Das Bistum Fulda beabsichtigt die EDV-Ausstattung der Bistumsschulen Ursulinenschule Fritzlar, St.-Josef-Schule Großauheim sowie Stiftsschule St. Johann Amöneburg zu erneuern bzw. zu erweitern. Die Schulen sind in historischen Gebäuden untergebracht, die zum Teil denkmalgeschützt sind. Die EDV-Infrastruktur wurde zwar kontinuierlich weiterentwickelt, aber nicht gleichermaßen systematisch ausgebaut. Es bestehen zwei getrennte Netzwerke: das Verwaltungsnetzwerk für alle Fragen der schulischen Verwaltung und ein Pädagogisches Netzwerk, in dem Schüler und Lehrer gemeinsam arbeiten können. Die Schulstandorte verfügen über Glasfaser-Internetanbindungen. Mit dem vorliegenden Verfahren soll bedarfsgerecht die Lieferung und die betriebsbereite Montage entsprechender IT-Hardware beschafft werden. Der Beschaffungsgegenstand wird in 3 Lose aufgeteilt. Die Beschaffung erfolgt vor der Förderkulisse des sogenannten "DigitalPakt Schule". Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund und das Land Hessen Schulträger bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den mit der Bekanntmachung ebenfalls bereitgestellten Leistungsverzeichnissen/Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Lose (siehe Teilnahmeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: 02297II21
Kurze Beschreibung:
Das Bistum Fulda beabsichtigt die EDV-Ausstattung der Bistumsschulen Ursulinenschule Fritzlar, St.-Josef-Schule Großauheim sowie Stiftsschule St. Johann Amöneburg zu erneuern bzw. zu erweitern. Die Schulen sind in historischen Gebäuden untergebracht, die zum Teil denkmalgeschützt sind.
Die EDV-Infrastruktur wurde zwar kontinuierlich weiterentwickelt, aber nicht gleichermaßen systematisch ausgebaut. Es bestehen zwei getrennte Netzwerke: das Verwaltungsnetzwerk für alle Fragen der schulischen Verwaltung und ein Pädagogisches Netzwerk, in dem Schüler und Lehrer gemeinsam arbeiten können. Die Schulstandorte verfügen über Glasfaser-Internetanbindungen.
Mit dem vorliegenden Verfahren soll bedarfsgerecht die Lieferung und die betriebsbereite Montage entsprechender IT-Hardware beschafft werden. Der Beschaffungsgegenstand wird in 3 Lose aufgeteilt.
Die Beschaffung erfolgt vor der Förderkulisse des sogenannten "DigitalPakt Schule".
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund und das Land Hessen Schulträger bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik.
Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den mit der Bekanntmachung ebenfalls bereitgestellten Leistungsverzeichnissen/Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Lose (siehe Teilnahmeunterlagen).
Das Bistum Fulda beabsichtigt die EDV-Ausstattung der Bistumsschulen Ursulinenschule Fritzlar, St.-Josef-Schule Großauheim sowie Stiftsschule St. Johann Amöneburg zu erneuern bzw. zu erweitern. Die Schulen sind in historischen Gebäuden untergebracht, die zum Teil denkmalgeschützt sind.
Die EDV-Infrastruktur wurde zwar kontinuierlich weiterentwickelt, aber nicht gleichermaßen systematisch ausgebaut. Es bestehen zwei getrennte Netzwerke: das Verwaltungsnetzwerk für alle Fragen der schulischen Verwaltung und ein Pädagogisches Netzwerk, in dem Schüler und Lehrer gemeinsam arbeiten können. Die Schulstandorte verfügen über Glasfaser-Internetanbindungen.
Mit dem vorliegenden Verfahren soll bedarfsgerecht die Lieferung und die betriebsbereite Montage entsprechender IT-Hardware beschafft werden. Der Beschaffungsgegenstand wird in 3 Lose aufgeteilt.
Die Beschaffung erfolgt vor der Förderkulisse des sogenannten "DigitalPakt Schule".
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund und das Land Hessen Schulträger bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik.
Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den mit der Bekanntmachung ebenfalls bereitgestellten Leistungsverzeichnissen/Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Lose (siehe Teilnahmeunterlagen).
Hinweis: Bei der Angabe zur Laufzeit handelt es sich um eine Pflichtangabe. Der angegebene Wert ist nicht verbindlich.
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Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt), d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) an den Auftraggeber zu richten. Bieterfragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Auftraggeber gerichtet werden. Der Auftraggeber wird die Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) beantworten. Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern in transparenter und nichtdiskriminierender Weise unverzüglich durch den Auftraggeber auf dem Vergabeportal DTVP (DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) zur Verfügung gestellt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Aufträgen, welche den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB-Vergaberechts und der Vergabeverordnung (VgV) im vorliegenden Verfahren durchgeführt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH7YYYQ
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt), d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) an den Auftraggeber zu richten. Bieterfragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Auftraggeber gerichtet werden. Der Auftraggeber wird die Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) beantworten. Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern in transparenter und nichtdiskriminierender Weise unverzüglich durch den Auftraggeber auf dem Vergabeportal DTVP (DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) zur Verfügung gestellt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Aufträgen, welche den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB-Vergaberechts und der Vergabeverordnung (VgV) im vorliegenden Verfahren durchgeführt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH7YYYQ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bistum Fulda beabsichtigt die EDV-Ausstattung der Bistumsschulen Ursulinenschule Fritzlar, St.-Josef-Schule Großauheim sowie Stiftsschule St. Johann Amöneburg zu erneuern bzw. zu erweitern. Die Schulen sind in historischen Gebäuden untergebracht, die zum Teil denkmalgeschützt sind.
Das Bistum Fulda beabsichtigt die EDV-Ausstattung der Bistumsschulen Ursulinenschule Fritzlar, St.-Josef-Schule Großauheim sowie Stiftsschule St. Johann Amöneburg zu erneuern bzw. zu erweitern. Die Schulen sind in historischen Gebäuden untergebracht, die zum Teil denkmalgeschützt sind.
Die EDV-Infrastruktur wurde zwar kontinuierlich weiterentwickelt, aber nicht gleichermaßen systematisch ausgebaut. Es bestehen zwei getrennte Netzwerke: das Verwaltungsnetzwerk für alle Fragen der schulischen Verwaltung und ein Pädagogisches Netzwerk, in dem Schüler und Lehrer gemeinsam arbeiten können. Die Schulstandorte verfügen über Glasfaser-Internetanbindungen.
Die EDV-Infrastruktur wurde zwar kontinuierlich weiterentwickelt, aber nicht gleichermaßen systematisch ausgebaut. Es bestehen zwei getrennte Netzwerke: das Verwaltungsnetzwerk für alle Fragen der schulischen Verwaltung und ein Pädagogisches Netzwerk, in dem Schüler und Lehrer gemeinsam arbeiten können. Die Schulstandorte verfügen über Glasfaser-Internetanbindungen.
Mit dem vorliegenden Verfahren soll bedarfsgerecht die Lieferung und die betriebsbereite Montage entsprechender IT-Hardware beschafft werden. Der Beschaffungsgegenstand wird in 3 Lose aufgeteilt.
Die Beschaffung erfolgt vor der Förderkulisse des sogenannten "DigitalPakt Schule".
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund und das Land Hessen Schulträger bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik.
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund und das Land Hessen Schulträger bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik.
Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus den mit der Bekanntmachung ebenfalls bereitgestellten Leistungsverzeichnissen/Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Lose (siehe Teilnahmeunterlagen).
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Ursulinenschule Fritzlar
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Mit dem vorliegenden Verfahren soll bedarfsgerecht die Lieferung und die betriebsbereite Montage entsprechender IT-Hardware beschafft werden.
Der Beschaffungsgegenstand wird in 3 Lose aufgeteilt.
Los 1 Ursulinenschule Fritzlar
Los 2 St. Josef-Schule Großauheim
Los 3 Stiftsschule St. Johann Amöneburg
Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen.
Dauer: 84 Monate
Bezeichnung des Loses: St. Josef-Schule Großauheim
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Stiftschule St. Johann Amöneburg
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
36037 Fulda, Ursulinenschule Fritzlar Neustädter Straße 39 34560 Fritzlar, St. Josef-Schule Großauheim Alte Langgasse 10 63457 Hanau, Stiftsschule St. Johann Amöneburg Rentereigasse 2 35287 Amöneburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Anforderungen an die Eignung der Bewerber werden festgelegt:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bieterge-meinschaft gemäß den Anforderungen in dem entsprechenden Formular
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunter-nehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)"
- Eigenerklärung bezüglich des Nicht-Vorliegens von Vergabesperren
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Hinweis: Bei der Angabe zur Laufzeit handelt es sich um eine Pflichtangabe. Der angegebene Wert ist nicht verbindlich.
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt), d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) an den Auftraggeber zu richten. Bieterfragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Auftraggeber gerichtet werden. Der Auftraggeber wird die Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) beantworten. Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern in transparenter und nichtdiskriminierender Weise unverzüglich durch den Auftraggeber auf dem Vergabeportal DTVP (DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt), d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) an den Auftraggeber zu richten. Bieterfragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Auftraggeber gerichtet werden. Der Auftraggeber wird die Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) beantworten. Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern in transparenter und nichtdiskriminierender Weise unverzüglich durch den Auftraggeber auf dem Vergabeportal DTVP (DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) zur Verfügung gestellt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Aufträgen, welche den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB-Vergaberechts und der Vergabeverordnung (VgV) im vorliegenden Verfahren durchgeführt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Aufträgen, welche den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB-Vergaberechts und der Vergabeverordnung (VgV) im vorliegenden Verfahren durchgeführt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH7YYYQ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61516603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 61515816 📠
Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 255-673610 (2021-12-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 338212.12 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge