Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards der Beförderung muss der Auftragnehmer über die TÜV/DEKRA Zertifizierung "sicherer Kranken- und Behinderten Transfer" (Zertifikat "sicherer-kranken-und-behindertentransfer.de") Stand 11/2017 Revision 11 oder eine gleichwertige Zertifizierung einer gleichwertigen anderen Konformitätsbewertungsstelle zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügen.
Einzureichende Unterlagen:
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges TÜV/DEKRA Zertifizierung "sicherer Kranken- und Behinderten Transfer" bzw. gleichwertiges Zertifikat. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen all diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Beförderungsleistungen selbst erbringen, über die oben TÜV/DEKRA-Zertifizierung bzw. gleichwertige Zertifizierung verfügen, um für die Leistungserbringung geeignet zu sein. Soweit sich der Auftragnehmer für die Leistungserbringung der Kapazitäten Dritter bedienen will, z.B. in Form des Einsatzes von Unterauftragnehmern, weil er selbst die Eignungsanforderungen nicht erfüllt, hat er vor Auftragserteilung gem. § 47 Vergabeverordnung ("Eignungsleihe") nachzuweisen, dass ihm die Kapazitäten der Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. mittels Verpflichtungserklärung). Soweit der Bieter für die Erbringung der Beförderungsleistung Nachunternehmer im Umfang von 20 % oder mehr der Beförerungsleistungen einsetzt, muss auch der Nachunternehmer über die TÜV/DEKRA-Zertifizierung bzw. gleichwertige Zertifizierung verfügen.
Die Beförderung erfolgt ausschließlich durch Kraftfahrzeuge, die folgende Merkmale aufweisen müssen (Mindestanforderungen - Nichterfüllen führt zum Ausschluss des Angebots):
- Alle Fahrzeuge müssen den jeweils geltenden gesetzlichen Nutzungs- und Funktionsanforderungen (z.B. §§ 41, 42 BOKraft i.V.m. § 29 StVZO) sowie der DIN 75078 Teil 1 entsprechen. Insbesondere müssen die vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen vorgenommen werden.
- Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein.
- In den Fahrzeugen müssen alle vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen sicherheits- und verkehrstechnischen Einrichtungen und Hilfsmittel für Behindertentransportkraftwagen (Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Menschen mit Behinderung besonders eingesetzt werden) in der jeweils gültigen Fassung vorhanden sein. Insbesondere ist dies die Einhaltung der DIN 75078 Teil 2-2, z.B. Kraftknotensystem für Rollstuhlfahrer.
- Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht mit mehr als 9 Sitzen (einschließlich Fahrer) ausgestattet sein.
- Jedes Fahrzeug muss mit Kindersicherungen ausgestattet sein, um unvorhergesehenes Öffnen der Türen durch die Beförderungsteilnehmer zu verhindern. Die Türen dürfen nur durch Fahrer oder Begleitpersonen geöffnet werden.
- Die Fahrzeuge müssen mit einem Mobiltelefon mit Freisprechanlage ausgestattet sein. Es ist sicherzustellen, dass das Mobiltelefon während der Beförderungszeit eingeschaltet ist. Eltern / Angehörige / die rechtliche Betreuung und die Einrichtung erhalten die Mobilfunknummer, unter der das entsprechende Fahrzeug erreichbar ist, vom Auftragnehmer mitgeteilt.
- Fahrzeuge zur Rollstuhlbeförderung müssen mit einem hydraulischen Rollstuhllift oder vergleichbar ausgerüstet sein.
- In allen Fahrzeugen müssen eine funktionstüchtige Klimaanlage und ein Radio- oder ein anderes Musikabspielgerät verbaut sein.
- Die besondere Beschilderung der Fahrzeuge nach § 33 Abs. 4 bzw. 5 BOKraft ist einzuhalten. Zusätzlich sind die Fahrzeuge durch entsprechende Schilder oder Aufkleber mit der jeweiligen Tourenbezeichnung zu kennzeichnen.
- Das Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs darf nicht vor dem 01.07.2014 liegen.
- Die Laufleistung der eingesetzten Fahrzeuge darf zum Zeitpunkt der Vertragsausführung nicht mehr als 125.000 km betragen
- Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens den Schadstoffklassen Euro 4 entsprechen
Bei der Benutzung von Taxi / PKW gelten die Vorschriften der BOKraft nicht. Sie müssen jedoch nachweislich zur Beförderung zugelassen sein.
Der vorgehaltene Fahrzeug-Pool muss groß genug sein, um z.B. Ausfälle von Fahrzeugen oder notwendige Fahrzeugwechsel in kürzester Zeit kompensieren zu können.
Vorzulegende Unterlage: Fahrzeugliste mit Angaben zu
- Fahrzeugart (PKW / Bus / Bus mit Rollstuhllift etc.)
- Hersteller des Fahrzeugs
- Modellname des Fahrzeugs
- Benzin- oder Dieselfahrzeug, ggf. auch Elektro- oder Hybridfahrzeug
- Erstzulassung des Fahrzeugs
- Laufleistung des Fahrzeugs zum Stichtag der Angebotserstellung
- Regelmäßiger Standort
- Bestätigung Klimaanlage
- Angabe der Sonderausstattung, insbesondere Rollstuhllift / Rollstuhlrampe
- Angabe der Sicherheitsausstattung
- Bestätigung Sitzanzahl, Mobiltelefon und Radio bzw. Musikabspielgerät
- Bestandsfahrzeug oder Neuanschaffung