Die BWI GmbH erwägt, einen einzigen Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner über die Bereitstellung einer Breitbandanbindung zum Internet einschließlich Wartung, Support sowie Installations- und Verkabelungsleistungen (Kap. 2.1.-2.5. Leistungsbeschreibung (LB)) abzuschließen. Der Auftragnehmer hat Blackholing als Standard-Verfahren zum Schutz vor DDoS-Angriffen gegen den DMZ-Standort Bördeland zu implementieren (Kap. 2.6. LB). Der voraussichtlich geschätzte Auftragswert beträgt 36.797.000 Euro. Die Obergrenze beträgt bis zu EUR 55.195.500 Euro. Es ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (gem. § 11 Abs. 1 S. 1 VSVgV) vorgesehen. Der Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren und 3 Monate abgeschlossen werden (Kombination einer obligatorischen festen Laufzeit mit optionalen Verlängerungsmöglichkeiten).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anbieter von Internetdiensten (ISP)
Menge oder Umfang:
Die geschätzte Menge ergibt sich aus dem Vertrag.Details zu der Obergrenze ergeben sich ebenfalls aus dem Vertrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anbieter von Internetdiensten (ISP)📦
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) oder Siegels ist ebenfalls möglich.
Die form- und fristgebundene Übermittlung von Unterlagen, insbesondere die Übermittlung des Teilnahmeantrags und des späteren Angebotes, bedarf einer elektronischen Signatur, die mindestens als fortgeschrittene elektronische Signatur (mittels Softzertifikat) zu erfolgen hat. Die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (mittels Signaturkarte) oder Siegels ist ebenfalls möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt, einen einzigen Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner über die Bereitstellung einer Breitbandanbindung zum Internet einschließlich Wartung, Support sowie Installations- und Verkabelungsleistungen (Kap. 2.1.-2.5. Leistungsbeschreibung (LB)) abzuschließen. Der Auftragnehmer hat Blackholing als Standard-Verfahren zum Schutz vor DDoS-Angriffen gegen den DMZ-Standort Bördeland zu implementieren (Kap. 2.6. LB). Der voraussichtlich geschätzte Auftragswert beträgt 36.797.000 Euro. Die Obergrenze beträgt bis zu EUR 55.195.500 Euro. Es ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (gem. § 11 Abs. 1 S. 1 VSVgV) vorgesehen. Der Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren und 3 Monate abgeschlossen werden (Kombination einer obligatorischen festen Laufzeit mit optionalen Verlängerungsmöglichkeiten).
Die BWI GmbH erwägt, einen einzigen Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner über die Bereitstellung einer Breitbandanbindung zum Internet einschließlich Wartung, Support sowie Installations- und Verkabelungsleistungen (Kap. 2.1.-2.5. Leistungsbeschreibung (LB)) abzuschließen. Der Auftragnehmer hat Blackholing als Standard-Verfahren zum Schutz vor DDoS-Angriffen gegen den DMZ-Standort Bördeland zu implementieren (Kap. 2.6. LB). Der voraussichtlich geschätzte Auftragswert beträgt 36.797.000 Euro. Die Obergrenze beträgt bis zu EUR 55.195.500 Euro. Es ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (gem. § 11 Abs. 1 S. 1 VSVgV) vorgesehen. Der Rahmenvertrag soll mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren und 3 Monate abgeschlossen werden (Kombination einer obligatorischen festen Laufzeit mit optionalen Verlängerungsmöglichkeiten).
Menge oder Umfang:
Die geschätzte Menge ergibt sich aus dem Vertrag.
Details zu der Obergrenze ergeben sich ebenfalls aus dem Vertrag.
Beschreibung der Optionen:
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet zum
31.12.2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag durch eine bis zum Ablauf des dritten Monates vor dem Ende seiner Grundlaufzeit abzugebende einseitige Erklärung max. 4 (vier) Mal schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern ("Optionszeiträume"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und den Optionszeiträumen.
31.12.2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag durch eine bis zum Ablauf des dritten Monates vor dem Ende seiner Grundlaufzeit abzugebende einseitige Erklärung max. 4 (vier) Mal schriftlich um jeweils 12 Monate zu verlängern ("Optionszeiträume"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und den Optionszeiträumen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 27 Monate
Referenznummer: 1269-CM-Breitbandanbindung DMZ Bördeland
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Es handelt sich hierbei um die Breitbandanbindung in Bördeland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es gelten den Regelungen des § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 27
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 206-540199 (2021-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge