Breitbandausbau Gewerbegebiete „Söhlstraße“ und „Munster Nord“ (Stadt Munster)

Landkreis Heidekreis, Der Landrat

Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung bis zum 25.1.2024. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für alle Betriebe in Gewerbegebieten zuverlässige Bandbreiten von 1GB/s symmetrisch und mehr ab Inbetriebnahme technisch gewährleistet werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Breitbandverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-23 Auftragsbekanntmachung
2021-09-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldedienste
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung bis zum 25.1.2024. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für alle Betriebe in Gewerbegebieten zuverlässige Bandbreiten von 1GB/s symmetrisch und mehr ab Inbetriebnahme technisch gewährleistet werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Breitbandverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldedienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidekreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Postanschrift: Harburger Str. 2
Postleitzahl: 29614
Postort: Soltau
Kontakt
Internetadresse: http://www.heidekreis.de 🌏
E-Mail: n.kurtz@heidekreis.de 📧
Telefon: +49 5191 / 970-659 📞
Fax: +49 5191 / 970-99659 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E78818344 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E78818344 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-28 📅
Datum des Beginns: 2021-11-25 📅
Datum des Endes: 2024-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 082-211794
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis spätesten 25.1.2024 zu erreichen. Diese Ausschreibung unterliegt nicht den formellen vergaberechtlichen Bestimmungen - die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der KonzVgV finden daher keine unmittelbare Anwendung. Gleichwohl soll sich diese Ausschreibung an den vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bieter muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Der Landkreis Heidekreis hatte zur Umsetzung des Vorhabens zwei Möglichkeiten, entweder eine Eigen- oder eine Fremdrealisierung. Der Landkreis Heidekreis hat sich für eine Fremdrealisierung des Glasfaserausbaus im Wege eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells in denjenigen Gebieten entschieden, in denen Marktversagen vorliegt und somit die öffentliche Hand tätig werden darf.
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Die Bieter sind daher aufgefordert, ein verbindliches Angebot für den Ausbau der Gewerbe-gebiete abzugeben, dabei ist die Wirtschaftlichkeitslücke darzustellen. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält einen Förderbescheid zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke des Landkreises. Die Höhe der Beihilfe ist auf die Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke, die mit Schaffung der Versorgungslösung verbunden ist, begrenzt, wobei diese nicht höher als die Investitionskosten sein darf.
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Zur Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke hat sich der Landkreis Heidekreis erfolgreich um Fördermittel beworben. Die Nebenbestimmungen der Bewilligungsbescheide von Bund und Land an den Heidekreis (siehe Anlage) werden im Rahmen eines Weiterleitungsbescheides an den wirtschaftlichsten Anbieter weitergleitet und damit für diesen verbindlich.
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Der Landkreis Heidekreis führte bis zum 18.7.2019 eine Markterkundung durch und ermittelte auf diese Weise die unterversorgten Adresspunkte in Munster für folgende Gewerbegebiete:
1. Munster Nord (Anzahl Gewerbebetriebe: 41)
2. Söhlstraße einschließlich Panzermuseum (Anzahl Gewerbebetriebe: 50).
Das Projekt umfasst alle Gebäude, die aktuell noch unterversorgt im Sinne der Förderbedingungen sind und auch nicht innerhalb des im genannten Markterkundungsverfahrens genannten Frist ausgebaut werden.
Die Anzahl der Gewerbetriebe wurde zum 31.12.2020 erhoben und kann daher variieren. Der Umfang und die Lage der Gewerbegebiete ist den beigefügten Karten zu entnehmen.
Sofern Beihilfen in Form von Wirtschaftlichkeitslückenförderung gewährt werden, sollen diese ausschließlich zur Errichtung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum des Unternehmens steht. Der jeweilige Infrastrukturerrichter / Netzbetreiber erhält das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandstruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA –Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren (ggf. weniger) zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für 15 Jahre (ggf. weniger) zu gewähren. Die genannten 15 ggf. weniger Jahre beginnen mit der einzureichenden Fertigstellungsmeldung.
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Der Bieter hat die unterversorgten Adressen und dahinterstehenden Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Änderungen sind möglich. Keine Gewährleistung auf Vollständigkeit von Seiten des Landkreises.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 20172/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Munster

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen,
— Meldebescheinigung gem. § 6 TKG über die Registrierung bei der Bundesnetzagentur,
— Erklärung, dass die in §§ 123 und 124 genannten Ausschlussgründe auf den Bieter keine Anwendung finden,
— Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— Erklärung, dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet,
— Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
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— Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S.1 oder Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Umsatz im Telekommunikationssektor, aufgeschlüsselt auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Verbindliche Darlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Projektes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zur Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Telekommunikationssektor, aufgeschlüsselt auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Referenzliste über vergleichbare Projekte,
— Verbindliche Erklärung, dass der Bieter über die für den Ausbau und den Betrieb des Breitbandnetzes erforderlichen Wegerechte sowie Meldungen und Anforderungen nach dem Telekommunikationsgesetz und anderen Gesetzen tatsächlich verfügt bzw. diese erfüllt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Die Bieter haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass sie die an den Landkreis Heidekreis gerichteten Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes Niedersachsen einschließlich des Änderungsbescheides des Landes Niedersachsen und die in diesen Bescheiden dargelegten Bedingungen und Auflagen sowie sonstigen Anforderungen - insbesondere auch im Hinblick auf die technischen Anforderungen an das zu errichtende Netz - einhalten,
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— Die Bieter haben eine Erklärung abzugeben, in der sie sich verpflichten, die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 NTVergG einzuhalten.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mitnutzung bestehender Infrastruktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit der technischen Lösung i. S. zukünftiger Breitbandentwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alternative Verlegemethoden
Realisierungszeitraum
Kostenkriterium (Name): Niedrigste Beihilfe
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Höhe der Endkundenpreise / Gewichtung
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.heidekreis.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.subreport.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E78818344 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: nicht einschlägig, siehe VI.3).
Postort: nicht einschlägig, siehe VI.3).
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 082-211794 (2021-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung bis zum 25.01.2024. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für alle Betriebe in Gewerbegebieten zuverlässige Bandbreiten von 1GB/s symmetrisch und mehr ab Inbetriebnahme technisch gewährleistet werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Breitbandverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
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Gesamtwert des Auftrags: 539964.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 5191/970-659 📞
Fax: +49 5191/970-99659 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 187-487109
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 082-211794
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis spätesten 25.01.2024 zu erreichen. Diese Ausschreibung unterliegt nicht den formellen vergaberechtlichen Bestimmungen - die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der KonzVgV finden daher keine unmittelbare Anwendung. Gleichwohl soll sich diese Ausschreibung an den vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Heidekreis führte bis zum 18.07.2019 eine Markterkundung durch und ermittelte auf diese Weise die unterversorgten Adresspunkte in Munster für folgende Gewerbegebiete:
1. Munster Nord (Anzahl Gewerbebetriebe: 41) 2. Söhlstraße einschließlich Panzermuseum (Anzahl Gewerbebetriebe: 50) Das Projekt umfasst alle Gebäude, die aktuell noch unterversorgt im Sinne der Förderbedingungen sind und auch nicht innerhalb des im genannten Markterkundungsverfahrens genannten Frist ausgebaut werden.
Mehr anzeigen
Sofern Beihilfen in Form von Wirtschaftlichkeitslückenförderung gewährt werden, sollen diese ausschließlich zur Errichtung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum des Unternehmens steht. Der jeweilige Infrastrukturerrichter/Netzbetreiber erhält das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandstruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA –Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren (ggf. weniger) zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für 15 Jahre (ggf. weniger) zu gewähren. Die genannten 15 ggf. weniger Jahre beginnen mit der einzureichenden Fertigstellungsmeldung.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit der technischen Lösung i.S. zukünftiger Breitbandentwicklung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-22 📅
Name: EWE TEL GmbH
Postanschrift: Cloppenburger Str. 310
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland 🇩🇪
Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 539964.70 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2021/S 187-487109 (2021-09-22)