Dampfkesselanlage an einer Grubengasbohrung - E_097_212433

Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf und Gerätewirtschaft C2

Dampfkesselanlage an einer Grubengasbohrung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-10-22 Auftragsbekanntmachung
2021-11-24 Ergänzende Angaben
2023-02-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke
Referenznummer: E_097_212433
Kurze Beschreibung: Dampfkesselanlage an einer Grubengasbohrung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Herne, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf und Gerätewirtschaft C2
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/ 🌏
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c922a0c92-97c012c18d5a409 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.fraunhofer.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 209-546397
ABl. S-Ausgabe: 209

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1Stück Dampfkesselanlage an einer Grubengasbohrung
Im Rahmen eines Vorhabens zur Nachnutzung vieler vorhandener motorischer Grubengasnutzungen bei
absinkender Methankonzentration im Grubengas will das Fraunhofer-Institut UMSICHT im Laufe des Jahres
2022 eine Dampfkesselanlage bestehend aus Grubengasabsaugung, Schwachgasbrenner, Brennkammer,
Dampfkessel, Mikrodampfturbine, Strom- und Wärmeeinkopplung und Rückkühlung errichten.
Dauer: 10 Monate
Beschreibung der Optionen:
Wartungsvertrag
Verlängerung der Gewährleistung
Zusätzliche Informationen: EFRE
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtwerke Herne
Grenzweg 18
44623 Herne
(Bohrloch Methan 3 im Feld Wan-Tal)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten: Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschung und Entwicklung
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf IT, FM, Leasing, Beraterverträge
Dokumente URL: https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c922a0c92-97c012c18d5a409 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
E-Mail: einkauf@zv.fraunhofer.de 📧
Internetadresse: https://www.fraunhofer.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 209-546397 (2021-10-22)
Ergänzende Angaben (2021-11-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 231-608672
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 209-546397
ABl. S-Ausgabe: 231
Quelle: OJS 2021/S 231-608672 (2021-11-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 030-086193
ABl. S-Ausgabe: 30

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1Stück Dampfkesselanlage an einer Grubengasbohrung Im Rahmen eines Vorhabens zur Nachnutzung vieler vorhandener motorischer Grubengasnutzungen bei absinkender Methankonzentration im Grubengas will das Fraunhofer-Institut UMSICHT im Laufe des Jahres 2022 eine Dampfkesselanlage bestehend aus Grubengasabsaugung, Schwachgasbrenner, Brennkammer, Dampfkessel, Mikrodampfturbine, Strom- und Wärmeeinkopplung und Rückkühlung errichten.
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Beschreibung der Optionen: Wartungsvertrag Verlängerung der Gewährleistung

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Preis (Gewichtung): 60,00

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zuläs-sigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Ka-lendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 030-086193 (2023-02-06)