Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten

Landratsamt Esslingen, Amt 54

Trockenbauarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-21 Auftragsbekanntmachung
2022-03-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Kurze Beschreibung: Trockenbauarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abdichtungs- und Dämmarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Esslingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Esslingen, Amt 54
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postleitzahl: 73728
Postort: Esslingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-esslingen.de 🌏
E-Mail: haslinger.christine@lra-es.de 📧
Telefon: +49 711 / 3902-42213 📞
Fax: +49 711 / 3902-1036 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E16284643 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E16284643 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-26 📅
Datum des Beginns: 2021-11-22 📅
Datum des Endes: 2022-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 142-376817
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Trockenbauarbeiten mit
— ca. 850 m
— ca. 250 m
— ca. 300 m
— ca. 800 m
— ca. 100 m
— ca. 100 lfm freistehende Wandende,
— ca. 30 St. Türöffnungen,
— ca. 100 St. Wandöffnungen in unterschiedlichen Größen,
— ca. 35 St. Überströmelemente,
— ca. 25 St. verschließen von Wandöffnungen in unterschiedlicher Größe,
— ca. 3 300 m
— ca. 3 000 lfm Wandanschluss mit Schattenfuge,
— ca. 3 050 lfm Übergang Loch- zu geschlossener Decke,
— ca. 150 St. REVI,
— ca. 200 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürtingen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E16284643 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 142-376817 (2021-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Trockenbauarbeiten
Gesamtwert des Auftrags: 614413.44 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 711/3902-42213 📞
Fax: +49 711/3902-1036 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 048-123695
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 142-376817
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Trockenbauarbeiten mit ca. 850 m² Metallständerwänden d=125 mm, ca. 250 m² Metallständerwänden d=125 mm F30 und F90, ca. 300m² Installationswände, ca. 300 m² Vorsatzschale, ca. 800 m² Feuchtraumplatten, ca. 100 m² Zementbauplatten, ca. 100 lfm freistehende Wandende, ca. 30 Stk. Türöffnungen, ca. 100 Stk. Wandöffnungen in unterschiedlichen Größen, ca. 35 Stk. Überströmelemente, ca. 25 Stk. verschließen von Wandöffnungen in unterschiedlicher Größe, ca. 300 m² GK-Decke geschlossen, ca. 3.300 m² GK-Decke gelocht, ca. 100 m² GK-Decke vuvo, ca. 3.000 lfm Wandanschluss mit Schattenfuge, ca. 3.050 lfm Übergang Loch- zu geschlossener Decke, ca. 150 Stk. REVI, ca. 200 m² Akustikdecke ballwurfsicher und 275 m² Akustikdecke mit Korrosionsschutz für UK.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-21 📅
Name: Ullrich & Schön GmbH
Postort: Fellbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Rems-Murr-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 614413.44 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2022/S 048-123695 (2022-03-04)
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