Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Niederflurbussen für den Stadtverkehr innerhalb eines Rahmenliefervertrages. Die Beschaffungen sind sowohl als Kauf als auch als Leasing vorgesehen und erfolgen in den Jahren 2021 bis 2023. Der Rahmenvertrag beinhaltet die Option der Verlängerung um 1 Jahr (2024). Der Rahmenvertrag hat folgende Ziele:
1. planmäßige Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen,
2. flexible Erweiterung des Fuhrparks im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan 2017-2027 (z. B. auch Midibus, Gelenkbus möglich)
Zur planmäßigen Ersatzbeschaffung vorgesehen sind:
— 2021 – Lieferung von 1 CNG-Niederflur-Standardbus (12 m),
— 2022 – Lieferung von 1 CNG-Niederflur-Standardbus (12 m),
— 2023 – Lieferung von 6 CNG-Niederflur-Standardbusen (12 m),
— Option 2024 – Lieferung von 6 CNG-Niederflur-Standardbusen (12 m).
Die Beschaffung von Kauffahrzeugen stehen teilweise unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln (Beschluss Aufsichtsrat).
Die Option zur Verlängerung des Rahmenvertrages für 2024 wird spätestens bis zum 31.12.2023 gezogen.
CNG-Niederflur-Standardbusse. (12 Meter, 2-türig, mit Kneeling, ca. 33 Sitzplätze, Klimaanlage, Euro VI, Videofahrgastraumüberwachung mit videobasierter Fahrgastzählung) für den Stadtverkehr. Das Fahrzeug soll mit einer dynamischen Fahrzielanzeige, kompatibel mit ATRON-Geräten (RBL), ausgerüstet sein; Wartung, Reparatur und Ersatzfahrzeugstellung sowie die gesetzlichen Untersuchungen in angemessener Zeit vor Ort (innerhalb der Gemeindegebietsgrenze der Universitäts-und Hansestadt Greifswald).
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweiligen Vorschriften der EG, ECE entsprechen. So besteht u. a. die Forderung nach Erfüllung der Richtlinie 2001/85/EG in der neuesten Fassung (behindertengerecht) und für den Schülerverkehr geeignet sein.
Es gelten die StVZO, BO Kraft, UVV der Berufsgenossenschaften in der jeweils gültigen Fassung. Ausnahmegenehmigungen werden nur in gegenseitigem Einvernehmen zugelassen. Sie müssen unbefristet sein und sind vom Hersteller beizubringen.
Der Servicepartner übernimmt Wartung, Verschleißreparaturen, Haupt- und Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen. Ausgenommen sind Reifenservice und Reifenersatz, Motoröl (sonstige Additive), Glasbruch, Serviceleistungen (Um- und Nachrüstung, Lackpflege, Fahrzeugwäsche).
Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 12 Jahre zu gewährleisten.
In den Ausschreibungsunterlagen sind ebenfalls die detaillierten Spezifikationen für CNG-Niederflur-Gelenkbusse und Midibusse (Dieselmotor) enthalten. Alternative Antriebe für den Midibus sind willkommen.