Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (
www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Unterlagen einzureichen vom Bieter, Nachunternehmern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft:
- Erklärung Unternehmensdaten
- Bild- und Katalogmaterial über das angebotene Produkt
- Erklärung des Herstellers zur Oberflächenbehandlung für Eisen und Stahl oder Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 2001/58/EG, alternativ: Zertifizierung nach österreichischem Umweltzeichen UZ 34, 2011
- Herstellererklärung für Kunststoffteile oder das Sicherheitsdatenblatt gem. Richtlinie 2001/58/EG, alternativ: Zertifizierung nach österreichischem Umweltzeichen UZ 57, 2014
- Herstellererklärung oder Erklärung des Vorlieferanten; alternativ: Zertifizierung nach RAL-ZU 117
- Herstellererklärung oder Erklärungen der Vorlieferanten zu Farbstoffen; alternativ Zertifizie-rungen nach RAL-UZ 117
- Zertifizierung "LGA" schadstoffgeprüft oder gleichwertig
- Herstellererklärung zur Ausgleichskonzentration für Formaldehyd in Leimen und Kleben (LV 1.2, f)2.2) oder Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 2001/58/EG
-FSC, PEFC oder gleichwertige Zertifizierung aller zu verwendenden Holzprodukte oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC sind einzeln erfüllen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch einen Prüfnachweis vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bun-desamt für Naturschutz in Bonn (BfN) zu erbringen
-Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Vordruck 248)
- Zertifizierung nach § 52 KrW-/ AbfG
Bei geplanten Einsatz von Nachunternehmern: Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Vordruck 235).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Erklärung betreffend Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen (Vordruck 632/ Ziffer 5)
Es ist auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen eine Bemusterung vorgesehen. Die Bemusterung ist verbindlich. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss.