Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe
I. Formelle Eigenerklärung im Formblatt 4.1 EU, dass keine der folgenden Ausschlussgründe vorliegt:
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen);
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
II. Formelle Eigenerklärung im Formblatt 4.1 EU, der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung;
III. Formelle Eigenerklärung im Formblatt 4.1 EU, dass das Unternehmen nicht:
a) Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
b) zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
c) Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung3 begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens4 infrage gestellt wird.
IV. Formelle Eigenerklärung im Formblatt 4.1 EU, dass für das Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz — SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Arbeitnehmer-Entsendegesetz — AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz — MiLoG) führen können.
2. Anerkennung als Prüfingenieur/in
Erklärung im Eignungsformblatt, dass der/die vorgesehene Prüfingenieur/in anerkannte/r Prüfingenieur/in für:
— Los 1: Brandschutz (Fachrichtung Brandschutz/vorbeugender baulicher Brandschutz) nach Abschnitt 3 BbgPrüfV ist.
— Los 2: Standsicherheit nach Abschnitt 2 BbgPrüfV ist.
Jeweils Benennung.
3. Erklärung Bietergemeinschaft (sofern relevant)
Erklärung im Eignungsformblatt, ob eine Bietergemeinschaft gebildet wird, sowie Erklärung im und Einreichung des Formular 4.2 EU — Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung.
4. Sonstige Eigenerklärung
Erklärung im und Einreichung des Formular 5.3 EU — Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG.
5. Sonstiges
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Brandenburg wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.