Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) oder Siegels ist ebenfalls möglich.