Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 3 und §6a EU Nr. 3 VOB/A:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 Abgeschlossenen Kalenderjahren,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Vorlage von 3 Referenznachweise mit mindestensfolgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal Ausgeführten maßgeblichenLeistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetztenArbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischenAnforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventuellerBesonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zurvertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, diemit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäßeAusführung der Leistung;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen - Angabe der Zahl der in den letzten3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nachLohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch denEintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifischeEinzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziertsind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifischeEinzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistungmit dem Angebot:
— Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifischeEinzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungenauch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste desVereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifischeEinzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderenUnternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in derEEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscherSprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.