Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Keine
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.
— Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: 4 vorgesehene Fachplaner aus dem Fachgebiet Ingenieurbau
Hinweis: Aufgrund des Umfangs der Maßnahme sind mindestens 4 Fachplaner für die Objekt- und Tragwerksplanung vorzusehen, wobei einem Fachplaner maximal 2 Brücken zugeordnet werden dürfen.
Allgemeine Hinweise: Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
— Angaben zum vorgesehenen projektleitenden Fachplaner 1 – Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Ingenieurbau (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing(FH)/ Msc oder vergleichbar),
2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung als Planungs- oder Projektingenieur,
3. Planung von mind. 2 denkmalgeschützten Eisenbahnbrücken in den Lph 1 bis 4 der Objekt- inklusive Tragwerksplanung (Planrechtsverfahren: Planfeststellungsbeschluss).
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Referenzen einzureichen.
— Referenzen zum vorgesehenen projektleitenden Fachplaner 1
2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen der vorgesehene Fachplaner 1 als Fachplaner tätig war, welche die Erstellung von Planungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgendem Leistungsbild enthält:
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (Eisenbahnbrücken)
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sind:
1. Erbrachte Fachplanung in den LpH 1 bis Lph 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke bei Projekten zur Erneuerung von Eisenbahnbrücken.
2. Projektgesamtwertumfang von mindestens 3 Mio. EUR netto wird anerkannt. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als abgeschlossen gilt Lph2 der Objektplanung, wenn die Vorplanung zur Prüfung beim AG eingereicht und mitgezeichnet wurde, die Lph 4 der Objektplanung gilt als abgeschlossen, wenn der Planfeststellungsantrag beim EBA eingereicht wurde und das Genehmigungsverfahren beendet ist.
— Angaben zum vorgesehenen Fachplaner 2 – Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Ingenieurbau (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing(FH)/ Msc oder vergleichbar),
2. mind. 4 Jahre Berufserfahrung als Planungs- oder Projektingenieur,
3. Planung von mind. 1 Eisenbahnbrücke in den Lph 1 bis 4 der Objekt- inklusive Tragwerksplanung.
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Referenzen einzureichen.
— Referenzen zum vorgesehenen Fachplaner 2
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 4 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen der vorgesehene Fachplaner 2 als Fachplaner tätig war, welche die Erstellung von Planungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgendem Leistungsbild enthält:
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (Eisenbahnbrücken)
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Fachplanung in den LpH 1 bis Lph 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke bei Projektenzur Erneuerung von Eisenbahnbrücken.
Als abgeschlossen gilt Lph2 der Objektplanung, wenn die Vorplanung zur Prüfung beim AG eingereicht und mitgezeichnet wurde, die Lph 4 der Objektplanung gilt als abgeschlossen, wenn der Planfeststellungsantrag beim EBA eingereicht wurde und das Genehmigungsverfahren beendet ist.
— Angaben zum vorgesehenen Fachplaner 3 – Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Ingenieurbau (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing(FH)/ Msc oder vergleichbar),
2. mind. 4 Jahre Berufserfahrung als Planungs- oder Projektingenieur,
3. Planung von mind. 1 Eisenbahnbrücke in den Lph 1 bis 4 der Objektplanung inklusive Tragwerksplanung.
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Referenzen einzureichen.
— Referenzen zum vorgesehenen Fachplaner 3
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 4 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen der vorgesehene Fachplaner 3 als Fachplaner tätig war, welche die Erstellung von Planungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgendem Leistungsbild enthält:
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (Eisenbahnbrücken)
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Fachplanung in den LpH 1 bis Lph 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke bei Projekten zur Erneuerung von Eisenbahnbrücken.
Als abgeschlossen gilt Lph2 der Objektplanung, wenn die Vorplanung zur Prüfung beim AG eingereicht und mitgezeichnet wurde, die Lph 4 der Objektplanung gilt als abgeschlossen, wenn der Planfeststellungsantrag beim EBA eingereicht wurde und das Genehmigungsverfahren beendet ist.
— Angaben zum vorgesehenen Fachplaner 4 – Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Ingenieurbau (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing(FH)/ Msc oder vergleichbar),
2. mind. 4 Jahre Berufserfahrung als Planungs- oder Projektingenieur,
3. Planung von mind. 1 Eisenbahnbrücke in den Lph 1 bis 4 der Objekt- inklusive Tragwerksplanung.
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Referenzen einzureichen.
— Referenzen zum vorgesehenen Fachplaner 4
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 4 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen der vorgesehene Fachplaner 4 als Fachplaner tätig war, welche die Erstellung von Planungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (Eisenbahnbrücken)
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Fachplanung in den LpH 1 bis Lph 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke bei Projekten zur Erneuerung von Eisenbahnbrücken.
Als abgeschlossen gilt Lph2 der Objektplanung, wenn die Vorplanung zur Prüfung beim AG eingereicht und mitgezeichnet wurde, die Lph 4 der Objektplanung gilt als abgeschlossen, wenn der Planfeststellungsantrag beim EBA eingereicht wurde und das Genehmigungsverfahren beendet ist.
— Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von
Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
— Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor,
— Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.