Beschreibung der Beschaffung
Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht.
Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg (Flurstück 1539) realisiert werden. Das Grundstück liegt im Eigentum der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und wurde im Rahmen des Weimarer Abkommens an den Bund überlassen. Die Interessen der Grundstückseigentümerin werden von der HPA wahrgenommen.
Als Nutzer des künftigen BOSS sind die Bundeszollverwaltung, die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorgesehen.
Zur Erledigung der mit dem Einfuhrprozess zusammenhängenden administrativen Schritte müssen die Wirtschaftsbeteiligten derzeit – in Abhängigkeit von der Ware – die vorgeschriebenen Einfuhrkontrollen der verschiedenen Rechtsgebiete durchlaufen und sukzessive verschiedene Orte im Hamburger Hafen aufsuchen. Die Realisierung von BOSS soll dazu dienen einen einzigen Anlaufpunkt zu bieten und Prozesse somit zu verkürzen.
Die Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb ist sicherzustellen.
Als Vorbildfunktion für die Freie und Hansestadt Hamburg ist auf die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und des damit verbundenen Klimaplans zu achten. Der Standard als KfW 40 wie auch die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung des Wärme- und Kältebedarfs sowie die Planung in klimafreundliche Baustoffe (z.B. Recycling Baustoffe / kreislaufgerechtes Bauen) ist zu berücksichtigen.
Ein weiterer Aspekt ist der Einbezug der städtebaulichen und industriearchitektonischen Belange des Standortes für dieses Projekt. Mit dem Gebäude soll ein Landmark gebildet werden, das die Räumlichkeit des Ortes klar definiert und den Charakter des Hafens in Bezug auf die Bedeutung dessen für die Hansestadt Hamburg widerspiegelt.
Die erforderlichen Baumaßnahmen sollen voraussichtlich im Zeitraum 2024 bis 2026 umgesetzt werden.
In der Auftaktsitzung des Lenkungsausschusses am 30.04.19 wurde dem zum Pilotprojekt auf Fachebene entworfenen Papier zur Realisierung des Projektes vollumfänglich zugestimmt.
Für die Umsetzung des Neubaus ist der Kostenrahmen für die Baukosten (KG 300 und 400) mit 28.915.424,00 EUR netto vorgegeben. Das Einfuhrgebäude soll mit einer NUF (1-6) von ca. 11.000 m² entstehen.
Die AG übernimmt als Bauherrin die Projektmanagement- und Projektleitungsaufgaben. Die Planungsphase soll unverzüglich nach der Beauftragung, voraussichtlich im September 2021, beginnen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Leistung zur Architekturplanung im Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie besondere Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Weitere besondere Leistungen können von der AG jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen: Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Entwurfsplanung (LPH 1-3), die Stufe 2 die Leistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4), die Stufe 3 die Leistungen der Ausführungsplanung bis einschließlich die Objektüberwachung (LPH 5-8) und die Stufe 4 die Dokumentation (LPH 9), auf Grundlage der Anlage 10 HOAI 2021 (Gebäude und Innenräume) sowie § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume). Die Planerleistung des Gebäudes wurden bereits im Vorfeld abgestimmt und in die Honorarzone 4 unten eingestuft.
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt, dieses Projekt mit der Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) zu planen, zu bauen und zu betreiben. Die aus den BIM-Projektzielen abgeleiteten BIM-Anwendungsfälle, welche in den Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) festgelegt sind, fokussieren sich insbesondere auf den Planungsprozess (LPH 1-5) und die Objektdokumentation (LPH 8).
Die detaillierte Beschreibung der Projektanforderungen ist den Anlagen (s. auch Punkt 2.3) zu entnehmen.