SGB-372342 Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsbild §34 HOAI, Grundleistungen der Leistungsphase 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück alte Bonner Straße 2 Zunächst wird die Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt. Zu dieser gehören 3 alternative Vorentwürfe inclusive Kostenschätzung. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weiteren Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten. Besondere Leistungen: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: SGB-372342
Kurze Beschreibung:
SGB-372342
Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsbild §34 HOAI, Grundleistungen der Leistungsphase 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück alte Bonner Straße 2
Zunächst wird die Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt. Zu dieser gehören 3 alternative Vorentwürfe inclusive Kostenschätzung. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weiteren Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten. Besondere Leistungen: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsbild §34 HOAI, Grundleistungen der Leistungsphase 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück alte Bonner Straße 2
Zunächst wird die Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt. Zu dieser gehören 3 alternative Vorentwürfe inclusive Kostenschätzung. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weiteren Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten. Besondere Leistungen: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn – Frühjahr 2022, Ende – Frühjahr 2024
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SGB-372342
Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsbild §34 HOAI, Grundleistungen der Leistungsphase 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück alte Bonner Straße 2
Zunächst wird die Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt. Zu dieser gehören 3 alternative Vorentwürfe inclusive Kostenschätzung. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weiteren Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten. Besondere Leistungen: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Zunächst wird die Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt. Zu dieser gehören 3 alternative Vorentwürfe inclusive Kostenschätzung. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weiteren Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten. Besondere Leistungen: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn – Frühjahr 2022, Ende – Frühjahr 2024
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Erklärung zu Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen und deren berufliche Qualifikation, Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen.
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Erklärung zu Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen und deren berufliche Qualifikation, Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder der Bestätigung dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird und eine Erklärung über den gemittelten Jahresumsatz des Bewerbers für entsprechende Dienstleistungen in den Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder der Bestätigung dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird und eine Erklärung über den gemittelten Jahresumsatz des Bewerbers für entsprechende Dienstleistungen in den Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020.
Mindeststandards:
Mindestwert des Jahresumsatzes: 500 000 EUR (netto) der abgerechneten Honorarsumme
Wird der Mindestwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Erklärungen über vergleichbare Leistungen:
Eine Liste der wesentlichen – vorzugsweise aus vergleichbarer Entstehungszeit – in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 erbrachten
Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind: Erläuterung der Aufgabenstellung, Angabe der bearbeiteten Bauwerkskosten, Angabe der abgerechneten Honorarsummen, Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen und der Leistungszeit, sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung mit Kontaktdaten. Die Überprüfung des Qualitätsnachweises erfolgt unter Abfrage der Referenzen.
Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind: Erläuterung der Aufgabenstellung, Angabe der bearbeiteten Bauwerkskosten, Angabe der abgerechneten Honorarsummen, Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen und der Leistungszeit, sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung mit Kontaktdaten. Die Überprüfung des Qualitätsnachweises erfolgt unter Abfrage der Referenzen.
— Erklärung über die Technische Projektleitung:
Eine Erklärung mit Angaben über die Technische Projektleitung und deren Qualifikation in Form eines fachlichen Lebenslaufs mit Angabe der Berufserfahrung in Jahren sowie Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen aus dem Leistungsbereich Neubau-, Umbau- sowie Erweiterungsneubaumaßnahmen mit Erläuterung der Aufgabenstellung, Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen, der bearbeiteten Anlagengruppen und der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung mit Kontaktdaten. Die Referenzprojekte sind auf je einem separaten A4 Blatt mit Eckdaten und Beschreibungstext sowie Fotos und/oder Plandarstellungen zu erläutern. Die Überprüfung des Qualitätsnachweises erfolgt unter Abfrage der Referenzen.
Eine Erklärung mit Angaben über die Technische Projektleitung und deren Qualifikation in Form eines fachlichen Lebenslaufs mit Angabe der Berufserfahrung in Jahren sowie Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen aus dem Leistungsbereich Neubau-, Umbau- sowie Erweiterungsneubaumaßnahmen mit Erläuterung der Aufgabenstellung, Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen, der bearbeiteten Anlagengruppen und der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung mit Kontaktdaten. Die Referenzprojekte sind auf je einem separaten A4 Blatt mit Eckdaten und Beschreibungstext sowie Fotos und/oder Plandarstellungen zu erläutern. Die Überprüfung des Qualitätsnachweises erfolgt unter Abfrage der Referenzen.
— Erklärung zu Beschäftigten und Führungskräften:
Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ersichtlich ist
— Erklärung zur technischen Ausstattung:
Eine Erklärung zur technischen Ausstattung, die für die Dienstleistung zur Verfügung steht. Angabe der im Büro verwendeten Planungs- und Berechnungssoftware, Angaben über möglichen Datenaustausch mittels dxf-Schnittstelle (oder entsprechend kompatibel), Angaben zu GAEB-Schnittstellen und Angabe der vorhandenen Hardware
Eine Erklärung zur technischen Ausstattung, die für die Dienstleistung zur Verfügung steht. Angabe der im Büro verwendeten Planungs- und Berechnungssoftware, Angaben über möglichen Datenaustausch mittels dxf-Schnittstelle (oder entsprechend kompatibel), Angaben zu GAEB-Schnittstellen und Angabe der vorhandenen Hardware
— Erklärung zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung:
Eine Erklärung über die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.
— Erklärung zu eventuellem Unterauftrag:
Eine Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Mindestbedingungen zu den Referenzen:
1) mindestens eines der Referenzprojekte muss Folgenden Kriterien entsprechen:
Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung eine vergleichbare Komplexität aufweist, und bei dem die LPH 1-8 gem. HOAI erarbeitet wurden; Die Vergleichbarkeit ist unabhängig von der Nutzungsart. Der Abschluss der Leistungen (Abschluss LPH 8) muss innerhalb des Betrachtungszeitraums liegen.
Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung eine vergleichbare Komplexität aufweist, und bei dem die LPH 1-8 gem. HOAI erarbeitet wurden; Die Vergleichbarkeit ist unabhängig von der Nutzungsart. Der Abschluss der Leistungen (Abschluss LPH 8) muss innerhalb des Betrachtungszeitraums liegen.
2) mindestens 2 Referenzobjekte müssen für einen kommunalen Auftraggeber ausgeführt worden sein
3) unter den Referenzobjekten müssen mindestens 2 Kindertagesstätten sein.
Nicht-Erfüllung der Mindestbedingungen führt zum Ausschluss.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Vorbehalt für den Berufsstand Architekt /-in. Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Vorbehalt für den Berufsstand Architekt /-in. Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Teilnahmeber. sind in den EWR-/WTO/GPA-Staaten ansässige nat. Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht befugt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als solcher tätig zu werden. Jur. Personen sind als Bewerber zuzulassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantw. Berufsangehörigen nach der o.g. Voraussetzung benennen können (§ 75 VgV).
1) Teilnahmeber. sind in den EWR-/WTO/GPA-Staaten ansässige nat. Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht befugt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als solcher tätig zu werden. Jur. Personen sind als Bewerber zuzulassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantw. Berufsangehörigen nach der o.g. Voraussetzung benennen können (§ 75 VgV).
2) BG sind zugelassen, wenn bei jedem Mitglied die in Ziffer 1.) genannte Anforderung für den jew. Leistungsbereich erfüllt ist.
3) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzungen nach Ziffer 1.+2. erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV). Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. Mehrfachbew. werden ausgeschlossen.
3) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzungen nach Ziffer 1.+2. erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV). Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. Mehrfachbew. werden ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gewichtung 10 %: Gemittelter Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen aus den Jahren 2018, 2019, 2020; vgl. Anlage zu Ziffer 2.2 des Teilnahmeantrags.
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 90 %, unterteilt in:
— Gewichtung 55 %:
Referenzen von Neubau-, Umbau- und Erweiterungsneubaumaßnahmen – vorzugsweise aus vergleichbarer Entstehungszeit
Aus den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 von ausgeführten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind:
Kategorie a)
2 Punkte pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung eine vergleichbare Komplexität aufweist, und bei dem die LPH 1-8 gem. HOAI erarbeitet wurden; Die Vergleichbarkeit ist unabhängig von der Nutzungsart. Der Abschluss der Leistungen (Abschluss LPH 8) muss innerhalb des Betrachtungszeitraums liegen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2 Punkte pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung eine vergleichbare Komplexität aufweist, und bei dem die LPH 1-8 gem. HOAI erarbeitet wurden; Die Vergleichbarkeit ist unabhängig von der Nutzungsart. Der Abschluss der Leistungen (Abschluss LPH 8) muss innerhalb des Betrachtungszeitraums liegen.
Kategorie b)
1 Punkt pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung eine vergleichbare Komplexität aufweist, bei dem aber nur teilweise Leistungsphasen erarbeitet wurden oder bei dem die Leistungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind (LPH 8), sowie Referenzen, die nicht ohne weiteres vergleichbar sind.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1 Punkt pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung eine vergleichbare Komplexität aufweist, bei dem aber nur teilweise Leistungsphasen erarbeitet wurden oder bei dem die Leistungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind (LPH 8), sowie Referenzen, die nicht ohne weiteres vergleichbar sind.
Bewertung: In die Bewertung fließen max. 5 Referenzen ein.
Maximale Bewertung (10 Punkte): Nachweis von 5 Projekten der Kategorie a)
Mindestbedingungen:
1) mindestens ein der Referenzprojekte muss der Kategorie a) entsprechen.
2) mindestens 2 Referenzobjekte müssen für einen kommunalen Auftraggeber ausgeführt worden sein.
3) unter den Referenzobjekten müssen mindestens 2 Kindertagesstätten sein.
Nicht-Erfüllung der Mindestbedingungen führt zum Ausschluss.
Die Referenzprojekte sind auf je einem separaten A4 Blatt mit Eckdaten und Beschreibungstext sowie Fotos und/oder Plänen zu erläutern.
— Gewichtung 10 %:
Qualifikation Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt, mit fachl. Lebenslauf und Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen aus dem Leistungsbereich Neubau-, Umbau- sowie Erweiterungsneubaumaßnahmen;
Max. 2 Punkte pro nachgewiesener Referenz vergleichbarer Projekte;
Max. Bewertung (max. Erreichungsgrad) (10 Punkte) bei Nachweis von >=5 vergleichbaren Referenzprojekten der Kategorie a) (s. oben) in der Funktion der technischen Projektleitung; Teilpunkte entsprechend Kategorie b).
Die Referenzprojekte sind im Teilnahmeantrag mit Eckdaten und Beschreibungstext sowie Fotos und/oder Plänen zu erläutern.
— Gewichtung 10 %: Berufserfahrung Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Berufsjahre = 15 Jahre.
— Gewichtung 10 %: Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (Durchschnitt gemittelt).
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Mitarbeiter = 15.
— Gewichtung 5 %: Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis eines zertifizierten QM-Systems nach DIN EN 9001 oder vergleichbar
Oder alternativ konkrete Aussagen zu:
4 Punkte: Prozessorganisation (Terminplanung, Kostenkontrolle, Ablaufplanung) und Qualitätskontrolle
3 Punkte: Regelmäßige Projektbesprechungen und Gewährleistung der Präsenz in der Ausführungsphase
2 Punkte: Laufende Dokumentation der LPH
1 Punkt: Regelmäßige Fort-/Weiterbildung der Mitarbeiter
Es erfolgt je (Teil-)Kriterium eine Bewertung des Zielerreichungsgrades gemäß Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen.
Der Erreichungsgrad wird mit den Punktzahlen 0 (niedrigste Bewertung) bis 10 (höchste Bewertung) bewertet unter Beachtung der jeweiligen prozentualen Gewichtung die anteilige Bewertungszahl berechnet. Die Einzelergebnisse (anteilige Bewertungssummen) werden addiert und auf der Grundlage der Gesamtsumme die Bewerberfolge ermittelt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Erreichungsgrad wird mit den Punktzahlen 0 (niedrigste Bewertung) bis 10 (höchste Bewertung) bewertet unter Beachtung der jeweiligen prozentualen Gewichtung die anteilige Bewertungszahl berechnet. Die Einzelergebnisse (anteilige Bewertungssummen) werden addiert und auf der Grundlage der Gesamtsumme die Bewerberfolge ermittelt.
Die mit den höchsten Bewertungssummen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Grundsätzliche Kiriterien:
1) Die maximale Anzahl der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist auf 2 begrenzt.
2) Die Anzahl der Unterauftragnehmer ist auf 1 begrenzt.
Bewerber, die die v.g. grundsätzliche Kriterien nicht erfüllen, werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631ff.BGB.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der zu erwartenden Leistung/Projektumsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75 %
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
a) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der im Teilnahmeantrag vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine Aussage zu jedem Unterpunkt des Teilnahmeantrags notwendig.
b) Bei Antragsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist der Teilnahmeantrag mit der geforderten Signatur zu versehen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist mit dem Bietertool über die Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de an das Referat Vergabedienste zu übermitteln.
b) Bei Antragsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist der Teilnahmeantrag mit der geforderten Signatur zu versehen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist mit dem Bietertool über die Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de an das Referat Vergabedienste zu übermitteln.
c) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist, nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
c) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist, nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 142-378083 (2021-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn - Frühjahr 2022, Ende - Frühjahr 2024
Objekt Umfang der Beschaffung
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn - Frühjahr 2022, Ende - Frühjahr 2024
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der zu erwartenden Leistung / Projektumsetzung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-01 📅
Name: ARGE Martini Architekten Bauwerkstatt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.