Für ein Areal an der Bochumer Landstraße / Rodenseelstraße / Sachsenring in Essen-Freisenbruch ist das Bebauungsplanverfahren 25/18 eingeleitet worden. Hier plant die Stadt Essen die Neugestaltung von Grundstücken und Straßenflächen. Darin enthalten ist das Be-bauungsplangebiet Bochumer Landstraße/Sachsenring 02/15. Hier ist unter anderem die Errichtung eines mehrgeschossigen Einkaufszentrums mit einer Grundfläche von ca. 8 500 m geplant. Das Plangebiet liegt im Einmündungsbereich der Rodenseelstraße und des Sachsenring in die Bochumer Landstraße und umfasst mit einer größeren Anzahl angrenzender Grundstücke eine Fläche von ca. 3,5 ha. In enger planerischer Abstimmung erfolgt neben dem Straßenbau ebenfalls eine Erneuerung des Kanalsystems durch die Entwässerung Essen GmbH, in deren Namen die Stadtwerke Essen AG handelt.
Für das Gesamtareal wurden Gefährdungen aus bergbaulichen Hinterlassenschaften durch eine Grubenbildeinsichtnahme prognostiziert. Mit entsprechenden Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen soll die Standsicherheit der Geländeoberfläche nachgewiesen bzw. hergestellt werden. Dieses soll über Erkundungsbohrarbeiten und im Anschluss mit Hilfe von Verfüll- und Injektionsarbeiten erfolgen. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise. Die jeweiligen Abschnitte sind bei Erfordernis direkt im Anschluss an die Erkundung zu sichern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bochumer Landstr./Sachsenring/Rodenseelstr. – Bergbauliche Sicherungsarbeiten Los 1-Los 3
21-005-EUÖ”
Produkte/Dienstleistungen: Baureifmachung und Abräumung📦
Kurze Beschreibung:
“Für ein Areal an der Bochumer Landstraße / Rodenseelstraße / Sachsenring in Essen-Freisenbruch ist das Bebauungsplanverfahren 25/18 eingeleitet worden. Hier...”
Kurze Beschreibung
Für ein Areal an der Bochumer Landstraße / Rodenseelstraße / Sachsenring in Essen-Freisenbruch ist das Bebauungsplanverfahren 25/18 eingeleitet worden. Hier plant die Stadt Essen die Neugestaltung von Grundstücken und Straßenflächen. Darin enthalten ist das Be-bauungsplangebiet Bochumer Landstraße/Sachsenring 02/15. Hier ist unter anderem die Errichtung eines mehrgeschossigen Einkaufszentrums mit einer Grundfläche von ca. 8 500 m geplant. Das Plangebiet liegt im Einmündungsbereich der Rodenseelstraße und des Sachsenring in die Bochumer Landstraße und umfasst mit einer größeren Anzahl angrenzender Grundstücke eine Fläche von ca. 3,5 ha. In enger planerischer Abstimmung erfolgt neben dem Straßenbau ebenfalls eine Erneuerung des Kanalsystems durch die Entwässerung Essen GmbH, in deren Namen die Stadtwerke Essen AG handelt.
Für das Gesamtareal wurden Gefährdungen aus bergbaulichen Hinterlassenschaften durch eine Grubenbildeinsichtnahme prognostiziert. Mit entsprechenden Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen soll die Standsicherheit der Geländeoberfläche nachgewiesen bzw. hergestellt werden. Dieses soll über Erkundungsbohrarbeiten und im Anschluss mit Hilfe von Verfüll- und Injektionsarbeiten erfolgen. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise. Die jeweiligen Abschnitte sind bei Erfordernis direkt im Anschluss an die Erkundung zu sichern.
1️⃣
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Essen Freisenbruch Bochumer Landstraße / Rodenseelstraße / Sachsenring
45279 Essen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf Grund unterschiedlicher Kostenstellen innerhalb der Stadt Essen erfolgt eine Aufteilung des Bearbeitungsgebietes für die bergbauliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grund unterschiedlicher Kostenstellen innerhalb der Stadt Essen erfolgt eine Aufteilung des Bearbeitungsgebietes für die bergbauliche Erkundung/Sicherung in 3 Lose wie folgt:
Los 1: Investorenflächen und umgebende Flächen hauptsächlich Sicherung (BA 1.1 und 1.2),
Los 2: Straßenflächen Sachsenring, Bochumer Landstraße, Rodenseelstraße gem. B-Plan-Grenzen 25/18 Erkundung und Sicherung (BA 2.1, 2.2 und 2.3),
Los 3: Bochumer Landstraße Kanalbau, östliche und westliche Anschlussflächen außerhalb des B-Plan 25/18 Erkundung und Sicherung (BA 3.1 und 3.2) sowie neue Kanalverlegung auf der Grünfläche südlicher Planungsstraße A (BA 3.3).
Die Vergabe soll an nur einen Unternehmer erfolgen.
Das Los 3 wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch die Stadtwerke Essen AG bzw. Entwässerung Essen GmbH beauftragt. Entsprechend muss für die Abrechnung berücksichtigt werden, dass separate Schlussrechnungen gefertigt werden müssen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 18
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist beigefügt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Alfredstraße 163, 45131 Essen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote...”
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
„Elektronische Abgabe der Angebote“:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z. B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“, das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRQ0.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Quelle: OJS 2021/S 042-103904 (2021-02-25)