Coburg – Amt 65 – Errichtung einer dauerhaften Kulturstätte in Form eines Globe – Fenster- und Fassadenbau

Stadt Coburg – Hochbauamt

Fenster- und Fassadenbau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-26 Auftragsbekanntmachung
2021-06-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 1020-0452-2021/000077
Kurze Beschreibung: Fenster- und Fassadenbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fenster, Türen und zugehörige Artikel 📦
Fassadenarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg – Hochbauamt
Postanschrift: Steingasse 18
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177384440d5-4917b97d6ba7afe7 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-29 📅
Datum des Beginns: 2021-06-21 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 020-043567
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren Bevollmächtigte)

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Außentüren
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das „Globe“ Theater in Coburg ist als mehrgeschossiger Holzbau in Massivholzbauweise
Konzipiert, welcher auf einem Kellergeschoss aus WU-Beton steht. Die Geschossdecken werden in Holzbeton-Verbund Bauweise erstellt. Alle Außenwände sind als gedämmte und Verschalte Holz-Massivbauwände erstellt.
Die besondere Fassade soll als Holzlamellenfassade über die gesamte Höhe des Bauwerks gezogen werden. Zwischen der thermischen Hülle und der Lamellenfassade ist ein Wartungsumgang als filigrane Stahlkonstruktion geplant.
Anzubieten ist hierfür den 5 144,04 m
Neben der gewerkeinternen Baustelleneinrichtung, die Erstellung aller Holz-Aluminium Fenster/Fenstertüren (ca. 40 Stück) sowie mehrere Pfosten Riegel Fassaden darunter die knapp 15m hohe Eingangsfassade.
Nebengebäude 1-3:
Die Nebengebäude sind als mehrgeschossiger Holzbau in Skelettbauweise konzipiert. Die Gebäude lasten auf einer Betonplatte mit Streifenfundamenten ab. Die Geschossdecken als Brettsperrholz-Decke erstellt.
Anzubieten ist hierfür die Nebengebäude alle Holz-Aluminium Fenster/Fenstertüren (ca. 85 Stück) sowie die große Pfosten-Riegel Fassade des Verbindungsbaus (Gang).
— Größe Nebengeb. 1 : 852,83 m
— Größe Nebengeb. 2 : 570,10 m
— Größe Nebengeb. 3 : 558,68 m
An die Ausführung und die Qualität der verbauten Fenster werden aufgrund der öffentlichen Funktion mit hoher Frequentierung und aufgrund der Eigenschaft eines herausragenden Kulturbaus hohe Ansprüche gestellt.
Bezeichnung des Loses: Pfosten Riegel Fassade
Losnummer: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle Steingasse 18, 96450 Coburg, Deutschland
Zusätzliche Informationen:
Keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren
Bevollmächtigte)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gerald Hellmuth
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177384440d5-4917b97d6ba7afe7 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung:
Es werden „nur“ elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
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Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen“ der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 22.2.2021.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 020-043567 (2021-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 901308.12 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 115-301336
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 020-043567
ABl. S-Ausgabe: 115

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das „Globe“ Theater in Coburg ist als mehrgeschossiger Holzbau in Massivholzbauweise konzipiert, welcher auf einem Kellergeschoss aus WU-Beton steht. Die Geschossdecken werden in Holzbeton-Verbund Bauweise erstellt. Alle Außenwände sind als gedämmte und Verschalte Holz-Massivbauwände erstellt. Die besondere Fassade soll als Holzlamellenfassade über die gesamte Höhe des Bauwerks gezogen werden. Zwischen der thermischen Hülle und der Lamellenfassade ist ein Wartungsumgang als filigrane Stahlkonstruktion geplant. Anzubieten ist hierfür den 5 144,04 m
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1 : 852,83 m
2 : 570,10 m
3 : 558,68 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Coburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-01 📅
Name: Seufert-Niklaus GmbH
Postanschrift: Lindenweg 2
Postort: Bastheim
Postleitzahl: 97654
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhön-Grabfeld 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 604548.62 EUR 💰
296759.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Quelle: OJS 2021/S 115-301336 (2021-06-11)