Für die Aufgabenerfüllung der deutschen Marinekräfte werden Geräte zum Feststellen elektromagnetischer Störstrahlung benötigt. Zum Schutz der GNSS-Signale (Global Navigation Satellite System) werden störunterdrückende maritime GNSS CRPA-Systeme (Controlled Reception Pattern Antenna) benötigt. Neben dem Schutz des GNSS-Empfangs sollen störende Interferenzsignale von den CRPA-Systemen detektiert und die Störerrichtung gepeilt werden. Die CRPA-Systeme sollen für die Einsatzdauer der Marineeinheiten temporär, möglichst ohne zusätzliche Verkabelung, durch die Besatzung als Alternative zu den vorhandenen GPS Antennen eingerüstet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Satellitenantennen
Menge oder Umfang:
4 EA zuzüglich einer Option von 6 EA. Alle Geräte müssen mit Zubehör geliefert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Satellitenantennen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/🌏
E-Mail: baainbwu2.3@bundeswehr.org📧
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Für die Aufgabenerfüllung der deutschen Marinekräfte werden Geräte zum Feststellen elektromagnetischer Störstrahlung benötigt. Zum Schutz der GNSS-Signale (Global Navigation Satellite System) werden störunterdrückende maritime GNSS CRPA-Systeme (Controlled Reception Pattern Antenna) benötigt. Neben dem Schutz des GNSS-Empfangs sollen störende Interferenzsignale von den CRPA-Systemen detektiert und die Störerrichtung gepeilt werden. Die CRPA-Systeme sollen für die Einsatzdauer der Marineeinheiten temporär, möglichst ohne zusätzliche Verkabelung, durch die Besatzung als Alternative zu den vorhandenen GPS Antennen eingerüstet werden.
Für die Aufgabenerfüllung der deutschen Marinekräfte werden Geräte zum Feststellen elektromagnetischer Störstrahlung benötigt. Zum Schutz der GNSS-Signale (Global Navigation Satellite System) werden störunterdrückende maritime GNSS CRPA-Systeme (Controlled Reception Pattern Antenna) benötigt. Neben dem Schutz des GNSS-Empfangs sollen störende Interferenzsignale von den CRPA-Systemen detektiert und die Störerrichtung gepeilt werden. Die CRPA-Systeme sollen für die Einsatzdauer der Marineeinheiten temporär, möglichst ohne zusätzliche Verkabelung, durch die Besatzung als Alternative zu den vorhandenen GPS Antennen eingerüstet werden.
Kurzzusammenfassung der Forderung:
1. Unterdrückung von Störstrahlung auf dem Frequenzband L1 des GPS Systems,
2. typische Störunterdrückung 40dB,
3. gleichzeitige Unterdrückung von bis zu 3 Stören,
4. maximale Baugröße 30 cm x 30 cm x 15 cm (L x B x H),
5. maximales Gewicht < 7,5 kg,
6. Spannungsversorgung im Bereich +20V - +32V DC,
7. Leistungsaufnahme < 45W bei +28V DC,
8. einsetzbar im maritimen Umfeld (wasserdicht, geschützt gegen salzhaltige Luft),
9. einsetzbar im Temperaturbereich von -33
10. Impedanz 50 Ohm.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung wird nach erfolgreicher Aufnahme in den Teilnehmerkreis mit den Angebotsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Beschreibung der Optionen: 6 zusätzliche EA
Referenznummer: Q/U2CN/MA126/MZ001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmshaven
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2021-07-23 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
1. aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen,
1. aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen,
2. Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer,
3. Angaben zur vollständigen Eigentümerstruktur der Gesellschaft/des Unternehmens,
4. Vorlage der unterschriebene „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB“ (Formular BAAINBw B-V 034),
5. gegebenenfalls die Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw B-V 047).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Nachzuweisen ist die Erlaubnis zum Umgang mit Dokumenten bis zum Geheimhaltungsgrad VS-NfD nach deutschem Recht oder dem Recht eines anderen Staates mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Geheimschutzabkommen unterhält (Formular B-V-031),
B) Zugang zur Verschlüsselungssoftware CHIASMUS ist wünschenswert (Wenn vorhanend Nachweis durch Eigenerklärung),
C) Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt vorweisen können. das die Lieferung eines marktreifen Produktes mit den in der Kurzzusammenfassung genannten Kriterien umfasst (Nachweis: Eigenerklärung sowie Produktdatenblatt),
D) Jeder Bewerber muss eine Einschätzung seiner Lieferzeiten vorlegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2021-11-30 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 115-303487 (2021-06-11)
Ergänzende Angaben (2021-08-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge