Beschreibung der Beschaffung
Die Anlagengruppen des Contracting-Pakets umfassen die Wärmeerzeugung, z. B.
— Installation / ggf. Modernisierung der Wärmeerzeuger (exkl. Bestands-BHKW) mit dem Ziel mindestens 50 % der Gesamtwärme regenerativ zu erzeugen,
— Brennstoffbeschaffung,
— Zu installierende Wärmeleistung bei mindestens 33 MWth,
— Hydraulische und steuerseitige Einbindung der Bestands-BHKW,
— Umstellung des Heißwassersystems (bis zu 145 C, 20 bar) auf Warmwasser (< 110C, Niederdrucksystem),
— Installation von Pufferspeicher 2x100 m (hydraulische Entkopplung, Regelspeicher),
— Erneuerung Peripherie (Netzpumpen, Druckhaltung, Wasseraufbereitung),
— Steuer- und Regelung der Gesamtanlage / Automation,
— Erforderliche bauliche Maßnahmen (Ein-/Ausbringung, Fundamente, etc.),
— Provisorische Wärmeversorgung während des Umsetzungszeitraums,
— Demontage der Altanlagen.
Im Rahmen des Loses Wärme beabsichtigt die Messe Berlin einen Wärmecontractingvertrag zu schließen. Dieser beinhaltet die Planung, Finanzierung und Errichtung der neuen Wärmeerzeugungsanlagen durch den Contractor sowie den Betrieb und die Belieferung der Messe Berlin mit Wärme. Die Planung und die Errichtung der Wärmeerzeugungsanlagen sollen in enger Abstimmung mit der Messe Berlin erfolgen und in die bestehende Anlagentechnik eingebunden werden. Die in der Heizzentrale bestehenden BHKW werden von der Messe Berlin über den 1.4.2023 hinaus auf Basis des bestehenden Eigenversorgungskonzepts weiterbetrieben. Grundlage der Planung, für die vom Contractor zu errichtenden Wärmeerzeugungsanlagen soll, dass im Auftrag der Messe Berlin erstellte technische Konzept sein, das jedoch noch Gestaltungsspielräume enthält. Sämtliche für die Errichtung und den Betrieb der vom Contractor zu errichtenden Wärmeerzeugungsanlagen erforderlichen Genehmigungen, etc. sollen vom Contractor auf dessen Kosten eingeholt und über die gesamte Vertragslaufzeit gewährleistet werden.
Die vom Contractor zu errichtenden Wärmeerzeugungsanlagen sollen dabei im Eigentum des Contractors verbleiben und von diesem gewartet und betrieben werden. Für den technischen Betrieb vor Ort soll als Dienstleister für die Messe Berlin die Capital Facility GmbH (nachfolgend: CFG; Tochterunternehmen der Messe Berlin) einbezogen werden. Die Eigentums- sowie Leistungsgrenzen sollen am Ausgang der Betriebszentrale (Gebäudegrenze), in der sich sämtliche Wärmeerzeugungsanlagen befinden, vereinbart werden. Das an das Gebäude anschließende Wärmenetz wird von der Messe Berlin selbst unterhalten und betrieben. Der Contractor hat die technischen Anforderungen des Wärmenetzes der Messe Berlin fortlaufend einzuhalten.
Der Contractor soll als verantwortlicher Anlagenbetreiber die Erzeugung der Wärme und die Beschaffung der hierfür erforderlichen Brennstoffe übernehmen. Strom und Wasser für die Betriebszentrale werden von der Messe Berlin bereitgestellt. Für die Wärmelieferung soll ein Wärmepreis vereinbart werden, der sich aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis zusammensetzt. Sämtliche Kosten des Contractors aus der Errichtung, dem Betrieb, der Wartung, der Finanzierung und Versicherung sowie der Belieferung mit Wärme sollen in dem zu vereinbarenden Wärmepreis eingepreist werden. Mögliche Fördermittel sind vom Contractor im Einzelnen anzugeben und bei dem Wärmepreis entsprechend zu berücksichtigen. Der Wärmepreis soll einer automatischen Preisanpassung in Form einer Preisanpassungsklausel unterliegen. Die Vertragslaufzeit soll mindestens 15 Jahre betragen.
Das Anlagenuntergangsrisiko soll beim Contractor verbleiben.
Zur Einbindung des vorhandenen Personals der CFG in die technische Betriebsführung soll zwischen dem Contractor und der Messe Berlin ein technischer Betriebsführungsvertrag abgeschlossen werden.
Im Rahmen des Loses Wärme beabsichtigt die Messe Berlin einen Wärmecontractingvertrag zu schließen. Dieser beinhaltet die Planung, Finanzierung und Errichtung der neuen Wärmeerzeugungsanlagen durch den Contractor sowie den Betrieb und die Belieferung der Messe Berlin mit Wärme. Die Planung und die Errichtung der Wärmeerzeugungsanlagen sollen in enger Abstimmung mit der Messe Berlin erfolgen und in die bestehende Anlagentechnik eingebunden werden. Die in der Heizzentrale bestehenden BHKW werden von der Messe Berlin über den 01.04.2023 hinaus auf Basis des bestehenden Eigenversorgungskonzepts weiterbetrieben. Grundlage der Planung, für die vom Contractor zu errichtenden Wärmeerzeugungsanlagen soll, dass im Auftrag der Messe Berlin erstellte technische Konzept sein, das jedoch noch Gestaltungsspielräume enthält. Sämtliche für die Errichtung und den Betrieb der vom Contractor zu errichtenden Wärmeerzeugungsanlagen erforderlichen Genehmigungen, etc. sollen vom Contractor auf dessen Kosten eingeholt und über die gesamte Vertragslaufzeit gewährleistet werden.
Die vom Contractor zu errichtenden Wärmeerzeugungsanlagen sollen dabei im Eigentum des Contractors verbleiben und von diesem gewartet und betrieben werden. Für den technischen Betrieb vor Ort soll als Dienstleister für die Messe Berlin die Capital Facility GmbH (nachfolgend: CFG; Tochterunternehmen der Messe Berlin) einbezogen werden. Die Eigentums- sowie Leistungsgrenzen sollen am Ausgang der Betriebszentrale (Gebäudegrenze), in der sich sämtliche Wärmeerzeugungsanlagen befinden, vereinbart werden. Das an das Gebäude anschließende Wärmenetz wird von der Messe Berlin selbst unterhalten und betrieben. Der Contractor hat die technischen Anforderungen des Wärmenetzes der Messe Berlin fortlaufend einzuhalten.
Der Contractor soll als verantwortlicher Anlagenbetreiber die Erzeugung der Wärme und die Beschaffung der hierfür erforderlichen Brennstoffe übernehmen. Strom und Wasser für die Betriebszentrale werden von der Messe Berlin bereitgestellt. Für die Wärmelieferung soll ein Wärmepreis vereinbart werden, der sich aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis zusammensetzt. Sämtliche Kosten des Contractors aus der Errichtung, dem Betrieb, der Wartung, der Finanzierung und Versicherung sowie der Belieferung mit Wärme sollen in dem zu vereinbarenden Wärmepreis eingepreist werden. Mögliche Fördermittel sind vom Contractor im Einzelnen anzugeben und bei dem Wärmepreis entsprechend zu berücksichtigen. Der Wärmepreis soll einer automatischen Preisanpassung in Form einer Preisanpassungsklausel unterliegen. Die Vertragslaufzeit soll mindestens 15 Jahre betragen.
Das Anlagenuntergangsrisiko soll beim Contractor verbleiben.
Zur Einbindung des vorhandenen Personals der CFG in die technische Betriebsführung soll zwischen dem Contractor und der Messe Berlin ein technischer Betriebsführungsvertrag abgeschlossen werden.