Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Realisierung von Prozessprojekten im Rahmen der Implementierung des Onlinezugangsgesetz (OZG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Die civillent GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Komm.ONE, einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft von Land und Kommunen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Civillent GmbH – IT-Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Rahmen von Projekten zur Implementierung des OZG
2020/2976”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Realisierung von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Realisierung von Prozessprojekten im Rahmen der Implementierung des Onlinezugangsgesetz (OZG).
1️⃣
Ort der Leistung: Reutlingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reutlingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Realisierung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Realisierung von Prozessprojekten im Rahmen der Implementierung des Onlinezugangsgesetz (OZG).
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Im Rahmen der Umsetzung der durch das OZG vorgegebenen Digitalisierungsmaßnahmen werden verschiedene Dienste in Projekten realisiert. Ein Projekt gliedert sich wiederum in mehrere Prozessprojekte. Die Realisierung eines Prozessprojektes findet unter den Bedingungen agiler Softwareentwicklung nach SCRUM in einzelnen Prozessprojektteams statt.
Der Auftragnehmer soll ein solches Prozessprojektteam stellen, welches unter der Geltungsdauer des Rahmenvertrags einzelne Prozessprojekte in eigener Verantwortung realisiert. Zudem soll der Auftragnehmer Beratungsleistungen für andere Prozessprojektteams erbringen.
Damit das Prozessprojektteam seine Aufgaben erfüllen kann sind folgende Rollen erforderlich:
1. Scrum Master (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft),
2. Softwareentwickler (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 100 % einer Vollzeitkraft),
3. Softwareentwickler (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 100 % einer Vollzeitkraft),
4. Softwareentwickler (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 100 % einer Vollzeitkraft),
5. QS (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft),
6. Schnittstellenexperte (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft),
7. DevOps (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mind. 500 000 EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
2. Eigenerklärungen über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
2. Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der IT-Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber aus den letzten 3 Jahren.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Beschreibung des Leistungsumfangs,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Volumen der Leistungserbringung in Euro netto für den gesamten Leistungszeitraum.
Die Einreichung von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht.
Bitte die Eigenerklärungen als Anlagen A1, A2 usw. vorlegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es gilt folgende Mindestanforderung: Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich der IT-Dienstleistungen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es gilt folgende Mindestanforderung: Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich der IT-Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber aus den letzten 3 Jahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-24
12:00 📅
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD8RN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 038-095328 (2021-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Civillent GmbH — IT-Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Rahmen von Projekten zur Implementierung des OZG
2020/2976”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Realisierung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Realisierung von Prozessprojekten im Rahmen der Implementierung des Onlinezugangsgesetz (OZG).
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Im Rahmen der Umsetzung der durch das OZG vorgegebenen Digitalisierungsmaßnahmen werden verschiedene Dienste in Projekten realisiert. Ein Projekt gliedert sich wiederum in mehrere Prozessprojekte. Die Realisierung eines Prozessprojektes findet unter den Bedingungen agiler Softwareentwicklung nach Scrum in einzelnen Prozessprojektteams statt.
Der Auftragnehmer soll ein solches Prozessprojektteam stellen, welches unter der Geltungsdauer des Rahmenvertrags einzelne Prozessprojekte in eigener Verantwortung realisiert. Zudem soll der Auftragnehmer Beratungsleistungen für andere Prozessprojektteams erbringen.
Damit das Prozessprojektteam seine Aufgaben erfüllen kann sind folgende Rollen erforderlich:
1. Scrum Master (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft),
2. Softwareentwickler (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 100 % einer Vollzeitkraft),
3. Softwareentwickler (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 100 % einer Vollzeitkraft),
4. Softwareentwickler (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 100 % einer Vollzeitkraft),
5. QS (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft),
6. Schnittstellenexperte (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft),
7. DevOps (erwartet wird ein zeitlicher Aufwand von 50 % einer Vollzeitkraft).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Projektmethodik und Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 400
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept DevOps Implementierer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Qualitätssicherer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Scrum Master
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Softwareentwickler I
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Softwareentwickler II
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Schnittstellenexperte
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 300
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag gegenüber dem Auftragnehmer, 2-malig um jeweils 1 weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag gegenüber dem Auftragnehmer, 2-malig um jeweils 1 weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 038-095328
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: evia innovation GmbH
Postanschrift: Am Wallgraben 100
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte...”
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRYZ6.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 089-230231 (2021-05-03)