Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Büroverbrauchsmaterial 2022_2025 Präsentation und Moderation
341-2021-0453
Produkte/Dienstleistungen: Bürobedarf📦
Kurze Beschreibung:
“Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025 LV VI Präsentation und Moderation”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hefter📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Locher📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Satzstempel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stempelkissen📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial 2022 bis 2025, Präsentation und Moderation (LV VI), geschätztes Beschaffungsvolumen 12.157.428 Stück.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung einschließlich Erklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ggf. Bereitstellung von Mustern nach der Vorgabe der beigefügten Datei "Vorlage_von_muster_2022_2025.pdf", die den Vergabeunterlagen beiliegt.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-12-07
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere...”
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK https://www.evergabe-online.info/vgv11
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
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Quelle: OJS 2021/S 211-550279 (2021-10-25)
Ergänzende Angaben (2021-12-06)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 211-550279
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv
Ort des zu ändernden Textes: 2.2
Alter Wert
Datum: 2021-12-07 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2022-01-03 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv
Ort des zu ändernden Textes: 2.6
Alter Wert
Datum: 2022-02-28 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-03-15 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
Alter Wert
Datum: 2021-12-07 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2022-01-03 📅
Zeit: 11:00
Andere zusätzliche Informationen
“§ 6 der Rahmenvereinbarungen wird um eine Preisanpassungsklausel ergänzt.
Er lautet wie folgt:
§ 6 Vertragsanpassung
(1) Eine Anpassung der vereinbarten...”
§ 6 der Rahmenvereinbarungen wird um eine Preisanpassungsklausel ergänzt.
Er lautet wie folgt:
§ 6 Vertragsanpassung
(1) Eine Anpassung der vereinbarten Preise kann auf Verlangen der Vertragsparteien erst-mals nach einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten erfolgen, wenn es seit Einreichung des Angebots zu einer Veränderung des Preises eines oder mehrerer der in den Leistungsgegen-ständen enthaltenen hauptsächlichen Vorprodukte (z. B. Papier, Pappe, Holz, Metall, [Bio-]Kunststoffe) um mindestens 5 % gekommen ist. Die Anpassung darf nicht entgegen der für die Vorprodukte relevanten Markttendenz erfolgen. Die Markttendenz ergibt sich insbesonde-re aus den entsprechenden Erzeugerpreisindizes des Statistischen Bundesamtes.
(2) Zwölf Monate nach einer erfolgten Preisanpassung können die vereinbarten Preise erneut angepasst werden, wenn es seit der letzten Preisanpassung zu einer Veränderung des Prei-ses eines oder mehrerer der in den Leistungsgegenständen enthaltenen hauptsächlichen Vor-produkte um mindestens (weitere) 5 % gekommen ist.
(3) Ein Anpassungsverlangen nach den Absätzen 1 und 2 ist von den Vertragsparteien bis spätestens sechs Wochen vor dem Ende des jeweiligen Zwölfmonatszeitraums anzuzeigen und wird am ersten Tag des ersten Monats des folgenden Zwölfmonatszeitraums wirksam.
(4) Die vereinbarten Preise können in dem Umfang angepasst werden, wie die Veränderung der Preise der hauptsächlichen Vorprodukte anteilig Einfluss auf den Gesamtpreis der Leis-tungsgegenstände hat.
(5) Die Veränderung der Preise der hauptsächlichen Vorprodukte ist von der Vertragspartei nachzuweisen, die die Preisanpassung geltend macht. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die aus einer nachgewiesenen Veränderung der Preise der hauptsächlichen Vorprodukte re-sultierenden Auswirkungen auf den Gesamtpreis der Leistungsgenstände darzulegen.
(6) Im Falle von Lieferengpässen oder Produktänderungen können sich die Parteien auf Er-satz- bzw. Nachfolgeprodukte verständigen. Die Auftragnehmerin kann in diesen Fällen auch Produkte anbieten, die von den Spezifikationen der Vorgängerprodukte abweichen, sofern die neu angebotenen Produkte mindestens die Spezifikationen erfüllen, die für die Vorgängerpro-dukte vertraglich vereinbart waren. In den vorgenannten Fällen entscheidet die Auftraggebe-rin über die Eignung der angebotenen Produkte. Bei Ersatz- bzw. Nachfolgeprodukten kann eine Anpassung der Preise gemäß § 2 Ziffer 3 VOL/B erfolgen.
(7) Die Regelungen der Rahmenvereinbarung gelten für Ersatz- bzw. Nachfolgeprodukte ent-sprechend.
(8) Im Übrigen ist eine Preisanpassung ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2021/S 240-631321 (2021-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-28) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 211-550279
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Quelle: OJS 2022/S 147-420444 (2022-07-28)