Coburg – Amt 46 – Pforten- und Sicherheitsdienst

Stadt Coburg – Theaterbetriebsamt

Pforten- und Sicherheitsdienst.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-20 Auftragsbekanntmachung
2021-08-05 Ergänzende Angaben
2021-11-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: 1020-0452-2021/000617
Kurze Beschreibung: Pforten- und Sicherheitsdienst.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg – Theaterbetriebsamt
Postanschrift: Oberer Bürglaß 10
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17a32cc41c9-51b85a6077d49c90 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Datum des Beginns: 2021-11-15 📅
Datum des Endes: 2023-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-374628
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag soll zunächst auf 2 Jahre geschlossen mit der Option zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Der Auftragnehmer übernimmt die Ausführung folgender Dienstleistungen im Wach- und Sicherungsdienst für die Bewachungsobjekte und Liegenschaften des Landestheaters Coburg „Großes Haus“, „Studiobühne Reithalle“, „Schlossplatz 5b“ und das Verwaltungsgebäude:
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I. Pforten- und Empfangsdienst
Der Auftragnehmer setzt jeweils einen Sicherheitsmitarbeiter für den Pforten- und Empfangsdienst zu folgenden Zeiten ein:
Montag bis Samstag 6.45 – 1.15 Uhr
Sonn- und Feiertag 7.45 – Ende des Theaterbetriebs
Während der Theaterferien und an wenigen Feiertagen ist die Pforte nicht besetzt.
II. Sicherheitskontrollen der o. g. Liegenschaften des Landestheaters.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag soll zunächst auf 2 Jahre geschlossen werden, mit der Option zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Zusätzliche Informationen:
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
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Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Coburg
Theaterbetriebsamt
Schloßplatz 6
DEUTSCHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der Vertrag soll zunächst auf 2 Jahre geschlossen werden, mit der Option zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Vertrag soll zunächst auf 2 Jahre geschlossen werden, mit der Option zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau McClain
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17a32cc41c9-51b85a6077d49c90 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung:
Es werden „nur“ elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
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Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen“ der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
10.8.2021
Hinweis zur Abgabe eines Angebotes/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße „ALLER“ Unterlagen der Angebote/Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Promenade 27
Quelle: OJS 2021/S 141-374628 (2021-07-20)
Ergänzende Angaben (2021-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Pforten- und Sicherheitsdienst
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg - Theaterbetriebsamt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 153-407754
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 141-374628
ABl. S-Ausgabe: 153
Quelle: OJS 2021/S 153-407754 (2021-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 235-619285
ABl. S-Ausgabe: 235

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag soll zunächst auf 2 Jahre geschlossen mit der Option zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer übernimmt die Ausführung folgender Dienstleistungen im Wach- und Sicherungsdienst für die Bewachungsobjekte und Liegenschaften des Landestheaters Coburg "Großes Haus", "Studiobühne Reithalle", "Schlossplatz 5b" und das Verwaltungsgebäude: I. Pforten- und Empfangsdienst Der Auftragnehmer setzt jeweils einen Sicherheitsmitarbeiter für den Pforten- und Empfangsdienst zu folgenden Zeiten ein: Montag bis Samstag 6.45 - 1.15 Uhr Sonn- und Feiertag 7.45 - Ende des Theaterbetriebs Während der Theaterferien und an wenigen Feiertagen ist die Pforte nicht besetzt. II. Sicherheitskontrollen der o.g. Liegenschaften des Landestheaters
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-19 📅
Name: W.W.S. Kurt Strube GmbH
Postanschrift: Holbeinstraße 2
Postort: Lingen
Postleitzahl: 49808
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betriebsleitung@wws-strube.de 📧
Land: Emsland 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 235-619285 (2021-11-30)