Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
Die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) umfasst folgende Angaben:
- Angabe zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handelsregister oder gleichwertiges Register)
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt; Angabe zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Liegen Ausschlussgründe vor, besteht gemäß § 125 GWB die Möglichkeit der Selbstreinigung.
Der Auftraggeber akzeptiert gemäß § 48 Abs. 3 VgV auch die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.
2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft in der engeren Wahl zur Bestätigung der Eigenerklärung einzureichen:
2.1) entsprechende Bescheinigung der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handelsregister oder gleichwertiges Register)
2.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
3) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 Euro für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des jeweiligen Unternehmens nicht ausgestellt, wird diese durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates ersetzt.
4) Die hier unter 1), 2.1) und 2.2) genannten Bedingungen/Angaben können auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen, die den Anforderungen des
Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV). Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Geforderte Angaben/Bescheinigungen, die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Bedingungen nicht oder nicht hinreichend belegen, sind zusätzlich einzureichen.
5) Anforderungen/Bestimmungen für Unterauftragnehmer/Eignungsleihe siehe VI.3) 3) dieser Bekanntmachung.