Beschreibung der Beschaffung
Mit den veröffentlichten Vorinformationen 2020/S 022-050013 und 2020/S 089-213454 wurde das wettbewerbliche Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV angekündigt. Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO1370/2007 mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021.
Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Bus- und On Demand-Verkehrsleistungen im Linienbündel Pfinztal/Albtal des Landkreises Karlsruhe.
Folgende Buslinien werden im regulären Buslinienverkehr betrieben:
— Linie 151 Berghausen – Wöschbach,
— Linie 152 Berghausen – Söllingen – Kleinsteinbach – Mutschelbach – Langensteinbach,
— Linie 153 Langensteinbach – Auerbach/Gewerbegebiet – Langensteinbach,
— Linie 154 Marxzell – (Burbach – Schielberg)/Pfaffenrot – Marxzell,
— Linie 155 Busenbach – Reichenbach – Etzenrot,
— Linie 158 Zündhütle – Grünwettersbach – Palmbach – Stupferich – Mutschelbach – Langensteinbach,
— Linie 159 Weingarten (/Wössingen) – Jöhlingen – Berghausen.
Der Leistungsumfang dieser Linien umfasst rd. 34 527 Fahrplanstunden pro Normjahr. Es sind grundsätzlich Standard-Linienbusse einzusetzen. Auf den Linien 153 und 155 ist unter der Woche zusätzlich ein Minibus im Einsatz. Die Linie 158 wird an Schultagen zusätzlich mit Gelenkbussen bedient. Grundsätzlich ist die Fahrzeugkapazität dem regelmäßigen und prognostizierbaren Transportaufkommen anzupassen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu geringfügigen – insbesondere schulbedingten – Veränderungen im Leistungsangebot (maximal +/- 5 %) kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.
Ab dem 2. Betriebsjahr (Fahrplanwechsel Dezember 2022) sind auf den Linien im Buslinienverkehr 5 Elektro-Standard-Linienbusse einzusetzen. Für die Abstellung und Ladung der 5 Elektro-Standardbusse kann der Unternehmer kostenlos eine vom Aufgabenträger zur Verfügung gestellte, ausreichend große Fläche mit entsprechender Ladeinfrastruktur in der Bahnhofstraße 16 in 76275 Ettlingen („Elektrobus-Betriebshof“) nutzen. Der zur Aufladung der Elektrobusse benötigte Strom muss vom Unternehmer separat bezogen und abgerechnet werden und ist nicht von der Vorhaltung der Ladeinfrastruktur umfasst.
Ergänzend zu den Linien im regulären Buslinienverkehr ist in den Schwachlastzeiten (Mo – Fr abends/nachts, Sa ganztägig bis nachts sowie sonn- und feiertags ganztägig) auf der Linie 154 M innerhalb des Gemeindegebiets Marxzell sowie auf der Linie 153 M in den Karlsbader Ortsteilen Spielberg, Langensteinbach, Auerbach und Mutschelbach mit Anschluss an die Stadtbahnhaltestelle „Kleinsteinbach Bahnhof“ ein On Demand-Betrieb (Bedarfsverkehr) einzurichten. Der On Demand-Verkehr im Linienbündel wird ab dem zweiten Betriebsjahr ausgeweitet, indem bestehende Bediengebiete erweitert (bspw. Marxzell nach Karlsbad-Ittersbach) oder neue erschlossen werden (bspw. in Pfinztal, Walzbachtal oder Waldbronn), wobei die genauen Gebiete noch nicht feststehen.
Für das erste Betriebsjahr errechnet sich für den On Demand-Betrieb in Marxzell und Karlsbad insgesamt ein Leistungsumfang von 9 700 Kleinbus-Betriebsstunden pro Normjahr (Summe der anzubietenden Betriebsstunden innerhalb der Bedienungszeiträume). Ab dem zweiten Betriebsjahr ist eine Leistungsmenge von insgesamt 16 510 Betriebsstunden pro Normjahr zu erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebene Leistungsmenge nur der Orientierung und der Kalkulation dient und sich die Leistungsmenge der Erweiterung ab dem zweiten Betriebsjahr (6 810 Betriebsstunden) noch in einem Korridor von +/- 20 % ändern kann.
Die On Demand-Leistungen sind im ersten Betriebsjahr mit insgesamt 3 einzusetzenden On Demand-Kleinbussen (6-8 Fahrgastsitzplätze) zu erbringen, ab dem zweiten Betriebsjahr mit insgesamt 5. Im ersten Betriebsjahr muss mindestens einer der insgesamt 3 im Linienbündel eingesetzten On Demand-Kleinbusse für die Sicherung und Beförderung eines im Rollstuhl sitzenden Fahrgastes geeignet sein, ab dem zweiten Betriebsjahr müssen es zwei der insgesamt 5 sein. Darüber hinaus müssen im ersten Betriebsjahr zwei der 3 On Demand-Kleinbusse elektrisch betrieben werden, ab dem zweiten Betriebsjahr müssen es 3 der 5 sein. Das für den On Demand-Verkehr erforderliche Dispositionssystem (Software) wird vom Aufgabenträger bzw. KVV beschafft, betrieben und finanziert und dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.