Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Verwertung (Vergärung mit anschließender Kompostierung) mit einer Leistungsmenge von 10 000 Mg pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebots und einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge entsprechen. Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind in einer gesetzten Frist, die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/
Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) zu benennen.
— Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Eigenerklärung, dass für zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeit „Befördern“ von mindestens einer Abfallart vorliegt. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
Eigenerklärung, dass eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (oder gleichwertiges) für die vorgesehene(n) Verwertungsanlage(n) hinsichtlich der Tätigkeit „Behandeln“ von mindestens der
Abfallart (AVV 20 03 01) vorliegt. Sofern der vorgesehene Standort der Verwertungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung oder ein Genehmigungsantrag vor. Der Genehmigungsantrag gilt dann als ausreichender Nachweis, wenn diesem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel bei der Erteilung der Genehmigung anhaften.
Vom Bieter ist dann jedoch sicherzustellen, dass die Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb sowohl für das/die Unternehmen, als auch für den/die Standort(e), an/von denen die jeweiligen Leistungen erbracht werden sollen, bis spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist das/die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) bzw. den Genehmigungsantrag/die Genehmigungsanträge nachzureichen.
— Verfügbarkeit der vorgesehenen Behandlungsanlagen.
Alle für die Leistungserbringung vorgesehenen Behandlungsanlagen sind in Anlage 1 – Angebotsformular auf S. 15 aufzulisten. Aus der Auflistung muss hervorgehen, dass die Entsorgungssicherheit gewährleistet ist.
Eigenerklärung, dass die Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen gemäß dem jeweiligen Genehmigungsbescheid für die vorstehenden Anlage(n) in den Jahren 2018-2020 (bei späterer Inbetriebnahme ab Inbetriebnahmezeitpunkt) eingehalten wurden.
Eigenerklärung, dass die in Deutschland für Bioabfallverwertungsanlagen (Vergärungsanlagen) maßgeblichen Genehmigungswerte durch die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Bioabfallverwertungsanlagen in den Jahren 2018 – 2020 (bei späterer Inbetriebnahme ab Inbetriebnahmezeitpunkt) eingehalten wurden.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Genehmigungsbescheid sowie der Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2018 bis 2020 nachzureichen.