Auftragsbekanntmachung (2021-05-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern”
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat B12
Telefon: +49 22899610-2734📞
E-Mail: b12.18@bescha.bund.de📧
Fax: +49 2289910610-2734 📠
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.bescha.bund.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=394115🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ciprofloxacin BBK
B 12.18 - 0560/19/VV: 1
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Kurze Beschreibung:
“Bevorratung bzw. Bereitstellung und Kauf von Ciprofloxacin 500 mg und 100 mg bzw. alternativ 250 mg Tabletten.”
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“10 Millionen Tabletten Ciprofloxacin äquivalent 500 mg in verblisterter Form
1 Millionen Tabletten Ciprofloxacin äquivalent 100 mg in verblisterter...”
Beschreibung der Beschaffung
10 Millionen Tabletten Ciprofloxacin äquivalent 500 mg in verblisterter Form
1 Millionen Tabletten Ciprofloxacin äquivalent 100 mg in verblisterter Form
Bzw. alternativ 500 000 Tabletten Ciprofloxacin äquivalent 250 mg in verblisterter Form.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionale Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Auftragnehmerin (max. 4 Lieferorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Erlaubnis zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln:
Bei Herstellern: Nachweis der Erlaubnis gem. § 13 AMG von zuständiger Behörde
Bei Großhändlern: Nachweis der Erlaubnis gem. § 52a AMG von zuständiger Behörde.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Lagerung, Kennzeichnung, Verpackung, Flurfördermittel:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte, in Anlehnung an §...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Lagerung, Kennzeichnung, Verpackung, Flurfördermittel:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte, in Anlehnung an § 52a AMG, Nachweise über geeignete und ausreichende Räumlichkeiten, über Anlagen und Einrichtungen ein, die eine ordnungsgemäße Lagerung, Kennzeichnung, Verpackung und den ordnungsgemäßen Transport von Arzneimitteln mit Flurfördermitteln (z. B. Hubwagen) gewährleisten.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-28
11:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-07-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-28 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Hinweise zur E-Rechnung
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Sie zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ausnahmen von der...”
Hinweise zur E-Rechnung
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Sie zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt.
Zur Übermittlung der elektronischen Rechnungen an die unmittelbare Bundesverwaltung ist die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes zu nutzen (https://xrechnung.bund.de). Zur Übermittlung der elektronischen Rechnungen außerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform zu nutzen (https://xrechnung-bdr.de). Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung ist neben der Übermittlung einer ggf. vorhandenen Bestell- und Lieferantennummer die Angabe einer Leitweg-Identifikationsnummer zwingend erforderlich. Informationen über den zu verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie unter https://www.xoev.de/de/xrechnung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage „Info E-Rechnung“.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2021/S 103-270338 (2021-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ciprofloxacin BBK
B 12.18 - 0560/19/VV : 1
Kurze Beschreibung:
“Bevorratung bzw. Bereitstellung und Kauf von
Ciprofloxacin 500 mg und 100 mg bzw. alternativ 250 mg Tabletten” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“10 Millionen Tabletten Ciprofloxacin äquivalent 500 mg in verblisterter Form 1 Millionen Tabletten Ciprofloxacin äquivalent 100 mg in verblisterter Form...”
Beschreibung der Beschaffung
10 Millionen Tabletten Ciprofloxacin äquivalent 500 mg in verblisterter Form 1 Millionen Tabletten Ciprofloxacin äquivalent 100 mg in verblisterter Form bzw. alternativ 500.000 Tabletten Ciprofloxacin äquivalent 250 mg in verblisterter Form
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Optionale Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Auftragnehmerin (max. vier Lieferorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland).”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 103-270338
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 201-522483 (2021-10-11)