Beschreibung der Beschaffung
Die wesernetz Bremen GmbH plant in der Stadt Bremen den Bau einer Fernwärmeverbindungsleitung mit einer Länge von ca. 7,5 km vom Hochschulring bis zum Heizwerk Vahr. Mit dem Bau der Fernwärmeverbindungsleitung wird das Netzgebiet Horn-Lehe/Universität mit dem Netzgebiet Bremen-Ost verbunden. Für den Transport der Wärme ins HW Vahr bzw. ins Netzgebiet Bremen-Ost wird zwischen dem MHKW und der Universität Bremen (UNI Bremen) eine Blockstation (BS) errichtet, die als Knotenpunkt für die Verteilung und notwendige Druckerhöhung im System erforderlich ist.
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung des Gebäudes der Blockstation mit einer Bruttogrundfläche von ca. 760 m und einem Bruttorauminhalt von ca. 7.000 m³ mit folgenden groben Massen:
— 2 200 m Bodenaushub,
— 3 100 m Bodeneinbau,
— Grundwasserabsenkung,
— 1 000 m Beton,
— 3 550 m Schalflächen,
— 75 t Betonstahl,
— 56 m Mauerwerk,
— 1 050 m Verblendmauerwerk,
— Dachdichtungsarbeiten,
— Malerarbeiter,
— Türen- und Fenster,
— Schaltwartendoppelboden,
— Metallbauarbeiten,
— Entwässerungsarbeiten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung der baulichen Anlage; die Lieferung und Herstellung der technischen Lose (Maschinen-, Gebäude- und Elektrotechnik) für die Blockstation ist Gegenstand einer separaten Ausschreibung.
Das neue Gebäude soll die für den Transport der Wärme Pumpen und deren Schaltanlagen in dem Pumpenraum und den erforderlichen Nebenräumen aufnehmen. Das neue Gebäude wird ein reines Technikgebäude mit der Hauptnutzung Pumpenbetrieb. Das neue Technikgebäude erhält die nachfolgenden Räumlichkeiten:Pumpenraum, NS-Raum, MS-Raum, Trafo 1, Trafo 2, FU-Raum, LT/MSR-Raum, Flur, WC und Sozialraum.
Baukonstruktion:
Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um einen eingeschossigen massiven Stahlbetonbau mit Verblendvormauerwerk. Die Decken des Gebäudes werden als Stahlbetondecken ausgeführt. Die Treppen sowie die Arbeitsbühnen werden als Stahlkonstruktion ausgeführt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Gründung wird als Flachgründung erfolgen nach einem Bodenaustausch sowie einer Grundwasserabsenkung.
Dach:
Flachdach bestehend aus einer Stahlbetondecke, Dämmung und einer Bitumenabklebung. Das Dach erhält eine umlaufende Attika, sodass die nötigen technischen Anlagenkomponenten, welche auf dem Dach aufgestellt werden müssen, nicht sichtbar sind. Optional besteht weiter die Möglichkeit, wenn die verbliebenen Platzverhältnisse es zulassen, für die Aufstellung einer PV Anlage. Für die Regenwasserentwässerung erhält die Dämmung ein Gefälle. Die Abläufe sind außenliegend geplant. Sie sollen allerdings versteckt in der Dämmebene angeordnet werden
Wände:
Außenwandsystem als 2-schalige Wand mit Dämmung. Die Innenschale wird als Stahlbetonwand ausgeführt. Die Außenschale erhält einen Verblender in der Farbe rot.
Alle Innenwände werden als Sichtmauerwerk in Kalksandstein oder Stahlbeton ausgeführt und werden weiß gestrichen.
Decken und Fußböden:
Stahlbetondecken mit Verbundestrich und einer grauen Estrichfarbe im Pumpenraum und in den Traforäumen. Die Traforäume erhalten zusätzlich einen ölfesten Anstrich. Im NS-Raum, MS-Raum, FU-Raum und dem LT/MSR-Raum ist ein so genannter Schaltwarten-Doppelboden vorgesehen. Im Sozialraum ist ein Kautschukbelag auf einem Doppelboden sowie eine Akustikdecke als Rastereinlegedecke vorgesehen.
Die Gebäudeentwässerung erfolgt für Schmutzwasser über den Anschluss an die öffentliche Entwässerung, das Regenwasser wird über eine Rigolenanlage auf dem Grundstück entwässert.
Hinweis zum Genehmigungsverfahren
Die Bieter werden auf folgende Besonderheiten des Vergabeverfahrens explizit hingewiesen:
Der Bau der Fernwärmeverbindungsleitung einschließlich der Blockstation muss in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Die Bekanntmachung dieser Ausschreibung erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und das Bauvorhaben unter dem Vorbehalt einer Zustimmung in den Gremien des Auftraggebers steht. Der Planfeststellungsantrag wurde im Oktober 2020 gestellt. Bei positivem Verlauf kann Mitte 2021 mit dem Planfeststellungsbeschluss gerechnet werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag erst nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, abhängig von etwaigen Auflagen oder Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses im Laufe des Vergabeverfahrens das Leistungsverzeichnis (LV) und die Vertragsunterlagen anzupassen und auf dieser Grundlage überarbeitete Angebote anzufordern.