Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für Objekt- und Tragwerksplanung (Lph. 1-3 der HOAI) sowie optional Lph. 4-8 der HOAI für die Überbauerneuerung und Instandsetzung der Stützwände der Sandbergbrücke, die den Heiligen-Geist-Kamp über die Travemünder Allee in der Hansestadt Lübeck überführt.
Der Überbau wird täglich von ca. 24.000 Kfz/Tag genutzt. Die unterführte Straße wird von ca. 7.600 Kfz/Tag befahren.
Der derzeitige Überbau des Bauwerks aus dem Jahr 1964 muss durch einen Neubau mit ähnlichen Abmessungen ersetzt werden.
Der Rückbau und Ersatzneubau muss in mehreren Bauphasen erfolgen.
Ferner sollen die je Fahrtrichtung die ca. 320m langen Stützwände umfangreich instandgesetzt werden.
Alle Arbeiten müssen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs (einschl. Fußgängerverkehr) durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-30.
Auftragsbekanntmachung (2021-08-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich Planen und Bauen, Submission
Postanschrift: Mühlendamm 10-12
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich Planen und Bauen, Submission, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck”
Telefon: +49 451/122-60-14📞
E-Mail: submissionplanenundbauen@luebeck.de📧
Fax: +49 451/122-60-90 📠
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.luebeck.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E38431819🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E38431819🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BW 60 – Überbauerneuerung und Instandsetzung Stützwände
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen für Brücken📦
Kurze Beschreibung:
“Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für Objekt- und Tragwerksplanung (Lph. 1-3 der HOAI) sowie optional Lph. 4-8 der HOAI für die Überbauerneuerung...”
Kurze Beschreibung
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für Objekt- und Tragwerksplanung (Lph. 1-3 der HOAI) sowie optional Lph. 4-8 der HOAI für die Überbauerneuerung und Instandsetzung der Stützwände der Sandbergbrücke, die den Heiligen-Geist-Kamp über die Travemünder Allee in der Hansestadt Lübeck überführt.
Der Überbau wird täglich von ca. 24.000 Kfz/Tag genutzt. Die unterführte Straße wird von ca. 7.600 Kfz/Tag befahren.
Der derzeitige Überbau des Bauwerks aus dem Jahr 1964 muss durch einen Neubau mit ähnlichen Abmessungen ersetzt werden.
Der Rückbau und Ersatzneubau muss in mehreren Bauphasen erfolgen.
Ferner sollen die je Fahrtrichtung die ca. 320m langen Stützwände umfangreich instandgesetzt werden.
Alle Arbeiten müssen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs (einschl. Fußgängerverkehr) durchgeführt werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 5 200 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Lübeck - Heiligen-Geist-Kamp / Travemünder Allee (B75)
Beschreibung der Beschaffung: siehe Unterlage A02 - Informationsunterlage Leistungsgegenstand
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz- und Leistungserbringungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-21 📅
Datum des Endes: 2022-10-14 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“o. g. Termine gelten für die Lph. 1-3, bei Beauftragung der Lph. 4-8 werden die Fristen entsprechend verlängert” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Keine Beschränkung des Bewerberkreises.
Es werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, soweit allgemein verpflichtend (siehe Eigenerklärung Eignung).
2. Befähigung / Erlaubnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, soweit allgemein verpflichtend (siehe Eigenerklärung Eignung).
2. Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder Führungskräfte des Unternehmens (siehe Eigenerklärung Eignung).
3. Maßnahmebezogenes Anforderungsprofil an das einzusetzende Personal 3. Erklärungen zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. § 123/124 GWB (siehe Eigenerklärung Eignung).
4. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 1 S. 1 VGSH für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen.
5. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (siehe Erklärung der Bewerbergemeinschaft), in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerhaften. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Bewerber, die die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), um die Eignungskriterien im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen, müssen unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen, mit ihrem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die Vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (siehe Verzeichnis der anderen Unternehmen).
Gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers sind außerdem für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag und die dort genannten Erklärungen, Angaben, Nachweise und sonstige Unterlagen einzureichen. Des Weiteren muss der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen, vorgelegt werden sowie auf selbigem Formblatt die Erklärung für den Fall der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, dass der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen haften.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
— Ingenieure...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
— Ingenieure oder beratende Ingenieure (§ 75 Abs. 2 VgV) und (soweit zulässig) Fachbauüberwacher — Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen;
— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Ingenieurleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. und 2. Spiegelstrich) benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Zahlung des Vergabemindestlohnes von 9,99 EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-08
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-10-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431/988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431/988-4702 📠
URL: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 171-445980 (2021-08-30)