Bundesstadt Bonn, Lieferung von Weißkalkhydrat für Kläranlagen

Bundesstadt Bonn – Referat Vergabedienste

Lieferung von Weißkalkhydrat (Calciumhydroxid Ca(OH2) nach DIN EN 12518 (Klasse 1, Qualität 1/ A, Typ 2).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-09 Auftragsbekanntmachung
2021-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kalkhydrat
Referenznummer: BN-2020-1517
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Weißkalkhydrat (Calciumhydroxid Ca(OH2) nach DIN EN 12518 (Klasse 1, Qualität 1/ A, Typ 2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kalkhydrat 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn – Referat Vergabedienste
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bonn.de 🌏
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de 📧
Telefon: +49 228772600 📞
Fax: +49 228779619666 📠
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYDA3/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYDA3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 072-183037
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Weißkalkhydrat (Calciumhydroxid Ca(OH2) nach DIN EN 12518 (Klasse 1, Qualität 1/ A, Typ 2) für Kläranlagen Bonn, Teillieferungen auf Abruf in Silofahrzeugen, Gesamtmenge ca. 5 000 t.
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlage Bonn Salierweg 7 53117 Bonn,
Kläranlage Bad Godesberg Martin Luther King Str. 31 53175 Bonn,
Kläranlage Duisdorf Weidenpeschweg 53123 Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Berufsregister – Eintragung (UVgO) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein,
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— Eigenerklärung über das nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB (Formular 521) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYDA3/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Ca. 2 Jahre
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o. g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Einzureichende Unterlagen:
— aktuelles Prüfzeugnis nach DIN EN 12518:2014 (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch-Weißkalk für das angebotene Produkt Weißkalkhydrat,
— Produktdatenblatt (technisches Merkblatt) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): des angebotenen Produkts,
— EU-Sicherheitsdatenblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): des angebotenen Produkts,
— Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYDA3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 072-183037 (2021-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Weißkalkhydrat ( Calciumhydroxid Ca(OH2) nach DIN EN 12518 (Klasse 1, Qualität 1/ A, Typ 2)
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 153-406622
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 072-183037
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYMDP

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Weißkalkhydrat ( Calciumhydroxid Ca(OH2) nach DIN EN 12518 (Klasse 1, Qualität 1/ A, Typ 2) für Kläranlagen Bonn, Teillieferungen auf Abruf in Silofahrzeugen, Gesamtmenge ca. 5.000 t.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlage Bonn Salierweg 7 53117 Bonn, Kläranlage Bad Godesberg Martin Luther King Str.31 53175 Bonn, Kläranlage Duisdorf Weidenpeschweg 53123 Bonn

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-01 📅
Name: Nikolaus Müller GmbH & Co. KG
Postanschrift: Industriestrasse
Postort: Üxheim-Ahütte
Postleitzahl: 54579
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2696-922298 📞
E-Mail: j.spohr@muellerkalk.de 📧
Land: Vulkaneifel 🏙️
Internetadresse: http://www.muellerkalk.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 153-406622 (2021-08-05)