Bei den für das Projekt „Socio-Physical Advanced Research Cloud Infrastructure“ (SPARCI) ausgeschriebenen Geräten handelt es sich um eine Cloud-basierte Umgebung zur Erforschung der intelligenten Verknüpfung von physischen Objekten mit ihrer virtuellen Umgebung in soziotechnischen und cyber-physischen Systemen. In diesem Kontext soll diese Umgebung für die gemeinsame und individuelle Untersuchung von Forschungsfragen aus den Bereichen Enterprise Information Research, E-Government und Web Science verwendet werden. Das Grundgerät bildet ein Computercluster, dessen Rechen- und Speicherressourcen zum Sammeln, Administrieren, Speichern, Teilen, Nutzen und Analysieren der erhobenen Daten realer Objekte verwendet werden. Für die Nutzung und Analyse der Daten werden unter anderem Methoden und Werkzeuge aus dem Bereich des Maschinellen Lernens verwendet, die eine hochperformante Rechenleistung in Form von Hochleistungs-Grafikprozessoren (GPUs) voraussetzen. Für diese Zwecke besteht der Computercluster aus mehreren CPU- bzw. GPU-basierten Rechenknoten und Speicherknoten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkserver
Referenznummer: 2-ESS12-01/21
Kurze Beschreibung:
Bei den für das Projekt „Socio-Physical Advanced Research Cloud Infrastructure“ (SPARCI) ausgeschriebenen Geräten handelt es sich um eine Cloud-basierte Umgebung zur Erforschung der intelligenten Verknüpfung von physischen Objekten mit ihrer virtuellen Umgebung in soziotechnischen und cyber-physischen Systemen. In diesem Kontext soll diese Umgebung für die gemeinsame und individuelle Untersuchung von Forschungsfragen aus den Bereichen Enterprise Information Research, E-Government und Web Science verwendet werden.
Das Grundgerät bildet ein Computercluster, dessen Rechen- und Speicherressourcen zum Sammeln, Administrieren, Speichern, Teilen, Nutzen und Analysieren der erhobenen Daten realer Objekte verwendet werden. Für die Nutzung und Analyse der Daten werden unter anderem Methoden und Werkzeuge aus dem Bereich des Maschinellen Lernens verwendet, die eine hochperformante Rechenleistung in Form von Hochleistungs-Grafikprozessoren (GPUs) voraussetzen. Für diese Zwecke besteht der Computercluster aus mehreren CPU- bzw. GPU-basierten Rechenknoten und Speicherknoten.
Bei den für das Projekt „Socio-Physical Advanced Research Cloud Infrastructure“ (SPARCI) ausgeschriebenen Geräten handelt es sich um eine Cloud-basierte Umgebung zur Erforschung der intelligenten Verknüpfung von physischen Objekten mit ihrer virtuellen Umgebung in soziotechnischen und cyber-physischen Systemen. In diesem Kontext soll diese Umgebung für die gemeinsame und individuelle Untersuchung von Forschungsfragen aus den Bereichen Enterprise Information Research, E-Government und Web Science verwendet werden.
Das Grundgerät bildet ein Computercluster, dessen Rechen- und Speicherressourcen zum Sammeln, Administrieren, Speichern, Teilen, Nutzen und Analysieren der erhobenen Daten realer Objekte verwendet werden. Für die Nutzung und Analyse der Daten werden unter anderem Methoden und Werkzeuge aus dem Bereich des Maschinellen Lernens verwendet, die eine hochperformante Rechenleistung in Form von Hochleistungs-Grafikprozessoren (GPUs) voraussetzen. Für diese Zwecke besteht der Computercluster aus mehreren CPU- bzw. GPU-basierten Rechenknoten und Speicherknoten.
Der oben genannte geschätzte Wert von 138 656 EUR netto darf nicht überschritten werden. Überschreitungen führen zum Ausschluss des Loses.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei den für das Projekt „Socio-Physical Advanced Research Cloud Infrastructure“ (SPARCI) ausgeschriebenen Geräten handelt es sich um eine Cloud-basierte Umgebung zur Erforschung der intelligenten Verknüpfung von physischen Objekten mit ihrer virtuellen Umgebung in soziotechnischen und cyber-physischen Systemen. In diesem Kontext soll diese Umgebung für die gemeinsame und individuelle Untersuchung von Forschungsfragen aus den Bereichen Enterprise Information Research, E-Government und Web Science verwendet werden.
Bei den für das Projekt „Socio-Physical Advanced Research Cloud Infrastructure“ (SPARCI) ausgeschriebenen Geräten handelt es sich um eine Cloud-basierte Umgebung zur Erforschung der intelligenten Verknüpfung von physischen Objekten mit ihrer virtuellen Umgebung in soziotechnischen und cyber-physischen Systemen. In diesem Kontext soll diese Umgebung für die gemeinsame und individuelle Untersuchung von Forschungsfragen aus den Bereichen Enterprise Information Research, E-Government und Web Science verwendet werden.
Das Grundgerät bildet ein Computercluster, dessen Rechen- und Speicherressourcen zum Sammeln, Administrieren, Speichern, Teilen, Nutzen und Analysieren der erhobenen Daten realer Objekte verwendet werden. Für die Nutzung und Analyse der Daten werden unter anderem Methoden und Werkzeuge aus dem Bereich des Maschinellen Lernens verwendet, die eine hochperformante Rechenleistung in Form von Hochleistungs-Grafikprozessoren (GPUs) voraussetzen. Für diese Zwecke besteht der Computercluster aus mehreren CPU- bzw. GPU-basierten Rechenknoten und Speicherknoten.
Das Grundgerät bildet ein Computercluster, dessen Rechen- und Speicherressourcen zum Sammeln, Administrieren, Speichern, Teilen, Nutzen und Analysieren der erhobenen Daten realer Objekte verwendet werden. Für die Nutzung und Analyse der Daten werden unter anderem Methoden und Werkzeuge aus dem Bereich des Maschinellen Lernens verwendet, die eine hochperformante Rechenleistung in Form von Hochleistungs-Grafikprozessoren (GPUs) voraussetzen. Für diese Zwecke besteht der Computercluster aus mehreren CPU- bzw. GPU-basierten Rechenknoten und Speicherknoten.
Geschätzter Gesamtwert: 373 111 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Compute-Knoten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Computercluster betsehend aus 16 CPU-/Compute-Knoten mit je 2 CPU Sockel.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 138 656 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Der oben genannte geschätzte Wert von 138 656 EUR netto darf nicht überschritten werden. Überschreitungen führen zum Ausschluss des Loses.
Bezeichnung des Loses: Netzwerkswitches
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für die Netzwerkanbindung sowohl im Frontend und Backend werden 3 Netzwerkswitches mit insg. 162 Ports installiert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 13 446 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Der oben genannte geschätzte Wert von 13 446 EUR netto darf nicht überschritten werden. Überschreitungen führen zum Ausschluss des Loses.
Bezeichnung des Loses: Storage-Cluster
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Für den Aufbau einer IaaS-Cloudinfrastruktur wird ein Storage-Cluster auf Basis von Ceph benötigt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 147 059 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Der oben genannte geschätzte Wert von 147 059 EUR netto darf nicht überschritten werden. Überschreitungen führen zum Ausschluss des Loses.
Bezeichnung des Loses: GPU-Cluster
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Für den Bereich des Maschinellen Lernens werden Hochleistungs-Grafikprozessoren benötigt. 2 GPU-basierte Rechenknoten erforderlich.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 73 950 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Der oben genannte geschätzte Wert von 73 950 EUR netto darf nicht überschritten werden. Überschreitungen führen zum Ausschluss des Loses.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Koblenz-Landau
Universitätsstr. 1
56070 Koblenz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teil A Europäische Eigenerklärung ausfüllen
— Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister,
— Eintragung in einem Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Teil B Europäische Eigenerklärung ausfüllen
— Allgemeiner Jahresumsatz,
— Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Teil C Europäische Eigenerklärung ausfüllen
— Ausführung von Lieferaufträgen der genannten Art,
— Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art,
— Technische Fachkräfte oder technische Stellen für die Qualitätssicherung,
— durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl.
Mindeststandards:
Bestätigung über die Einhaltung des Landestariftreuegesetzes
Landestariftreuegesetz
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Lieferung frei Verwendungsstelle,
Die Auftragsvergabe(n) sind z. T. DFG-finanziert.
Eine Beauftragung kommt nur zustande, wenn die DFG-Finanzierung wie zugesagt bestehen bleibt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch
Eine Beauftragung kommt nur zustande, wenn die DFG-Finanzierung wie zugesagt bestehen bleibt.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDSY5VV
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei derAufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Quelle: OJS 2021/S 020-044163 (2021-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 241 221 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalender Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen WettbewerbsBeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalender Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen WettbewerbsBeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies Aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies Aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).