Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Eignungsbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Der Rahmenvertrag, die Anlage 05 - Angebots- und Preisblatt, die Anlage_07_Verpflichtungserklärung, die Anlage_08_CAD-Datenblatt sowie der Eignungsbogen und das GZR-Formular sind auszufüllen, zu unterschreiben (wenn vorgesehen) und nebst dem Versicherungsnachweis und dem Angebotsschreiben elektronisch über den Vergabemarktplatz einzureichen. Die sonstigen Vordrucke sind bei Bedarf auszufüllen und einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass nur elektronisch eingereichte Angebote von uns gewertet werden können.
Lediglich bei Erfüllung aller geforderten Mindestkriterien des Eignungsbogens kann Ihr Angebot im weiteren Verfahrensverlauf berücksichtigt werden.
Auf Grund systemischer Gegebenheiten wird diese Ausschreibung im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens dargestellt. Jedoch handelt es sich hierbei um eine Vergabe für Leistungen von Freiberuflich Tätigen gem. § 73 VgV, wonach eine Verhandlung grundsätzlich möglich ist. Der BLB beabsichtigt, den Zuschlag unmittelbar zu erteilen, behält sich aber vor, Verhandlungen zu führen. Die Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz werden dabei selbstverständlich beachtet.
Sie erklären sich mit Abgabe Ihres Angebotes mit unseren beigefügten Vertragsbedingungen einverstanden. Das Einreichen Ihrer AGB`s und jeglicher Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsbestandteile des BLB NRW führt zum Ausschluss.
Den Zuschlag erhalten das wirtschaftlichste und das zweitwirtschaftlichste Angebot (1. und 2. AN).
Wir weisen darauf hin, dass es über die Weihnachtszeit zur verzögerten Beantwortung von Bieterfragen kommen kann.
Aufgrund der Corona-Situation werden die Vertragsunterlagen bei Zuschlagserteilung über den Vergabemarktplatz versendet. Der AN verpflichtet sich, die Vertragsunterlagen zu unterschreiben und als Scan in einer PDF-Datei über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Wird der Vertrag und die Anlagen, wie zur Angebotsabgabe gefordert, unterschrieben dem Angebot beigefügt, wird der Vertrag bei Zuschlagserteilung digital vom Einkauf gegengezeichnet und dem AN über den Vergabemarktplatz zugesendet.
Elektronische Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW
www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Angebote sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf den Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYEW4