Alle Verwaltungsprozesse im Rahmen der Graduiertenbetreuung und Mitarbeiterfortbildung (HELENA) am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sollen digitalisiert werden. Im Fokus steht hierbei die einfache Anpassbarkeit und Kollaborationsfunktion zwischen den Prozessbeteiligten, die transparent auf alle im Rahmen des Verfahrens gespeicherten Informationen zugreifen können sowie der Einsatz einer sicheren und modernen Technologieplattform, die Synergien mit den kollaborierenden Einrichtungen der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) ermöglicht.
Die Verwaltungsprozesse müssen für das HMGU individualisiert entwickelt und abgebildet werden. Das Campus-Management-System soll Teile der bestehende Fach-IT Landschaft ablösen und muss eine funktionale Schnittstelle zum eLearning System ILIAS abbilden/beinhalten.
Der Anbieter der Software bzw. der Softwarelizenzen unterstützt das HMGU aktiv bei der Installation, Einführung/Implementierung und Wartung. Schulungen durch den Anbieter müssen mindestens für die Administratoren und Key-User (Kernteam) angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Campus-Management-System
VgV_2021-046
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Alle Verwaltungsprozesse im Rahmen der Graduiertenbetreuung und Mitarbeiterfortbildung (HELENA) am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sollen digitalisiert...”
Kurze Beschreibung
Alle Verwaltungsprozesse im Rahmen der Graduiertenbetreuung und Mitarbeiterfortbildung (HELENA) am Helmholtz Zentrum München (HMGU) sollen digitalisiert werden. Im Fokus steht hierbei die einfache Anpassbarkeit und Kollaborationsfunktion zwischen den Prozessbeteiligten, die transparent auf alle im Rahmen des Verfahrens gespeicherten Informationen zugreifen können sowie der Einsatz einer sicheren und modernen Technologieplattform, die Synergien mit den kollaborierenden Einrichtungen der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) ermöglicht.
Die Verwaltungsprozesse müssen für das HMGU individualisiert entwickelt und abgebildet werden. Das Campus-Management-System soll Teile der bestehende Fach-IT Landschaft ablösen und muss eine funktionale Schnittstelle zum eLearning System ILIAS abbilden/beinhalten.
Der Anbieter der Software bzw. der Softwarelizenzen unterstützt das HMGU aktiv bei der Installation, Einführung/Implementierung und Wartung. Schulungen durch den Anbieter müssen mindestens für die Administratoren und Key-User (Kernteam) angeboten werden.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Abteilung Einkauf (Vergabestelle)
Ingolstädter Landstr. 1
85764 München”
Beschreibung der Beschaffung: 1 System inkl. Wartung und Schulung
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Projektreferenzen des Projektleiters, Haftpflichtversicherung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Projektreferenzen des Projektleiters, Haftpflichtversicherung” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Projektreferenzen des Projektleiters, Haftpflichtversicherung”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-05
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-11-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-28 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wir behalten uns vor, im Einvernehmen mit allen Bietern, die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen.
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit...”
Wir behalten uns vor, im Einvernehmen mit allen Bietern, die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen.
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen.
Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 13.12.2021, 14.12.2021 und
15.12.2021. Bei verkürzter Angebotsfrist finden Sie Verhandlungen voraussichtlich in KW 49/50 statt. Bitte merken Sie sich diese Termine vor! Die Einladung zur Verhandlung ist voraussichtlich für den 09.12.2021 (02.12.2021) geplant.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 196-510377 (2021-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 196-510377
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Campus-Management-System
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OpenCampus GmbH
Postanschrift: Werner-Eckert-Str. 4
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sales@opencampus.net📧
Fax: +49 30767373-280 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist einNachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, überdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 036-093624 (2022-02-16)