Beschreibung der Beschaffung
Der AN wird mit der Durchführung von Prüfungen der im LV aufgeführten Anlagen nach BetrSichV beauftragt.
Als Grundlage für die Prüfungen gelten jeweils die aktuelle Fassung der BetrSichV insbesondere die §§ 3, 14, 15 und 16, auf die vollumfänglich verwiesen wird, sowie die zugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Bei der Durchführung von Prüfungen sind die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten bzw. in den jeweiligen Anlagenbüchern eingetragenen spezifischen Prüffristen zu kontrollieren. So-fern Prüffristen in der Webanwendung mit den Eintragungen in der Gefährdungsbeurteilung nicht übereinstimmen, ist der AG unverzüglich zu informieren.
Stellt der AN im Rahmen einer Prüfung schwerwiegende Mängel fest, die zur Abwehr der Gefährdung von Personen und/oder erheblichen Sachschäden ein unmittelbares Handeln erforderlich machen, ist der AG unverzüglich zu informieren. Sofern eine Fachfirma zur Begleitung der Prüfung vor Ort ist, ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen. Ist keine Fachfirma vor Ort, hat der AN die Gefahrenstelle zu sichern und den AG über den Notfall unverzüglich zu informieren.
Die Leistungen sind nach den geltenden Bestimmungen und Auflagen durchzuführen und beinhalten u.a. folgende Leistungen:
Prüfungen vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach § 15 BetrSichV
Der AN kann im Einzelfall vom AG mit der Prüfung vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme Anlagen gemäß BetrSichV beauftragt werden:
Wiederkehrende Prüfungen nach § 16 BetrSichV
Der AN wird mit der Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen gemäß § 16 BetrSichV beauftragt:
Druckgeräte (u. a. Dampfkesselanlagen / Druckbehälteranlagen)
o Anlagenprüfung
o Äußere Prüfungen (sofern feuer-, abgas- oder elektrisch beheizt)
o Innere Prüfungen
o Festigkeitsprüfungen
Aufzugsanlagen
o Durchführung der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung)
o Durchführung der wiederkehrenden Prüfung (Zwischenprüfung)
o Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Prüfungen durch fachkundige und befähigte Personen (Sachkundeprüfungen)
Der AN wird mit der Durchführung von Prüfungen durch qualifizierte Personen der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen nach
- Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
- Generalinspektionen nach DIN 1999-100 und 4040-100
- Hygieneinspektionen nach VDI 6022
beauftragt.
Als Grundlage für die Prüfungen gelten jeweils die aktuellen Fassungen der Gesetze und Verordnungen, auf die vollumfänglich verwiesen wird, sowie die zugehörigen technischen Regeln.
Bei der Durchführung von Prüfungen sind die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten bzw. in den jeweiligen Anlagenbüchern eingetragenen spezifischen Prüffristen zu kontrollieren. Sofern Prüffristen in der Webanwendung des AG mit den Eintragungen in der Gefährdungsbeurteilung nicht übereinstimmen, ist der AG unverzüglich zu informieren.
Stellt der AN im Rahmen einer Prüfung schwerwiegende Mängel fest, die zur Abwehr der Gefährdung von Personen und/oder erheblichen Sachschäden ein unmittelbares Handeln erforderlich machen, ist der AG unverzüglich zu informieren. Sofern eine Fachfirma zur Begleitung der Prüfung vor Ort ist, ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen. Ist keine Fachfirma vor Ort, hat der AN die Gefahrenstelle zu sichern und den AG über den Notfall unverzüglich zu informieren.
Die Leistungen sind nach den geltenden Bestimmungen und Auflagen durchzuführen und können u. a. folgende Leistungen beinhalten:
- Prüfungen nach BetrSichV durch eine befähigte Person
Prüfungen gemäß BetrSichV sowie den Gefährdungsbeurteilungen des AG. Näheres ist den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
-- Heizung / Sanitär / Lüftung - Druckhalteanlagen und Ausdehnungsgefäße
Wiederkehrende Prüfungen an den Behältern von Druckhalteanlagen und an Ausdehnungsgefäßen gemäß BetrSichV und den in den Gefährdungsbeurteilungen des AG beschriebenen Verfahren und Intervallen.
-- Heizung/Sanitär - Wärmeaustauscher
Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV und den in den Gefährdungsbeurteilungen des AG beschriebenen Verfahren und Intervallen an Wärmetauschanlagen > 120Grad C und p*V < 1.000 bar*l.
-- Heizung / Lüftung - Wärmepumpen / Kälteanlagen
Durchführung vorgeschriebener Wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV bei Instandsetzungsmaßnahmen von Wärmepumpen- und Kälteanlagen.
-- Druckversorgungsanlagen
Wiederkehrende Prüfungen an Druckbehältern von Druckluftversorgungsanlagen gemäß BetrSichV und den in den Gefährdungsbeurteilungen des AG beschriebenen Verfahren und Intervallen für einfache Druckbehälter bis 50 > P * V <= 1000 (bar * l) und p <= 30 bar bzw. Druckbehälter für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten bis P * V <= 1000 (bar * l).
-- Gaswarnanlage im Ex-Bereich
Durchführung der jährlichen Prüfung der Gaswarnanlage in explosionsgefährdeten Bereichen nach BetrSichV.
-- Küchentechnik - Kochkessel
Durchführung vorgeschriebener Wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV.
-- Krane gem. § 14 in Verbindung mit Anhang 3, Abschnitt 1 der BetrSichV,
-- Hebebühnen gem. § 14 BetrSichV.
Es sind die Sicherheitsanforderungen des Mieters und der NL Dortmund zur Nutzung von Anschlagpunkten gemäß Anlage 8 und generell die Fremdfirmenrichtlinie des BLB gemäß Anlage 7 zu beachten!
Leistungsbeginn ist der 01.06.2022