Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen (Formular Komm EU (D) EigE „Eigenerklärung zur Eignung“).
Darstellung des Entsorgungskonzepts unter Angabe der Mengenströme und der angebotenen Verwertungsanlagen (s. Anlage A der Leistungsbeschreibung). Aufzuklären sind alle Mengenströme bis zur endgültigen energetischen Verwertung oder bis zur Erzeugung eines gütezertifizierten Düngemittels oder bis zur Herstellung eines Brennstoffprodukts.
Nachweis über die bestehende Gütezertifizierung für das Gärprodukt (RAL GZ 245 oder gleichwertig) und von Kompost (Frisch- und/oder Fertigkompost) nach den Vorgaben der BioAbfallV (z.B. RAL GZ 251 oder gleichwertig). Bieter, die einen Antrag auf Erteilung eines Gütezeichens gestellt haben, aber noch nicht über das entsprechende Zertifikat verfügen (Anerkennungsverfahren), müssen eine Bescheinigung der Zertifizierungsstelle vorlegen, dass ein entsprechender Antrag auf Zertifizierung gestellt worden ist. Darüber hinaus sind die im Antragsverfahren vorgelegten Unterlagen vorzulegen.
Das aktuelle Jahresprüfungszeugnis der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (Überwachungsverfahren) oder ein aktuelles Jahresprüfungszeugnis eines gleichwertigen Gütezeichens ist mit dem Angebot vorzulegen. Noch nicht zertifizierte Bieter müssen die letzten 3 vor Angebotsabgabe erstellten Chargenprüfzeugnisse vorlegen.
Ausfallkonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen (z. B. bei Revision) die weitere kontinuierliche Abnahme der Abfälle gewährleistet bleibt. Dabei ist auch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einem Ausfallverbund besteht und welche Mitglieder dem Verbund angehören.
Eigenerklärung zur Vorlage eines Anlagenkonzepts für eine geplante Anlage, aus der die Erreichung der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen ersichtlich wird. Falls der Auftragnehmer beabsichtigt, eine zum Zeitpunkt des Angebots nicht betriebene oder nicht vollständig zugelassene Anlage oder nicht den Anforderungen dieser Vergabeunterlagen entsprechende Anlage zu nutzen:
Vorlage eines Zeitplans für die Realisierung der geplanten Anlage inklusive sämtlicher noch ausstehender Genehmigungen, aus dem ersichtlich wird, dass die Anlage voraussichtlich im Jahr 2024 fertig gestellt und vollständig genehmigt sein wird.
Vorlage eines erweiterten Ausfallkonzepts für den Fall, dass die vorgesehene Anlage nicht rechtzeitig fertiggestellt wird. Im Rahmen des erweiterten Ausfallkonzepts hat der Auftragnehmer eine alternative Anlage zu benennen, die den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen entspricht. Falls es sich dabei nicht um eine im Eigentum des Auftragnehmers befindliche Anlage handelt, ist ebenfalls eine Ausfallbürgschaft des Betreibers der benannten Anlage für das Kalenderjahr 2024 beizubringen, für den Fall, dass die vorgesehene Anlage nicht rechtzeitig fertiggestellt wird.
Falls ein Dritter Betreiber der angebotenen Anlage für die Gesamt- oder eine Teilmenge ist (Übernahmestelle oder Verwertungsanlage), ist dem Preisblatt eine Erklärung des Anlagenbetreibers zur Anlagenverfügbarkeit und Übernahme der jeweiligen Mengen beizulegen.
Falls der Auftragnehmer beabsichtigt, eine Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen: Nachweis zum Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungs-
Gesetzes. Der Zuschlag wird von der Vorlage entsprechender Nachweise abhängig gemacht.