Das BPA organisiert Informationsfahrten für politisch interessierte Besuchergruppen der Ab-geordneten des Deutschen Bundestages und der Bevollmächtigten der Länder beim Bund nach Berlin. Die mit der Bahn anreisenden Gruppen sowie Gruppen aus Berlin werden während ihres ein- bis viertägigen Aufenthalts in Berlin zu den einzelnen Programmpunkten mit Bussen gefahren. Die Beförderung beschränkt sich auf das Stadtgebiet Berlin und das nahe Umland. Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Beförderungsleistung mit Bussen über eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren. Der detaillierte Leistungsumfang ist dem Vertrag zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderung mit Fuhrwerken
Referenznummer: 14022#00003#0003
Kurze Beschreibung:
Das BPA organisiert Informationsfahrten für politisch interessierte Besuchergruppen der Ab-geordneten des Deutschen Bundestages und der Bevollmächtigten der Länder beim Bund nach Berlin. Die mit der Bahn anreisenden Gruppen sowie Gruppen aus Berlin werden während ihres ein- bis viertägigen Aufenthalts in Berlin zu den einzelnen Programmpunkten mit Bussen gefahren. Die Beförderung beschränkt sich auf das Stadtgebiet Berlin und das nahe Umland.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Beförderungsleistung mit Bussen über eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
Der detaillierte Leistungsumfang ist dem Vertrag zu entnehmen.
Das BPA organisiert Informationsfahrten für politisch interessierte Besuchergruppen der Ab-geordneten des Deutschen Bundestages und der Bevollmächtigten der Länder beim Bund nach Berlin. Die mit der Bahn anreisenden Gruppen sowie Gruppen aus Berlin werden während ihres ein- bis viertägigen Aufenthalts in Berlin zu den einzelnen Programmpunkten mit Bussen gefahren. Die Beförderung beschränkt sich auf das Stadtgebiet Berlin und das nahe Umland.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Beförderungsleistung mit Bussen über eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
Der detaillierte Leistungsumfang ist dem Vertrag zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personenbeförderung mit Fuhrwerken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Das BPA organisiert Informationsfahrten für politisch interessierte Besuchergruppen der Ab-geordneten des Deutschen Bundestages und der Bevollmächtigten der Länder beim Bund nach Berlin. Die mit der Bahn anreisenden Gruppen sowie Gruppen aus Berlin werden während ihres ein- bis viertägigen Aufenthalts in Berlin zu den einzelnen Programmpunkten mit Bussen gefahren. Die Beförderung beschränkt sich auf das Stadtgebiet Berlin und das nahe Umland.
Das BPA organisiert Informationsfahrten für politisch interessierte Besuchergruppen der Ab-geordneten des Deutschen Bundestages und der Bevollmächtigten der Länder beim Bund nach Berlin. Die mit der Bahn anreisenden Gruppen sowie Gruppen aus Berlin werden während ihres ein- bis viertägigen Aufenthalts in Berlin zu den einzelnen Programmpunkten mit Bussen gefahren. Die Beförderung beschränkt sich auf das Stadtgebiet Berlin und das nahe Umland.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Beförderungsleistung mit Bussen über eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
Der detaillierte Leistungsumfang ist dem Vertrag zu entnehmen.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter muss erklären, dass das Unternehmen alle für die vorgesehenen Beförderungsleistungen gesetzlich notwendigen Genehmigungen, insbesondere auch die Genehmigung nach § 43 Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie Genehmigungen nach der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugen (BOKraft) besitzt. Die zum Einsatz kommenden Kraftfahrer verfügen über die notwendige Fahrerlaubnis und einen gültigen Personenbeförderungsschein und erfüllen die Voraussetzungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrQG).
Der Bieter muss erklären, dass das Unternehmen alle für die vorgesehenen Beförderungsleistungen gesetzlich notwendigen Genehmigungen, insbesondere auch die Genehmigung nach § 43 Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie Genehmigungen nach der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugen (BOKraft) besitzt. Die zum Einsatz kommenden Kraftfahrer verfügen über die notwendige Fahrerlaubnis und einen gültigen Personenbeförderungsschein und erfüllen die Voraussetzungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrQG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 133-353965 (2021-07-08)
Ergänzende Angaben (2021-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BPA organisiert Informationsfahrten für politisch interessierte Besuchergruppen der Ab-geordneten des Deutschen Bundestages und der Bevollmächtigten der Länder beim Bund nach Berlin. Die mit der Bahn anreisenden Gruppen sowie Gruppen aus Berlin werden während ihres ein- bis viertägigen Aufenthalts in Berlin zu den einzelnen Programmpunkten mit Bussen gefahren. Die Beförderung beschränkt sich auf das Stadtgebiet Berlin und das nahe Umland.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Beförderungsleistung mit Bussen über eine Vertragslaufzeit von drei Jahren.
Der detaillierte Leistungsumfang ist dem Vertrag zu entnehmen.
Das BPA organisiert Informationsfahrten für politisch interessierte Besuchergruppen der Ab-geordneten des Deutschen Bundestages und der Bevollmächtigten der Länder beim Bund nach Berlin. Die mit der Bahn anreisenden Gruppen sowie Gruppen aus Berlin werden während ihres ein- bis viertägigen Aufenthalts in Berlin zu den einzelnen Programmpunkten mit Bussen gefahren. Die Beförderung beschränkt sich auf das Stadtgebiet Berlin und das nahe Umland.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Beförderungsleistung mit Bussen über eine Vertragslaufzeit von drei Jahren.
Der detaillierte Leistungsumfang ist dem Vertrag zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 462 827 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-10 📅
Name: B Mobility 24 GmbH
Postanschrift: Wilmersdorfer Str. 122 - 123
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Name: Gute Reise Hauck GmbH
Postanschrift: Klaus-Blank-Straße 4
Postort: Westheim
Postleitzahl: 91747
Land: Weißenburg-Gunzenhausen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7 462 827 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
- Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.