Beschreibung der Beschaffung
1 Angaben zur Baumaßnahme
Allgemeine Beschreibung:
Es handelt sich um die Sanierung eines denkmalgeschützten ehemaligen Labor- und Verwaltungsgebäudes sowie um einen daran anschließenden Neubau. Der Neubau ist als reines Laborgebäude zu errichten, der Altbau wird zukünftig als Verwaltungsgebäude genutzt. Die Gebäude sind so zu errichten bzw. umzubauen, dass sowohl beide Gebäude vom Erstnutzer zusammenhängend genutzt werden können wie auch eine anschließende gebäude- und geschossweise getrennte Nutzung gewährleistet ist.
Haus 1 ist die liegenschaftsinterne Bezeichnung des Größten der aktuell 26 vorhandenen Gebäude auf dem sogenannten Dahlemer Dreieck, das ab 1910 für das damalige kaiserliche Gesundheitsamt errichtet wurde. Seit 2013 ist ein Großteil der Gebäude, so auch Haus 1, ungenutzt. Das Gebäude wird seither frostfrei gehalten, die bauliche Substanz ist gut erhalten, die technischen Anlagen jedoch komplett abgängig.
Der Altbau (Haus 1) wurde ab 1911 als spiegelsymmetrische Anlage geplant. Es wurde jedoch nur der Ostflügel mit Kopfbau sowie der Mittelbau, in dem sich das Haupt-Treppenhaus, das von einem Turmaufbau gekrönt wird, errichtet. Der westliche Flügel wurde in den 1960ern im damaligen Baustil errichtet. Dieser wird nach Schadstoffentsorgung komplett rückgebaut und durch den zu planenden Neubau ersetzt. Dieser Rückbau ist nicht Teil der hier zu vergebenden Leistung.
Der Altbauteil hat eine Bruttogrundfläche von 5 250 qm, der Neubauteil wird eine Bruttogrundfläche von 5 860 qm haben. Es wird angestrebt das Gesamtgebäude (Haus 1 = Alt- und Neubau) nach BNB LN_2014 im Standard Silber zu zertifizieren. Ziel ist, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein möglichst nachhaltiges Gebäude zu errichten.
Die Bereitschaft zur aktive Teilnahme an interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Fachplanern zur zügigen Umsetzung und Planungsoptimierung wird vorausgesetzt. Die Planung in den Leistungsphasen 3 und 5 gem. HOAI ist als 3D-BIM Planung zu erarbeiten, 2D-Pläne sind daraus abzuleiten.
Um ein geeignetes Entwurfskonzept für den Labor-Neubau sowie die Anbindungen an den denkmalgeschützten Altbau zu finden wird ein Architektenwettbewerb ausgelobt.
Aufgrund der Notwendigkeit der schnellen Umsetzung des Projekts ist das Wettbewerbsergebnis ggf. in Variantenbetrachtungen auf die Umsetzung von industrieller Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad oder Holz- oder Hybridbauweise zu prüfen.
Im Neubau sind stützenfreie Grundrisse und Flachdecken angestrebt, um ein hohes Maß an Flexibilität (offene Laborstrukturen) für die Nachnutzung zu ermöglichen.
Bei der Sanierung und Modernisierung des Altbaus sind nur geringe statische Eingriffe geplant, die aus der Herstellung der Barrierefreiheit und den Lasten der Technik im Dachgeschoss resultieren.
Auftraggeber*in:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA
Gebäudenutzung:
Labornutzung (Neubauanteil Haus 1) sowie Verwaltungsnutzung (Altbauanteil Haus 1)
Art der Baumaßnahme:
Neubau eines Laborgebäudes sowie Sanierung und Modernisierung eines denkmalgeschützten Altbaus.
BGF/BRI:
Neubau: ca. 5 860 qm BGF, ca. 22 970 m3 BRI sowie Altbau: ca. 5 250 qm BGF, ca. 23 340 m3 BRI
Projektkosten (netto) für KG 300-600 gem. DIN 276:
Gesamt ca. 34 500 000 EUR (davon Neubauteil: 25 000 000 EUR und Altbauteil: 9 500 000 EUR); davon KG 300: 15 000 000 EUR (davon Neubauteil: 9 000 000 EUR), KG 400: 18 000 000 EUR (davon Neubauteil: 14 500 000 EUR )
Projektdauer:
— Leistungsstufe 1: ca 17 Monate (Juli 20 bis Nov 22), (LPh 3 +4),
— Leistungsstufe 2: ca 7 Monate (Dez 22 bis Juni 23), (LPh 5),
— Leistungsstufe 3: ca 7 Monate (Juli 23 bis Jan 24), (LPh 6 + 7),
— Leistungsstufe 4: ca 30 Monate (Feb 24 bis Juli 26), (LPh 8).
2 Gegenstand des Auftrages
Leistungsbereich/Leistungsbild:
Fachplanung Tragwerksplanung nach §49ff. HOAI (LPH 2-6) mit den Grundleistungen sowie Besondere Leistungen (Nachweis zum konstruktiven Brandschutz (Lph. 4), Tragwerksplanung für statische Eingriffe im Altbau (Lph 3-Lph 5), Ingenieurtechnische Kontrolle (Lph. 8), Optional: 3D BIM as built
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.