Teile des Bauteils B der Hochschule Bochum weisen erhebliche, sicherheitstechnische Mängel auf. Es besteht Handlungsbedarf zur Beseitigung der wesentlichen Mängel an der Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgungsanlage der Alarmierungs- sowie elektrischer Anlage. Die Maßnahme umfasst die Sanierung der Hörsäle 1-8. Ziel ist die Instandsetzung der sicherheitsrelevanten Anlagen im Bereich der Versammlungsstätte. Im Zuge dessen sollen im Bereich der Hörsäle 5-8 die sanitären Anlagen saniert und um behindertengerechte WCs ergänzt, sowie die Oberböden der Hörsäle ausgetauscht und die Gestühle und akustisch wirksamen Holzverkleidungen der Wände saniert werden. Geplant ist die bauliche Umsetzung in 2 Bauabschnitten, zunächst die Hörsäle 5-8 im Anschluss daran die Hörsäle 1-4. Die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind im laufenden Hochschulbetrieb umzusetzen, der sensible Umgang ist in Planung und Umsetzung zu berücksichtigen. Für die Umsetzung und die damit einhergehende Schließung der betreffenden Hörsäle sind keine interimistischen Maßnahmen einzuplanen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 010-21-00576
Kurze Beschreibung:
Teile des Bauteils B der Hochschule Bochum weisen erhebliche, sicherheitstechnische Mängel auf.
Es besteht Handlungsbedarf zur Beseitigung der wesentlichen Mängel an der Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgungsanlage der Alarmierungs- sowie elektrischer Anlage.
Die Maßnahme umfasst die Sanierung der Hörsäle 1-8.
Ziel ist die Instandsetzung der sicherheitsrelevanten Anlagen im Bereich der Versammlungsstätte. Im Zuge dessen sollen im Bereich der Hörsäle 5-8 die sanitären Anlagen saniert und um behindertengerechte WCs ergänzt, sowie die Oberböden der Hörsäle ausgetauscht und die Gestühle und akustisch wirksamen Holzverkleidungen der Wände saniert werden.
Geplant ist die bauliche Umsetzung in 2 Bauabschnitten, zunächst die Hörsäle 5-8 im Anschluss daran die Hörsäle 1-4.
Die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind im laufenden Hochschulbetrieb umzusetzen, der sensible Umgang ist in Planung und Umsetzung zu berücksichtigen.
Für die Umsetzung und die damit einhergehende Schließung der betreffenden Hörsäle sind keine interimistischen Maßnahmen einzuplanen.
Teile des Bauteils B der Hochschule Bochum weisen erhebliche, sicherheitstechnische Mängel auf.
Es besteht Handlungsbedarf zur Beseitigung der wesentlichen Mängel an der Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgungsanlage der Alarmierungs- sowie elektrischer Anlage.
Die Maßnahme umfasst die Sanierung der Hörsäle 1-8.
Ziel ist die Instandsetzung der sicherheitsrelevanten Anlagen im Bereich der Versammlungsstätte. Im Zuge dessen sollen im Bereich der Hörsäle 5-8 die sanitären Anlagen saniert und um behindertengerechte WCs ergänzt, sowie die Oberböden der Hörsäle ausgetauscht und die Gestühle und akustisch wirksamen Holzverkleidungen der Wände saniert werden.
Geplant ist die bauliche Umsetzung in 2 Bauabschnitten, zunächst die Hörsäle 5-8 im Anschluss daran die Hörsäle 1-4.
Die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind im laufenden Hochschulbetrieb umzusetzen, der sensible Umgang ist in Planung und Umsetzung zu berücksichtigen.
Für die Umsetzung und die damit einhergehende Schließung der betreffenden Hörsäle sind keine interimistischen Maßnahmen einzuplanen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Datum des Beginns: 2022-01-07 📅
Datum des Endes: 2029-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-387396
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz NRW zu übersenden. Der unterschriebene/elektronisch eingereichte Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert bei Bedarf fehlende oder nicht vollständige Erklärungen oder Nachweise innerhalb des Teilnahmewettbewerbes und der Angebotsphase nach. Diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYBZK
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz NRW zu übersenden. Der unterschriebene/elektronisch eingereichte Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert bei Bedarf fehlende oder nicht vollständige Erklärungen oder Nachweise innerhalb des Teilnahmewettbewerbes und der Angebotsphase nach. Diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYBZK
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Teile des Bauteils B der Hochschule Bochum weisen erhebliche, sicherheitstechnische Mängel auf.
Es besteht Handlungsbedarf zur Beseitigung der wesentlichen Mängel an der Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgungsanlage der Alarmierungs- sowie elektrischer Anlage.
Die Maßnahme umfasst die Sanierung der Hörsäle 1-8.
Ziel ist die Instandsetzung der sicherheitsrelevanten Anlagen im Bereich der Versammlungsstätte. Im Zuge dessen sollen im Bereich der Hörsäle 5-8 die sanitären Anlagen saniert und um behindertengerechte WCs ergänzt, sowie die Oberböden der Hörsäle ausgetauscht und die Gestühle und akustisch wirksamen Holzverkleidungen der Wände saniert werden.
Ziel ist die Instandsetzung der sicherheitsrelevanten Anlagen im Bereich der Versammlungsstätte. Im Zuge dessen sollen im Bereich der Hörsäle 5-8 die sanitären Anlagen saniert und um behindertengerechte WCs ergänzt, sowie die Oberböden der Hörsäle ausgetauscht und die Gestühle und akustisch wirksamen Holzverkleidungen der Wände saniert werden.
Geplant ist die bauliche Umsetzung in 2 Bauabschnitten, zunächst die Hörsäle 5-8 im Anschluss daran die Hörsäle 1-4.
Die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind im laufenden Hochschulbetrieb umzusetzen, der sensible Umgang ist in Planung und Umsetzung zu berücksichtigen.
Für die Umsetzung und die damit einhergehende Schließung der betreffenden Hörsäle sind keine interimistischen Maßnahmen einzuplanen.
Geschätzter Gesamtwert: 498701.15 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 498701.15 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hochschule Bochum
44801 Bochum
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieurin/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieurin/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto im Mittel der letzten 5 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %,
— Anzahl der beschäftigten Ingenieure für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 5 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (Leistungszeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, (Angaben bitte lt. Rechnungsstellung).
Referenzen für die entsprechende Dienstleistung: insgesamt 60 %.
Drei Referenzen für Objektplanung Gebäude, davon mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone III, mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300 über 1,5 Mio. EUR brutto und mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 400 über 2,5 Mio. EUR brutto.
Drei Referenzen für Objektplanung Gebäude, davon mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone III, mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300 über 1,5 Mio. EUR brutto und mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 400 über 2,5 Mio. EUR brutto.
Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
Berufliche Befähigung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitungen:
Projektleitung: Mindestanforderungen des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung: 5 Jahre
Stellvertretende Projektleitung: Mindestanforderungen des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung: 3 Jahre
Bauleitung: Mindestanforderungen des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung: 5 Jahre
Stellvertretende Bauleitung: Mindestanforderungen des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung: 3 Jahre.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
Oder Beratender Ingenieurin/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Oder Beratender Ingenieurin/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerischhaftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Vertrag hat der Auftragnehmer eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Für Personenschäden 3 000 000,00 EUR und
Für sonstige Schäden 1 500 000,00 EUR.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 4
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf und Vertragsmanagement
Dokumente URL: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYBZK/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz NRW zu übersenden. Der unterschriebene/elektronisch eingereichte Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz NRW zu übersenden. Der unterschriebene/elektronisch eingereichte Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert bei Bedarf fehlende oder nicht vollständige Erklärungen oder Nachweise innerhalb des Teilnahmewettbewerbes und der Angebotsphase nach. Diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Auftraggeber fordert bei Bedarf fehlende oder nicht vollständige Erklärungen oder Nachweise innerhalb des Teilnahmewettbewerbes und der Angebotsphase nach. Diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYBZK
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
E-Mail: blbvergabe@blb.nrw.de📧
Internetadresse: http://www.blb.nrw.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW – Justiziariat
Fax: +49 21161700174 📠
Quelle: OJS 2021/S 146-387396 (2021-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Teile des Bauteils B der Hochschule Bochum weisen erhebliche, sicherheitstechnische Mängel auf.
Es besteht Handlungsbedarf zur Beseitigung der wesentlichen Mängel an der Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgungsanlage
der Alarmierungs- sowie elektrischer Anlage.
Die Maßnahme umfasst die Sanierung der Hörsäle 1-8.
Ziel ist die Instandsetzung der sicherheitsrelevanten Anlagen im Bereich der Versammlungsstätte. Im Zuge dessen sollen
im Bereich der Hörsäle 5-8 die sanitären Anlagen saniert und um behindertengerechte WCs ergänzt, sowie die Oberböden
der Hörsäle ausgetauscht und die Gestühle und akustisch wirksamen Holzverkleidungen der Wände saniert werden.
Geplant ist die bauliche Umsetzung in 2 Bauabschnitten, zunächst die Hörsäle 5-8 im Anschluss daran die Hörsäle 1-4.
Die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind im laufenden Hochschulbetrieb umzusetzen, der sensible Umgang
ist in Planung und Umsetzung zu berücksichtigen.
Für die Umsetzung und die damit einhergehende Schließung der betreffenden Hörsäle sind keine interimistischen Maßnahmen
einzuplanen.
Es besteht Handlungsbedarf zur Beseitigung der wesentlichen Mängel an der Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgungsanlage
der Alarmierungs- sowie elektrischer Anlage.
Ziel ist die Instandsetzung der sicherheitsrelevanten Anlagen im Bereich der Versammlungsstätte. Im Zuge dessen sollen
im Bereich der Hörsäle 5-8 die sanitären Anlagen saniert und um behindertengerechte WCs ergänzt, sowie die Oberböden
der Hörsäle ausgetauscht und die Gestühle und akustisch wirksamen Holzverkleidungen der Wände saniert werden.
Die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind im laufenden Hochschulbetrieb umzusetzen, der sensible Umgang
ist in Planung und Umsetzung zu berücksichtigen.
Für die Umsetzung und die damit einhergehende Schließung der betreffenden Hörsäle sind keine interimistischen Maßnahmen
einzuplanen.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin hält sich der Auftraggeber vor, erforderliche, weitere Leistungsphasen / Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin hält sich der Auftraggeber vor, erforderliche, weitere Leistungsphasen / Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hochschule Bochum 44801 Bochum
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehen im Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektablauf
Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt
Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt
Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-16 📅
Name: DBCO Generalplaner GmbH
Postanschrift: Oststraße 2
Postort: Münster
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland 🇩🇪 Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 506719.97 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat
Quelle: OJS 2022/S 025-063144 (2022-01-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 506719.97 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-13 📅
Datum des Beginns: 2021-12-16 📅
Datum des Endes: 2024-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 093-257187
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 025-063144
ABl. S-Ausgabe: 93
Quelle: OJS 2022/S 093-257187 (2022-05-09)