Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten

Landratsamt Esslingen, Amt 54

Lufttechnische Anlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-19 Auftragsbekanntmachung
2021-08-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungsanlagen
Kurze Beschreibung: Lufttechnische Anlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Esslingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Esslingen, Amt 54
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postleitzahl: 73728
Postort: Esslingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-esslingen.de 🌏
E-Mail: haslinger.christine@lra-es.de 📧
Telefon: +49 711 / 3902-42213 📞
Fax: +49 711 / 3902-52213 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E37317293 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E37317293 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Datum des Beginns: 2021-10-11 📅
Datum des Endes: 2023-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-252549
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. 5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neuinstallation von Lufttechnischen Anlagen in den Neubauten und den zu sanierenden Gebäuden der Bodelschwingh-Schule in Nürtingen. Montage von 5 Abluftanlagen mit einer Gesamtluftmenge von ca. 5 000 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürtingen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E37317293 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 098-252549 (2021-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lufttechnische Anlagen
Gesamtwert des Auftrags: 205941.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 711/3902-42213 📞
Fax: +49 711/3902-52213 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-443695
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 098-252549
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neuinstallation von Lufttechnischen Anlagen in den Neubauten und den zu sanierenden Gebäuden der Bodelschwingh-Schule in Nürtingen. Montage von 5 Abluftanlagen mit einer Gesamtluftmenge von ca. 5.000m³/h. Einbau von 2 Zu-/ Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung mit einer Gesamtluftmenge von ca. 5.600m³/h.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-20 📅
Name: Mesch GmbH
Postort: Weilheim an der Teck
Land: Deutschland 🇩🇪
Esslingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 205941.80 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Referenz
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Quelle: OJS 2021/S 171-443695 (2021-08-30)