Lieferung der Materialien im Endeffekt nicht möglich. Ohne die fristgerechte Lieferung der Oberbaumeterialien hätte die provisorische Hilfsbrücke im Gleis 404 nicht eingehoben werden können und somit hätte die genehmigte Sperrpause nicht eingehalten werden können. Somit hätten sich im gesamten Projektverlauf Verzögerungen bis hin zum Baustillstand ergeben.
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Quelle: OJS 2023/S 247-783079 (2023-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Kontaktperson: Fe.ei-m-b
E-Mail: kathrin.elsner@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926545689 📞
Fax: +49 6926520071 📠

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-14+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT09: Im Hausbahnsteig soll die Höhenlage der sichtbaren Kabelleerrohrtrassen in den Kabelschächten durch einen Vermesser aufgenommen werden, um spätere Kollisionen zw. Bestands- und Neubautrassen zu vermeiden. Dafür soll ein zusätzlicher Vermessungstrupp eingesetzt werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Leistung muss bereits zwei Wochen nach Anordnung erfolgen. Bei einem potenziellen AN-Wechsel kann die Terminschiene nicht gehalten werden. Durch die Verzögerungen im Bauablauf droht, dass das Bausoll nicht erreicht werden kann. Bei einem Wechsel des AN entsteht Mehraufwand, da sich ein neuer AN in die Planung einarbeiten müsste. Der Aufwand wäre dem neuen AN zu vergüten. Diese Kosten entstehen nicht bei einer Ausführung durch den bereits gebundenen AN.
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Quelle: OJS 2024/S 033-095369 (2024-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-23+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT13: Aufgrund von Änderungen im Bauablauf sollen Fertigteile der Personenunterführung eingehoben werden, statt diese in Ortbetonbauweise herzustellen. Für den Einhub ist ein Großkran erforderlich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Durch den Kraneinhub, insbesondere den Auf- und Abbau, entstehen gravierende Schnittstellen in der Baulogistikplanung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind Parallelarbeiten in den Zeiträumen des Auf- und Abbaus auf der Baustelle bis ins kleinste Detail zu koordinieren. Das Ziel des Einhubs ist eine Bauzeitverkürzung. Bei einem Wechsel des AN entsteht ein erhebliches Risiko, dass die anvisierten Ziele aufgrund von Schnittstellenproblemen nicht erreicht werden können.Bei einem Wechsel des AN entstehen Zusatzkosten durch Vorleistungen (Einarbeitung in die Baustelle und Bauabläufe) und für den erheblichen Koordinationsaufwand auf der Baustelle. Auf- und Abbau sowie Einhub beanspruchen einen Zeitraum von einer Woche. Verzögerungen oder Stillstandszeiten gefährden den Projekterfolg. Diese Kosten können bei Durchführung durch den bereits gebundenen AN vermieden werden. Auch die Terminschiene bis zum geplanten Einhub im Juli 2023 ist gefährdet aufgrund langer Vorlaufzeiten.
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Quelle: OJS 2024/S 040-116452 (2024-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-19)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926520071 📞

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-19+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT12: Aufgrund von Änderungen im Bauablauf sollen Fertigteile der Personenunterführung eingehoben werden, statt diese in Ortbetonbauweise herzustellen. Für den Einhub ist ein Großkran erforderlich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Durch den Kraneinhub, insbesondere den Auf- und Abbau, entstehen gravierende Schnittstellen in der Baulogistikplanung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind Parallelarbeiten in den Zeiträumen des Auf- und Abbaus auf der Baustelle bis ins kleinste Detail zu koordinieren. Das Ziel des Einhubs ist eine Bauzeitverkürzung. Bei einem Wechsel des AN entsteht ein erhebliches Risiko, dass die anvisierten Ziele aufgrund von Schnittstellenproblemen nicht erreicht werden können.Bei einem Wechsel des AN entstehen Zusatzkosten durch Vorleistungen (Einarbeitung in die Baustelle und Bauabläufe) und für den erheblichen Koordinationsaufwand auf der Baustelle. Auf- und Abbau sowie Einhub beanspruchen einen Zeitraum von einer Woche. Verzögerungen oder Stillstandszeiten gefährden den Projekterfolg. Diese Kosten können bei Durchführung durch den bereits gebundenen AN vermieden werden. Auch die Terminschiene bis zum geplanten Einhub im Juli 2023 ist gefährdet aufgrund langer Vorlaufzeiten.
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Quelle: OJS 2024/S 057-168174 (2024-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-22)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-22+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21FEI56072_92308261_NT16: Für das Gewerk LST sind im Bahnhof weitere Kabeltiefbauarbeiten erforderlich. Dabei geht es um die Herstellung einer Kabeltrasse im Bereich des ehemaligen Gleis 403, die so nicht im Hauptvertrags-LV enthalten ist.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die herzustellende Kabeltrasse hat mehrere Schnittstellen zu der gesamthaften Kabeltiefbauplanung im Bahnhof. Bei einer parallelen Umsetzung durch einen anderen AN entsteht massiver baustellenlogistischer Mehraufwand. In Verbindung mit den bautechnologischen Schnittstellen ist eine Aufteilung der Herstellung des Kabeltrassensystems durch mehrere AN technisch nicht möglich. Außerdem führt die Beauftragung eines weiteren AN zu unverhältnismäßigen Mehrkosten, da Vorleistungen, die durch den bereits gebundenen AN schon erbracht worden sind, durch einen neuen AN erneut erbracht werden müssen und damit auch zu vergüten sind. Dazu zählt die Einarbeitung in die Planung, Berücksichtigung in der Sicherungsplanung, Koordinierung von Schnittstellen zu anderen Gewerken und zu dem Hauptbau-AN.
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Quelle: OJS 2024/S 060-176424 (2024-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
56 - Der Abbruch der Personenunterführung ist Bestandteil des Hauptvertrags des bereits gebundenen AN. Aufgrund von Änderungen im Bauablauf und unerwarteten Kabelfunden kann die Personenunterführung nur teilweise abgebrochen werden. Der Teilabbruch hat eine Vielzahl von Schnittstellen zu der gesamthaften Baumaßnahme (bspw. zum Aushub, Sicherung, Logistik, Neubau, Bodenaustausch, etc.). Die Leistung kann technisch unmöglich herausgelöst durch einen weiteren AN ausgeführt werden, sondern muss durch den bereits gebundenen AN erbracht werden. Bei einem Wechsel des AN müsste gezielt für den Teilabbruch der PU der bereits gebundene AN alle Vorarbeiten ausführen, daraufhin für den Teilabbruch die Arbeit niederlegen und kurz darauf mit den nachfolgenden Arbeiten fortsetzen. Dieses Vorgehen führt zu großen Risiken in der Terminschiene, diversen Schnittstellenproblemen, unnötigen Mehrkosten durch Stillstandzeiten und birgt Risiken bei der logistischen Abwicklung der Baustelle durch den Koordinationsa MKA 12 - Der AN ist mit der Hauptbauleistung beauftragt. Das Abwickeln der Baustelle ist ohne die Materialisierung der Betonstabstähle nicht möglich. Ein zusätzlicher AN, der ausschließlich für diese Leistung eingesetzt wird, würde die aktuelle Marktsituation nicht ändern. Ein gesamthafter Wechsel des AN steht in keinem Verhältnis zur Beauftragung der zusätzlichen Leistung durch den bestehenden AN. Ein Wechsel führt zu einem sofortigen Baustopp. Die Baustelle steht daraufhin bis zur Bindung eines neuen AN für Monate still. Die Baustelle verliert wichtiges Know-How. Die Mehrkosten durch den Zeitverlust im Projekt und den AN-Wechsel stehen in keinem Verhältnis zu den notwendigen zusätzlichen Materialmehrkosten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
56 - Die Bestands-Personenunterführung kann nicht wie geplant abgebrochen werden, stattdessen findet ein Teilabbruch statt. Im Rahmen dieses Teilabbruchs entstehen Mehrkosten durch den zusätzlichen Einsatz von Baumaschinen (Kettenbagger) und erhöhter Aufwand für Loistik und Entsorgung. MKA 12 - Aufgrund der aktuellen Marktsituation, sind die Preise für Stahl deutlich abweichend von denen zur Ausschreibung angenommenen Preisen. Dies liegt u.a an dem Krieg in der Ukranie, wodurch sich die Situation auf dem Stahlmarkt stark geändert hat. Zudem konnte die Vorabfreigabe zur Materalisierung, erst zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich vorgesehen, erteilt werden
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Quelle: OJS 2024/S 093-282857 (2024-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-18)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT67- Der qualifizierte Abbruch muss sofort erfolgen. Bei einem Wechsel des AN entsteht durch die terminlichen Verzögerungen auf der Baustelle die Situation, dass der Bahnbetrieb nicht termingerecht wieder stattdfinden kann. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Würde ein separater AN für den qualifizierten Abbruch beauftragt werden, entstünde ein Baustillstand auf der Baustelle, bis die Leistung durch den neuen AN ausgeführt werden kann. Durch den Stillstand entstehen erhebliche Mehrkosten. Ein neuer AN müsste sich außerdem in die Planung und den Zustand auf der Baustelle einarbeiten. Bis zur Ausführung der Leistung vergeht deshalb ein zusätzlicher Zeitraum, in dem keine Bautätigkeiten stattfinden. Es entstehen dadurch weitere Verzögernden bis zur Wiederaufnahme des Bahnbetriebs
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT67- Der geplante Einhub der PU-Fertigteile konnte aufgrund der nicht vorhandenen Planung für die Sicherung des Gleises 402 nicht wie geplant stattfinden. Vom AG wurde deshalb beschlossen, dass ein qualifizierter Abbruch der Bauarbeiten stattfinden soll. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden in dieser MKA angezeigt
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Quelle: OJS 2024/S 118-363179 (2024-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Durch den Kraneinhub, insbesondere den Auf- und Abbau, entstehen gravierende Schnittstellen in der Baulogistikplanung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind Parallelarbeiten in den Zeiträumen des Auf- und Abbaus auf der Baustelle bis ins kleinste Detail zu koordinieren. Das Ziel des Einhubs ist eine Bauzeitverkürzung. Bei einem Wechsel des AN entsteht ein erhebliches Risiko, dass die anvisierten Ziele aufgrund von Schnittstellenproblemen nicht erreicht werden können. Bei einem Wechsel des AN entstehen Zusatzkosten durch Vorleistungen (Einarbeitung in die Baustelle und Bauabläufe) und für den erheblichen Koordinationsaufwand auf der Baustelle. Auf- und Abbau sowie Einhub beanspruchen einen Zeitraum von einer Woche. Verzögerungen oder Stillstandzeiten gefährden den Projekterfolg. Diese Kosten können bei Durchführung durch den bereits gebundenen AN vermieden werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
21FEI56072_92308261_NT27: Aufgrund von Änderungen im Bauablauf sollen Fertigteile der Personenunterführung eingehoben werden, statt diese in Ortbetonbauweise herzustellen. Für den Einhub ist ein Großkran erforderlich. Aufgrund von Bauzeitverschiebungen wird diese Leistung für die Sommersperrpause 2024 erforderlich.
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Quelle: OJS 2024/S 134-414902 (2024-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-10)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-10+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT22 MKA52: Aufgrund der erforderlichen sofortigen Ausführung der Leistung kann kein weiterer AN mit der Leistung beauftragt werden. Ein separater AN für das Entfernen von Schnee und Auftauen der Stabilisierungssäulen führt zu terminlichen Verzögerung, Schnittstellen- und Gewährleistungsproblemen und erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu einer Durchführung durch den bereits gebundenen AN.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Fertigstellung der Bahnsteige an den Gleisen 401/402 erfolgt unter ungünstigen Witterungsbedingungen. Aufgrund der Witterungsbedingungenmüssen zusätzliche Leistungen erfolgen, wie z.B. das Entfernen des Schnees und das Auftauen des STS.
Quelle: OJS 2025/S 030-093706 (2025-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT31 MKA93: Durch die Frist, zur Erstellung der Asphaltflächen bzw. der Behebung der Stolperstellen, besteht nicht die Möglichkeit einen neuen AN für diese Leistung zu binden. Die Dringlichkeit und drohende Konsequenz durch nicht fristgerechte Bearbeitung der EBA Protokollpunkte lassen einen Wechsel des AN nicht zu. Durch einen Wechsel des AN für diese Leistung entsteht zusätzlicher Koordinierungsaufwand, sowie Verzögerungen in der Ausführung gegenüber der Durchführung durch den Bereits im Projekt vorhanden AN. Diese Verzögerungen gefährden den Betrieb und würden zu erheblichen Kosten führen sollte die Personenüberführung durch das EBA gesperrt werden. Jene Kosten können durch die Durchführung des gebundenen AN vermieden werden
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
In einer Überprüfung der Personenüberführung durch das EBA wurde die kurzfristige Herstellung einer asphaltierten Gehwegfläche vorrausgesetzt, um weiterhin die Personenüberführung sicher und Regel konform in Betrieb zu behalten. Diese muss durch die Bauzeitverschiebung auf 2025 ein weiteres Jahr in Betrieb sein.
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Quelle: OJS 2025/S 030-093972 (2025-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT18 MKA67: Der qualifizierte Abbruch muss sofort erfolgen. Bei einem Wechsel des AN entsteht durch die terminlichen Verzögerungen auf der Baustelle die Situation, dass der Bahnbetrieb nicht termingerecht wieder stattfinden kann. Ein Wechsel des AN ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Würde ein separater AN für den qualifizierten Abbruch beauftragt werden, entstünde ein Baustillstand auf der Baustelle, bis die Leistung durch den neuen AN ausgeführt werden kann. Durch den Stillstand entstehen erhebliche Mehrkosten. Ein neuer AN müsste sich außerdem in die Planung und den Zustand auf der Baustelle einarbeiten. Bis zur Ausführung der Leistung vergeht deshalb ein zusätzlicher Zeitraum, in dem keine Bautätigkeiten stattfinden. Es entstehen dadurch weitere Verzögerunden bis zur Wiederaufnahme des Bahnbetriebs.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der geplante Ein hub der PU-Fertigteile konnte aufgrund der nicht vorhandenen Planung für die Sicherung des Gleises 402 nicht wie geplant stattfinden. Vom AG wurde deshalb beschlossen, dass ein qualifizierter Abbruch der Bauarbeiten stattfinden soll. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden in dieser MKA angezeigt.
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Quelle: OJS 2025/S 030-095341 (2025-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT27 MKA91: Durch den Kraneinhub, insbesondere den Auf- und Abbau, entstehen gravierende Schnittstellen in der Baulogistikplanung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind Parallelarbeiten in den Zeiträumen des Auf- und Abbaus auf der Baustelle bis ins kleinste Detail zu koordinieren. Das Ziel des Ein hubs ist eine Bauzeitverkürzung. Bei einem Wechsel des AN entsteht ein erhebliches Risiko, dass die anvisierten Ziele aufgrund von Schnittstellenproblemen nicht erreicht werden können. Bei einem Wechsel des AN entstehen Zusatzkosten durch Vorleistungen (Einarbeitung in die Baustelle und Bauabläufe) und für den erheblichen Koordinationsaufwand auf der Baustelle. Auf- und Abbau sowie Ein hub beanspruchen einen Zeitraum von einer Woche. Verzögerungen oder Stillstandszeiten gefährden den Projekterfolg. Diese Kosten können bei Durchführung durch den bereits gebundenen AN vermieden werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Aufgrund von Änderungen im Bauablauf sollen Fertigteile der Personenunterführung eingehoben werden, statt diese in Ortbetonbauweise herzustellen. Für den Ein hub ist ein Großkran erforderlich. Aufgrund von Bauzeitverschiebungen wird diese Leistung für die Sommersperrpause 2024 erforderlich
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Quelle: OJS 2025/S 030-096047 (2025-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT17 MKA22: Der AN ist mit der Hauptbauleistung beauftragt. Das Abwickeln der Baustelle ist ohne die Materialisierung der Betonstabstähle nicht möglich. Ein zusätzlicher AN, der ausschließlich für diese Leistung eingesetzt wird, würde die aktuelle Marktsituation nicht ändern. Ein gesamthafter Wechsel des AN steht in keinem Verhältnis zur Beauftragung der zusätzlichen Leistung durch den bestehenden AN. Ein Wechsel führt zu einem sofortigen Baustopp. Die Baustelle steht daraufhin bis zur Bindung eines neuen AN für Monate still. Die Baustelle verliert wichtiges Know-How. Die Mehrkosten durch den Zeitverlust im Projekt und den AN-Wechsel stehen in keinem Verhältnis zu den notwendigen zusätzlichen Materialmehrkosten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Aufgrund der aktuellen Marktsituation, sind die Preise für Stahl deutlich abweichend von denen zur Ausschreibung angenommenen Preisen. Dies liegt u.a an dem Krieg in der Ukranie, wodurch sich die Situation auf dem Stahlmarkt stark geändert hat. Zudem konnte die Vorabfreigabe zur Materalisierung, erst zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich vorgesehen, erteilt werden.
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Quelle: OJS 2025/S 030-096531 (2025-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT23 MKA56: Der Abbruch der Personenunterführung ist Bestandteil des Hauptvertrags des bereits gebundenen AN. Aufgrund von Änderungen im Bauablauf und unerwarteten Kabelfunden kann die Personenunterführung nur teilweise abgebrochen werden. Der Teilabbruch hat eine Vielzahl von Schnittstellen zu der gesamthaften Baumaßnahme (bspw. zum Aushub, Sicherung, Logistik, Neubau, Bodenaustausch, etc.). Die Leistung kann technisch unmöglich herausgelöst durch einen weiteren AN ausgeführtwerden, sondern muss durch den bereits gebundenen AN erbracht werden. Bei einem Wechsel des AN müsste gezielt für den Teilabbruch der PU der bereits gebundene AN alle Vorarbeiten ausführen, daraufhin für den Teilabbruch die Arbeit niederlegen und kurz darauf mit den nachfolgenden Arbeiten fortsetzen. Dieses Vorgehen führt zu großen Risiken in der Terminschiene, diversen Schnittstellenproblemen, unnötigen Mehrkosten durch Stillstandzeiten und birgt Risiken bei der logistischen Abwicklung der Baustelle durch den Koordinationsa
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Bestands-Personenunterführung kann nicht wie geplant abgebrochen werden, stattdessen findet ein Teilabbruch statt. Im Rahmen dieses Teilabbruchs entstehen Mehrkosten durch den zusätzlichen Einsatz von Baumaschinen (Kettenbagger) und erhöhter Aufwand für Loistik und Entsorgung.
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Quelle: OJS 2025/S 030-096586 (2025-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT26 MKA 68:Die Umsetzung des geänderten Einbaus muss sofort erfolgen. Bei einem Wechsel des AN entsteht eine terminliche Verzögerung auf der Baustelle. Diese hatte zu Folge, dass der Bahnbetrieb nicht planmäßig wieder stattfinden kann. Durch den Stillstand entstehen erhebliche Mehrkosten. Ein neuer AN musste sich aufladen in die Planung und den Zustand auf der Baustelle einarbeiten. Bis zur Ausführung der Leistung vergeht deshalb ein zusätzlicher Zeitraum, in dem keine Bautätigkeiten stattfinden. Es entstehen dadurch weitere Verzögernden bis zur Wiederaufnahme des Bahnbetriebs.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der Einbau der Abdecksteine am Gleis 404 kann aufgrund von Abweichungen in der Soll und Ist-Lage des Gleises nicht wie geplant umgesetzt werden. Durch diese Änderung in der Umsetzung entstehen Mehraufwendungen für die Schalung, Materalisierung zusätzlicher Stahlplatten, sowie zusätzliche Stopfschichten, um das Gleis auf die Soll-Lage zu bringen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden in dieser MKA angezeigt
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Quelle: OJS 2025/S 030-096746 (2025-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT25 MKA 83: Der AN ist mit der Hauptbauleistung beauftragt. Ohne die Herstellung des zusätzlichen Zugangs wird die Erreichbarkeit der Bahnsteige und somit der Betrieb eingeschränkt. Ein zusätzlicher AN, der ausschließlich für diese Leistung eingesetzt wird, ist baustellenlogistisch nicht umsetzbar, da der Zugang kurzfristig, für die zwischenzeitliche Wiederinbetriebnahme benötigt wird. Bei einer Vergabe der Leistung an einen separaten AN entsteht die Gefahr, dass Verzögerungen auf der Baustelle entstehen. Ein gesamthafter Wechsel des AN steht in keinem Verhältnis zur Beauftragung der zusätzlichen Leistung durch den bestehenden AN. Die Mehrkosten durch den Zeitverlust und den ANWechsel stehen in keinem Verhältnis zu den notwendigen zusätzlichen Leistungen
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Durch ein unvorhergesehenen Inbetrieblichen Zwischenzustand wird ein zusatzlicher provisorischer Zugang zum Hausbahnsteig benötigt. Dieser dient als Zugang von der Perosonenüberführung zum Hausbahnsteig für die Fahrgäste während des Betriebs.
Quelle: OJS 2025/S 030-096812 (2025-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-26)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-26+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT14: Die Mehrkosten in dieser MKA sind Kosten aufgrund von widersprüchlichen Ausschreibungsunterlagen. Die Herstellung und somit Materialisierung ist Bestandteil des Hauptvertrages des gebunden AN. Ein AN Wechsel nur für die geänderten Materialisierungsgegenstände ist nicht verhältnismäßig und spricht auch gegen den Werkerfolg des AN. Ein Wechsel des AN würde zudem zu Zusatzkosten führen einen weiteren AN zu binden, welcher lediglich für die Änderungen in der Materialisierung zuständig ist. . // NT32: Der Herstellung der Bahnsteig und mittleren Entwässerung ist Bestandteil des Hauptvertrags des bereits gebundenen AN. Aufgrund von Änderungen im Bauablauf und unerwarteten Planungsänderungen kann die mittlere Entwässerung nicht wie geplant hergestellt werden. Bei einer Vergabe an einen neuen AN entstehen deshalb Schnittstellenprobleme. Insbesondere im Schadensfall ist es zwingend erforderlich, dass ein Schaden ohne Verzögerung behoben werden kann. Diese Leistung wäre bei Vergabe an einen anderen AN voraussichtlich mit Verzögerungen und Koordinationsaufwand verbunden. Dadurch gegebenenfalls entstehende Stillstandszeiten können nicht riskiert werden. Ein Wechsel des AN ist deshalb nicht möglich. // NT34: Der AN ist mit der Herstellung der Treppen -/ Aufzugsanlage durch den Hauptauftrag beauftragt. Die Umstellung des Bauverfahrens erzeugt die zusätzlichen Leistungen, welche zum Werkerfolgt des gebundenen AN beitragen. Ein gesamthafter Wechsel des AN gefährdet die Produktionszeiträume, welche eingehalten werden müssen, um die Bauteile rechtzeitig zum Einhub vor Ort zu haben. Bei einer Vergabe an einen neuen AN entstehen deshalb Schnittstellenprobleme. Diese Leistung wäre bei Vergabe an einen anderen AN voraussichtlich mit Verzögerungen und Koordinationsaufwand verbunden. Dadurch gegebenenfalls entstehende Stillstandszeiten können nicht riskiert werden. Ein neuer AN müsste ebenfalls ein Fertigbauteilwerk beauftragen, welches zu weiteren Zusatzkosten führen könnte. // NT35: Da in dieser Mehrkostenanzeige ausschließlich Ausfallschichten angezeigt werden, kann die Leistung nicht durch einen anderen AN übernommen werden. Ein Wechsel des AN ist daher technisch nicht möglich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT14: Durch Änderungen des VHT Bahnsteiges durch Prüfanmerkungen des TBQ ist das LV widersprüchlich und nicht mehr aktuell. Die Materialisierung der Bahnsteigausstattung/Beschilderung muss gemäß dieser Änderung & den Ausführungsplänen (nicht LV) erfolgen // NT32: Die Herstellung der mittleren Entwässerung wird anders als geplant umgesetzt. Nach neuen Erkenntnissen aus der Umplanung werden bspw. andere Schächte, Kanäle benötigt. Diese Leistung war Ursprünglich parallel zur Hauptmaßnahme geplant, durch die Verschiebung und Aufteilung in zwei separate Sperrpausen und somit Bauphasen ergeben sich hier zusätzliche Kosten für das Bereitstellen von Großgeräten, da der Synergieeffekt entfällt. // NT34: Die Herstellung der Treppen -/ Aufzugsanlage für beide Bahnsteige wird abweichend von der Planung als Fertigbauteile in einem Fertigbauteilwerk produziert und auf die Baustelle geliefert. Die zusätzlichen Anforderungen an die Bauteile durch die Umplanung, sowie Lagerung/Transport der Bauteile auf die Baustelle. Die MKA umfasst die Planung, Arbeitsvorbereitung sowie Herstellung und Lieferung der Bauteile. // NT35: Es werden Ausfallkosten angezeigt. Grund hierfür ist, dass die in einer Sperrpause geplanten Arbeiten nicht stattfinden konnten. Dafür wurden von AN bereits Personal, Maschinen und Nachunternehmer disponiert. Die Nichtdurchführbarkeit der Arbeiten wurde vom AG am 04.07.2022 dem AN mitgeteilt.
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Quelle: OJS 2025/S 041-131497 (2025-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-26)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Bau-Ist: Die vertraglich vom AN geschuldeten Arbeiten konnten aufgrund der nicht fertiggestellten prov. PÜ, (und der dadurch nicht vorhanden Sperrung der Bestands-PU) nicht gemäß Bauphasenplan umgesetzt werden. Zudem befanden sich diverse planerische Themen noch im Klärungsprozess, die eine Auswirkung auf die Arbeiten in der Hauptsperrpause hatten. Erst nach Beendigung der Suchschachtungen + Wasserversorgung (außervertragliche Leistungen – Beginn 11.07.22) konnte der AN mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen Anfang August beginnen. Daraus ergibt sich eine Verschiebung des vertraglichen Leistungen Anfang August beginnen. Daraus ergibt sich eine Verschiebung des vertraglich vereinbarten Beginns der Ausführung auf der Baustelle durch Umstände, die der AG zu vertreten hat.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT19: Gemäß Bauvertrag sollte am 19.04.2022 die Ausführung auf der Baustelle beginnen, gemäß Bauphasenplan sollte spätestens am 28.04.2022 die provisorische PÜ fertiggestellt sein. Da diese bislang nicht Fertiggestellt wurde, sind Sperrungen der Bestands-PU und somit Vorarbeiten in diesem Bereich nicht möglich. Darüber hinaus werden die zur Verfügung gestellten BE-Flächen zum Teil durch die Bauteile der PÜ beansprucht, sodass diese nicht für unsere Arbeiten vorbereitet werden können. Zusätzliche, vorbereitende Leistungen wurden beim AG angefragt, sind aber entweder nicht beantwortet worden oder mussten aufgrund AG-seitigen Verschuldens kurzfristig abgesagt werden (siehe u.a. Behinderungsanzeige Nr. 2). Das Personal und Geräte wurde dennoch den gesamten Mai über für diese Arbeiten vorgehalten und konnte kurzfristig auch nicht anderweitig eingesetzt werden. Dies stellt somit insgesamt eine zusätzliche Leistung dar, die zu Vergüten ist.
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Quelle: OJS 2025/S 041-131774 (2025-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-28+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT36: Der Wechsel des AN aus technischen Gründen ist nicht möglich, da der aktuelle AN über spezielles Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit der Fertigbauweise der PU-Teile verfügt. Die Fertigbauweise wurde bereits durch denselben AN unter Berücksichtigung der Baulogistik, Materialien und Fertigteilproduktion umgesetzt. Ein Wechsel würde erhebliche Verzögerungen verursachen, da der neue AN in den aktuellen Bauablauf eingearbeitet werden müsste. Zudem könnten zusätzliche Kosten für Neuanpassungen der Baulogistik und die Koordination mit anderen Bauabschnitten entstehen. Der bestehende AN ist mit den technischen Anforderungen und der Baustellensituation bestens vertraut, was eine reibungslose Fortsetzung der Arbeiten garantiert. Ein Wechsel würde außerdem Risiken für die Qualität und die termingerechte Fertigstellung der Bauleistungen mit sich bringen. Aus diesen Gründen ist der Wechsel des AN technisch nicht möglich // NT38: Der Herstellung der Bahnsteig und mittleren Entwässerung ist Bestandteil des Hauptvertrags des bereits gebundenen AN. Aufgrund von Änderungen im Bauablauf und unerwarteten Planungsänderungen kann die mittlere Entwässerung nicht wie geplant hergestellt werden. Bei einer Vergabe an einen neuen AN entstehen deshalb Schnittstellenprobleme. Insbesondere im Schadensfall ist es zwingend erforderlich, dass ein Schaden ohne Verzögerung behoben werden kann. Diese Leistung wäre bei Vergabe an einen anderen AN voraussichtlich mit Verzögerungen und Koordinationsaufwand verbunden. Dadurch gegebenenfalls entstehende Stillstandzeiten können nicht riskiert werden. Ein Wechsel des AN ist deshalb nicht möglich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT36: Die ursprünglich im Vertrag vorgesehene Ausführung der Personenunterführung (PU) in Ortbetonweise wurde geändert, sodass die PU nun in Fertigbauweise ausgeführt wird. Diese Änderung betrifft die Herstellung der Fertigteilelemente der PU für die Abschnitte FT 3 Abs. II (am Zollstock) sowie FT 4 Abs. I (Hausbahnsteig). Zusätzlich werden Begradigungsmaßnahmen durchgeführt, um Unebenheiten in der Baugrube auszugleichen und die Stabilität der Baugrundlage zu gewährleisten. // NT38: Die Herstellung der mittleren Entwässerung wird anders als geplant umgesetzt. Nach neuen Erkenntnissen aus der Umplanung werden bspw. andere Schächte, Kanäle benötigt. Diese Leistung war Ursprünglich parallel zur Hauptmaßnahme geplant, durch die Verschiebung und Aufteilung in zwei separate Sperrpausen und somit Bauphasen ergeben sich hier zusätzliche Kosten für das Bereitstellen von Großgeräten, da der Synergieeffekt entfällt.
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Quelle: OJS 2025/S 063-206090 (2025-03-28)