Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenschutzfolgeabschätzungen und Verarbeitungstätigkeiten
AL 18/21
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Datenschutzfolgeabschätzungen und Verarbeitungstätigkeiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen und Verarbeitungstätigkeiten nach § 35 DSGVO für die Charité – Universitätsmedizin Berlin.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Niedrigster Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 * um jeweils 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020: Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020: Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz bei Auftraggebern.
“Zu Eignungskriterium 1: Mindestumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungsaufträgen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (netto) in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. Beschäftigtenzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020,
3. Unternehmensreferenzen der letzten 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. Beschäftigtenzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020,
3. Unternehmensreferenzen der letzten 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020: Nachzuweisen sind mind. 3 Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte vergleichbare Beratungsaufträge aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz bei Auftraggebern.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium 2: In jedem der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens folgende Anzahl von Mitarbeiter*innen, die die Voraussetzungen der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Eignungskriterium 2: In jedem der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens folgende Anzahl von Mitarbeiter*innen, die die Voraussetzungen der Leistungsbeschreibung erfüllen:
a) mind. 1 Senior-Berater und
b) mind. 5 Berater
Zu Eignungskriterium 3:
a) Bei jeder der 3 Referenzen handelt es sich um einen Auftrag aus dem Gesundheitswesen.
b) Weiterhin muss eine der 3 Referenzen die Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO (DSFA) im klinischen Bereich sein.
c) Weiterhin muss eine der 3 Referenzen aus dem Bereich der Durchführung von datenschutzrechtlichen Risikoanalysen stammen.
d) Darüber hinaus muss der Umfang bei einer der 3 Referenzen insgesamt mind. 75 Personentage und bei den anderen 2 der 3 Referenzen mind. 40 Personentage aufweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-30
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Kein Bieter zugelassen
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧
Quelle: OJS 2021/S 043-107811 (2021-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen und Verarbeitungstätigkeiten nach § 35 DSGVO für die Charité - Universitätsmedizin Berlin.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Standardlos
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 043-107811
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: AL 18/21
Titel: Datenschutzfolgeabschätzungen und Verarbeitungstätigkeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: datenschutz nord GmbH
Postanschrift: Kurfürstendamm 212
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 213-562489 (2021-10-29)