Bodenbelagarbeiten nach DIN 18365 – Elastische Bodenbeläge

Bezirksamt Neukölln von Berlin

Gegenstand ist der Neubau der Clay-Schule mit Standort Köpenicker Str. 45 in 12355 Berlin-Neukölln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-24 Auftragsbekanntmachung
2022-02-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer: HB_127_21_OV
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist der Neubau der Clay-Schule mit Standort Köpenicker Str. 45 in 12355 Berlin-Neukölln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenbelagsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Synthetischer Kautschuk 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Neukölln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postleitzahl: 12040
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de 📧
Fax: +49 30902394405 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/143737 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-29 📅
Datum des Beginns: 2021-09-28 📅
Datum des Endes: 2023-01-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 123-324948
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Verbindliche Fristen mit folgenden Einzelfristen: Zwischentermin SG: — 28.9.2021-13.12.2021 = Werkplanung/Bemusterung Bodenbeläge, — 14.12.2021-7.3.2022 = Ausführung Kautschuk. Zwischentermin SH: — 28.9.2021-13.12.2021 = Werkplanung/Bemusterung Bodenbeläge, — 28.11.2022-6.1.2023 = Ausführung Kautschuk. Hauptleistung: — 28.9.2021-7.3.2022 = Hauptleistung SG, — 28.9.2021-6.1.2023 = Hauptleistung SH.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau der Clay-Schule mit Standort Köpenicker Str. 45 in 12355 Berlin-Neukölln.
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung:
— Herstellen von ca. 7 290 m
— davon ca. 120 m
— ca. 2060 m Sockelleisten.
Anforderung an die Baumaßnahme:
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Alle Bauleistungen unterliegen den Anforderungen BNB, Kat. Silber.
Dieses Bauvorhaben ist ein BNB-Pilot-Projekt mit angestrebter Zertifizierung silber.
Zusätzliche Informationen:
Verbindliche Fristen mit folgenden Einzelfristen:
Zwischentermin SG:
— 28.9.2021-13.12.2021 = Werkplanung/Bemusterung Bodenbeläge,
— 14.12.2021-7.3.2022 = Ausführung Kautschuk.
Zwischentermin SH:
— 28.11.2022-6.1.2023 = Ausführung Kautschuk.
Hauptleistung:
— 28.9.2021-7.3.2022 = Hauptleistung SG,
— 28.9.2021-6.1.2023 = Hauptleistung SH.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Clay-Schule
Köpenicker Str. 45
12355 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung eines Bieters ist nachzuweisen durch:
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder
— Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Ist ein Bieter weder im ULV noch im PQ-Verzeichnis eingetragen, kann die Eignung vorläufig belegt werden durch:
— vorläufig durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung),
— vorläufig durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Kommt ein Bieter mit seinem Angebot in die engere Wahl, so sind seine vorläufigen Angaben zur Eignung durch Einzelnachweise zu belegen:
— Gewerbeanmeldung ggf. Gewerbeummeldung für die ausgeschriebene Leistung,
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr),
— Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (nicht älter als 1 Jahr),
— Bescheinigung der Krankenkasse über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als 6 Monate) (Krankenkasse, bei der der überwiegende Anteil des Personals versichert ist, reicht aus),
— Beitrags- und Meldebescheinigung der zuständigen Sozialkasse (nicht älter als 6 Monate),
— Bestätigung der Versicherung über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr),
— Jahresumsätze der letzten 3 Jahre: ggf. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen.
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Nachunternehmers in gleicher Form zu belegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von
30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
15 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Fachkunde werden folgende Referenzen verlangt:
Mindestens 2 in den letzten 3 Jahren fertig gestellte Referenzprojekte (Gewerk Bodenbelagarbeiten – Elastische Bodenbeläge) mit je folgenden Umfang: 50 000,00 EUR Bauvolumen (Anerkenntnis nur bei Vorliegen der schriftlichen Bestätigung der/des Bauherrin/Bauherrn mit Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten)
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Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind prüfbare Referenzen einzureichen. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Alle Referenzen müssen Leistungen betreffen, die in der EU erbracht wurden. Die Leistungen müssen vom Bieter (Auftragnehmer) oder einem angegebenen Nachunternehmen erbracht worden sein. Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Beträgt die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Ort des Eröffnungstermins: Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 14 EU VOB/A – Öffnung der Angebote, Öffnungstermin – findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/143737 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nach § 12a EU Abs. 3 VOB/A sind rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 29.7.2021 um 10.15 Uhr.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Neukölln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postleitzahl: 12040
Fax: +49 30902394405 📠
Quelle: OJS 2021/S 123-324948 (2021-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 378575.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 030-073462
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 123-324948
ABl. S-Ausgabe: 30

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Herstellen von ca. 7290 m2 Kautschuk
- davon ca. 120 m2 ableitfähig
- ca. 2060 m Sockelleisten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Neubau
Köpenicker Str. 45, 12355 Berlin

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-29 📅
Name: Raum Studio Falter GmbH & Co. KG
Postanschrift: Wilhelm-von-Siemens-Str. 23
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 378575.56 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 030-073462 (2022-02-07)