Die Hoffbauer-Stiftung plant die Errichtung eines Schulcampus in der Stadt Werder / Havel, OT Glindow. Der Campus soll über ein komplettes Angebot von Kindertagesstätte über Grundschule bis zu einer Gesamtschule, inclusive Sporthalle und Außensportflächen verfügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bildungscampus Glindow, VE 13-Dachabdichtung
241-13
Produkte/Dienstleistungen: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Hoffbauer-Stiftung plant die Errichtung eines Schulcampus in der Stadt Werder / Havel, OT Glindow. Der Campus soll über ein komplettes Angebot von...”
Kurze Beschreibung
Die Hoffbauer-Stiftung plant die Errichtung eines Schulcampus in der Stadt Werder / Havel, OT Glindow. Der Campus soll über ein komplettes Angebot von Kindertagesstätte über Grundschule bis zu einer Gesamtschule, inclusive Sporthalle und Außensportflächen verfügen.
1️⃣
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Werder (Havel), DE
Beschreibung der Beschaffung:
“-Dampfsperre ca. 3.000 m²
-Grund- und Gefälledämmung ca. 3.000 m²
-Dachabdichtung Bitumenbahnen, 2-lagig, ca. 3.000 m²
-Rollkiesschüttung 60 mm, ca. 2.800...”
Beschreibung der Beschaffung
-Dampfsperre ca. 3.000 m²
-Grund- und Gefälledämmung ca. 3.000 m²
-Dachabdichtung Bitumenbahnen, 2-lagig, ca. 3.000 m²
-Rollkiesschüttung 60 mm, ca. 2.800 m²
-Lichtkuppeln / RWA ca. 13 Stück
-Planungsleistungen: Verlegeplanung, Windsogberechnung, Entwässerungsplanung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-20 📅
Datum des Endes: 2022-10-24 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit folgenden Angaben einzureichen:
1.1) Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
1.2) Angaben zu Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Konkretisierung hierzu siehe III.1.3),
1.3) Angaben zu Arbeitskräften,
1.4) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister),
1.5) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde.
1.6) Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
1.7) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt,
1.8) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen,
1.9) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
2) Beim vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern behält sich der Auftraggeber vor, entsprechende Eigenerklärungen auch von Nachunternehmern abzuverlangen, um eine wirtschaftlich, technisch und organisatorisch ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten.
3) Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein) geführt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung.
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-19
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-07
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über das Vergabeportal.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsabgabe nur elektronisch möglich. Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt von mindestens 2 Vertretern...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebotsabgabe nur elektronisch möglich. Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam am Eröffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
E-Mail: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.de📧
Fax: +49 3318661652 📠
URL: www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 245-642742 (2021-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-31) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 245-642742
Auftragsvergabe
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Titel: Bildungscampus Glindow, VE 13-Dachabdichtung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Es wurden nur unwirtschaftliche Angebote eingereicht. Die Vergabe wird aufgehoben. Die Leistungen werden nach Teillosen aufgeteilt und neu ausgeschrieben....”
Es wurden nur unwirtschaftliche Angebote eingereicht. Die Vergabe wird aufgehoben. Die Leistungen werden nach Teillosen aufgeteilt und neu ausgeschrieben. Es ist geplant, für die Teillose jeweils eine Beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Über die geplanten beschränkten Ausschreibungen wird separat über den Vergabemarktplatz Brandenburg informiert.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 025-059847 (2022-01-31)