Die Organisationseinheit Data Intelligence Center hat den Auftrag aus der Datenstrategie der DB, flächendeckende Datentransparenz zu schaffen zur Hebung der Mehrwerte der Daten Assets des Konzerns, zur Effizienzsteigerung im Kerngeschäft wie auch zur Ermöglichung neuer datengetriebener Geschäftsmodelle. Ein Bestandteil dieser Aufgabe ist die Einführung eines Metadatenkatalogs sowie die Gestaltung der notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen zum Einsatz des Metadatenkatalogs sowie zur Datennutzung im DB Konzern. Durch die Katalogisierung aller Metadaten im Konzern wird für jeden potenziellen Datennutzer erkennbar, welche Daten wo gespeichert werden und welche Personengruppen dafür Verantwortung tragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-30.
Auftragsbekanntmachung (2021-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 21FEA53663
Kurze Beschreibung:
Die Organisationseinheit Data Intelligence Center hat den Auftrag aus der Datenstrategie der DB, flächendeckende Datentransparenz zu schaffen zur Hebung der Mehrwerte der Daten Assets des Konzerns, zur Effizienzsteigerung im Kerngeschäft wie auch zur Ermöglichung neuer datengetriebener Geschäftsmodelle. Ein Bestandteil dieser Aufgabe ist die Einführung eines Metadatenkatalogs sowie die Gestaltung der notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen zum Einsatz des Metadatenkatalogs sowie zur Datennutzung im DB Konzern. Durch die Katalogisierung aller Metadaten im Konzern wird für jeden potenziellen Datennutzer erkennbar, welche Daten wo gespeichert werden und welche Personengruppen dafür Verantwortung tragen.
Die Organisationseinheit Data Intelligence Center hat den Auftrag aus der Datenstrategie der DB, flächendeckende Datentransparenz zu schaffen zur Hebung der Mehrwerte der Daten Assets des Konzerns, zur Effizienzsteigerung im Kerngeschäft wie auch zur Ermöglichung neuer datengetriebener Geschäftsmodelle. Ein Bestandteil dieser Aufgabe ist die Einführung eines Metadatenkatalogs sowie die Gestaltung der notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen zum Einsatz des Metadatenkatalogs sowie zur Datennutzung im DB Konzern. Durch die Katalogisierung aller Metadaten im Konzern wird für jeden potenziellen Datennutzer erkennbar, welche Daten wo gespeichert werden und welche Personengruppen dafür Verantwortung tragen.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Organisationseinheit Data Intelligence Center hat den Auftrag aus der Datenstrategie der DB, flächendeckende Datentransparenz zu schaffen zur Hebung der Mehrwerte der Daten Assets des Konzerns, zur Effizienzsteigerung im Kerngeschäft wie auch zur Ermöglichung neuer datengetriebener Geschäftsmodelle. Ein Bestandteil dieser Aufgabe ist die Einführung eines Metadatenkatalogs sowie die Gestaltung der notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen zum Einsatz des Metadatenkatalogs sowie zur Datennutzung im DB Konzern. Durch die Katalogisierung aller Metadaten im Konzern wird für jeden potenziellen Datennutzer erkennbar, welche Daten wo gespeichert werden und welche Personengruppen dafür Verantwortung tragen. Diese Informationen sind die Grundlage, um das Prinzip der Datensparsamkeit zu unterstützen, höchst effizient Kenntnis über den Speicherort sowie die Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten zu Daten zu erhalten und den Architekten die Grundlage einer Bebauungsplanung zu ermöglichen. Es wird ebenso ermöglicht, Daten-Services einzurichten und die Datenteilung zu optimieren bzw. zentral effizient zu steuern. Damit wird die Grundlage für ein funktionierendes Datenteilungs-Ökosystem geschaffen und ein steuerndes Datenmanagement etabliert. Die Katalogisierung der Datenquellen und Datenobjekte im Konzern sowie deren Suche, Anfrage, Genehmigung und Freigabe soll einfach und intuitiv von Datenverantwortlichen der Fachbereiche wie auch durch IT-Experten in den jeweiligen Geschäftsfeldern durchgeführt werden.
Die Organisationseinheit Data Intelligence Center hat den Auftrag aus der Datenstrategie der DB, flächendeckende Datentransparenz zu schaffen zur Hebung der Mehrwerte der Daten Assets des Konzerns, zur Effizienzsteigerung im Kerngeschäft wie auch zur Ermöglichung neuer datengetriebener Geschäftsmodelle. Ein Bestandteil dieser Aufgabe ist die Einführung eines Metadatenkatalogs sowie die Gestaltung der notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen zum Einsatz des Metadatenkatalogs sowie zur Datennutzung im DB Konzern. Durch die Katalogisierung aller Metadaten im Konzern wird für jeden potenziellen Datennutzer erkennbar, welche Daten wo gespeichert werden und welche Personengruppen dafür Verantwortung tragen. Diese Informationen sind die Grundlage, um das Prinzip der Datensparsamkeit zu unterstützen, höchst effizient Kenntnis über den Speicherort sowie die Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten zu Daten zu erhalten und den Architekten die Grundlage einer Bebauungsplanung zu ermöglichen. Es wird ebenso ermöglicht, Daten-Services einzurichten und die Datenteilung zu optimieren bzw. zentral effizient zu steuern. Damit wird die Grundlage für ein funktionierendes Datenteilungs-Ökosystem geschaffen und ein steuerndes Datenmanagement etabliert. Die Katalogisierung der Datenquellen und Datenobjekte im Konzern sowie deren Suche, Anfrage, Genehmigung und Freigabe soll einfach und intuitiv von Datenverantwortlichen der Fachbereiche wie auch durch IT-Experten in den jeweiligen Geschäftsfeldern durchgeführt werden.
Ausgeschrieben wird eine umfassende Datenkatalog-Lösung (im Nachgang „DB Datenkatalog genannt) als zentrale Informationsplattform zur Katalogisierung möglichst aller Datenquellen (siehe Details in Architektur und Schnittstellen [AST]) im Konzern, zur Abbildung der Antrags- und Freigabe-Prozesse zur Datennutzung sowie zur Unterstützung des Managements des Datenteilungs-Ökosystems. Dieser Datenkatalog muss die Fähigkeiten mitbringen, möglichst alle relevanten Datenquellen zu integrieren und ihre Verknüpfungen untereinander anschaulich darzustellen. Der Datenkatalog dient dabei auch dem Zweck die Transparenz und Nachvollziehbarkeit innerhalb der Data Governance zu steigern. Er muss dazu auch die fachliche Einordnung in Geschäftsobjekte, Domänen und Anwendungen unterstützen und deren Verantwortlichkeiten darstellen können.
Ausgeschrieben wird eine umfassende Datenkatalog-Lösung (im Nachgang „DB Datenkatalog genannt) als zentrale Informationsplattform zur Katalogisierung möglichst aller Datenquellen (siehe Details in Architektur und Schnittstellen [AST]) im Konzern, zur Abbildung der Antrags- und Freigabe-Prozesse zur Datennutzung sowie zur Unterstützung des Managements des Datenteilungs-Ökosystems. Dieser Datenkatalog muss die Fähigkeiten mitbringen, möglichst alle relevanten Datenquellen zu integrieren und ihre Verknüpfungen untereinander anschaulich darzustellen. Der Datenkatalog dient dabei auch dem Zweck die Transparenz und Nachvollziehbarkeit innerhalb der Data Governance zu steigern. Er muss dazu auch die fachliche Einordnung in Geschäftsobjekte, Domänen und Anwendungen unterstützen und deren Verantwortlichkeiten darstellen können.
Ziel des Projektes „DB Datenkatalog“ ist der Aufbau eines zentralen, konzernweit zugänglichen Metadatenkataloges zum Verwalten unseres Wissens über Daten sowie Erarbeiten eines Rahmenwerks aus Rollen und Prozessen zur Dokumentation, Anfrage und Freigabe sowie Management von Daten im Konzern. Der konkrete Nutzen ist die Herstellung von Wissen über eigene Da-ten in den Geschäftsfeldern des Konzerns, welche zentral und konzernübergreifend im „DB Daten-katalog“ gepflegt werden, die Förderung der Datensparsamkeit und Vermeidung von Parallel-Aktivitäten im Konzern sowie die Datentransparenz als Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von Use Cases und die Grundlage für Datenteilung im Konzern.
Ziel des Projektes „DB Datenkatalog“ ist der Aufbau eines zentralen, konzernweit zugänglichen Metadatenkataloges zum Verwalten unseres Wissens über Daten sowie Erarbeiten eines Rahmenwerks aus Rollen und Prozessen zur Dokumentation, Anfrage und Freigabe sowie Management von Daten im Konzern. Der konkrete Nutzen ist die Herstellung von Wissen über eigene Da-ten in den Geschäftsfeldern des Konzerns, welche zentral und konzernübergreifend im „DB Daten-katalog“ gepflegt werden, die Förderung der Datensparsamkeit und Vermeidung von Parallel-Aktivitäten im Konzern sowie die Datentransparenz als Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von Use Cases und die Grundlage für Datenteilung im Konzern.
Dauer: 60 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-18 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-18 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Erklärungen:
1) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist,
2) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
3) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann,
4) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist,
5) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
6) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat,
7) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention,
8) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde,
8) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde,
9) Erklärung zu §§122-124 GWB,
10) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens,
11) Erklärung zu schweren Verfehlungen,
12) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen,
13) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
14) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn,
15) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen,
16) Erklärung über Besondere Informationspflichten des Auftragnehmers über seine Person.
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-16 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
17) Vorlage eines Handelsregisterauszuges (oder ein für den Unternehmenssitz des Bieters vergleichbares Dokument) nicht älter als 12 Monate,
18) Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 19 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
19) Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments Lieferantenselbstauskunft“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 20 und 21 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 20 und 21 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
20) Bitte machen Sie Angaben zu mind. 1 bereits realisierten Referenzprojekt, welches mit der vorliegenden ausgeschriebenen Leistung des Datenkatalogs (s. Ziffer II.1.1 und II.2.4 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbar ist. Die implementiere Software muss noch im Einsatz sein und der Abschluss der Erst-Implementierung darf nicht älter als 5 Jahre sein. Der jeweilige Referenzkunde hat mehr als 50 Tausend Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt und es sind mehr als 50 Autoren Lizenzen bei den Referenzkunden im Einsatz.
20) Bitte machen Sie Angaben zu mind. 1 bereits realisierten Referenzprojekt, welches mit der vorliegenden ausgeschriebenen Leistung des Datenkatalogs (s. Ziffer II.1.1 und II.2.4 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbar ist. Die implementiere Software muss noch im Einsatz sein und der Abschluss der Erst-Implementierung darf nicht älter als 5 Jahre sein. Der jeweilige Referenzkunde hat mehr als 50 Tausend Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt und es sind mehr als 50 Autoren Lizenzen bei den Referenzkunden im Einsatz.
Bitte begrenzen Sie diese Ausführungen pro Referenz auf maximal 2 DIN A4-Seiten bei einer Schriftgröße von 12 Punkt.
21) Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllte Unterlage "Anhang B6_Eigenerklärung Datenschutz" sowie die dort aufgeführten ergänzenden Nachweise ein.
Zur transparenten Differenzierung der Bewerber untereinander sind einzelne Bewertungskriterien definiert. Sofern mehr als 7 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Bewertung der Eignungskriterien. Das genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Dokument „Eignungsmatrix“ sowie Kapitel 6 der Bewerbungsbedingungen entnommen werden.
Zur transparenten Differenzierung der Bewerber untereinander sind einzelne Bewertungskriterien definiert. Sofern mehr als 7 Teilnehmer alle zwingenden Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Bewertung der Eignungskriterien. Das genaue Bewertungsschema kann dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Dokument „Eignungsmatrix“ sowie Kapitel 6 der Bewerbungsbedingungen entnommen werden.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 22-24 handelt es sich um Anforderungen, die sich positiv in der Bewertung der Eignung niederschlagen. Die genaue Bewertung ist abhängig vom Zielerreichungsgrad und kann der Anlage „Eignungsmatrix“ entnommen werden. Gibt der Bieter die geforderten Angaben, Dokumente und Erklärungen unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies unter Umständen zur Herabsetzung der Bewertung.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 22-24 handelt es sich um Anforderungen, die sich positiv in der Bewertung der Eignung niederschlagen. Die genaue Bewertung ist abhängig vom Zielerreichungsgrad und kann der Anlage „Eignungsmatrix“ entnommen werden. Gibt der Bieter die geforderten Angaben, Dokumente und Erklärungen unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies unter Umständen zur Herabsetzung der Bewertung.
22) Der Auftragnehmer betreibt seine Services im Umfeld Datenkatalog mit einem zertifizierten Sicherheitsmanagement nach ISO 27001 oder einem vergleichbaren Standard (z.B. PCI-DSS, SOX, Basel II). Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des gültigen ISO 27001- oder vergleichbaren Zertifikats oder über eine Alternative zu einem Zertifikat.
22) Der Auftragnehmer betreibt seine Services im Umfeld Datenkatalog mit einem zertifizierten Sicherheitsmanagement nach ISO 27001 oder einem vergleichbaren Standard (z.B. PCI-DSS, SOX, Basel II). Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des gültigen ISO 27001- oder vergleichbaren Zertifikats oder über eine Alternative zu einem Zertifikat.
23) Der Anbieter liefert 5 Referenzen – welche mit der vorliegenden ausgeschriebenen Leistung des Datenkatalogs (s. Ziffer II.1.1) und II.2.4) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbar sind – mit seinem Antrag ab. Dabei wird er nach folgenden Kriterien 23.1.-23.4 bewertet:
23) Der Anbieter liefert 5 Referenzen – welche mit der vorliegenden ausgeschriebenen Leistung des Datenkatalogs (s. Ziffer II.1.1) und II.2.4) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbar sind – mit seinem Antrag ab. Dabei wird er nach folgenden Kriterien 23.1.-23.4 bewertet:
— Anzahl Referenzen nach Größe,
— Anzahl Referenzen in der EU/EWR,
— Anzahll Referenzen nach SaaS,
— Anzahl an Referenzen, welche zeigen, dass im Katalog eine Daten-Governance bzw. Daten-Organisation etabliert/abgebildet wurden. Insbesondere auf folgende Punkte ist einzugehen.
a) Rollenmodell,
b) Verantwortlichkeiten,
c) Datenverwendungsregeln.
Bitte liefern Sie eine Beschreibung pro Referenz, die eine Bewertung der nachfolgend aufgelisteten Kriterien (23.1.-23.4.) zulässt.
23.1) Bewertet wird die Anzahl an Referenzprojekten gemessen nach ihrem Umfang und der Unternehmesgröße der Referenzkunden.
Folgende beiden Punkte sind hierbei zu berücksichtigen:
— Anzahl Autoren-Lizenzen (User mit einer schreibenden Rollen im System) muss größer 30 sein,
— Anzahl Mitarbeiter im Unternehmen muss größer 30 Tausend sein.
23.2) Bewertet wird die Anzahl an Referenzprojekten für Kunden mit Sitz in EU/EWR.
23.3) Bewertet wird die Anzahl an Referenzprojekten, bei denen der Datenkatalog mittels einer SaaS Lösung umgesetzt wurde.
23.4) Bewertet wird die Anzahl an Referenzprojekten, in denen im Katalog eine Daten-Governance und Daten-Organisation etabliert/abgebildet wurde. Gehen Sie dabei insb. darauf ein wie die folgende Punkte im jeweiligen Referenzprojekt umgesetzt wurden.
23.4) Bewertet wird die Anzahl an Referenzprojekten, in denen im Katalog eine Daten-Governance und Daten-Organisation etabliert/abgebildet wurde. Gehen Sie dabei insb. darauf ein wie die folgende Punkte im jeweiligen Referenzprojekt umgesetzt wurden.
— Rollenmodelle,
— Verantwortlichkeiten,
— Datenverwendungsregeln.
24) Bewertet wird die Anzahl an Referenzprojekten, in denen mindestens folgende Datenquellen erfolgreich an den Katalog angebunden wurden. Gehen Sie dabei insb. darauf ein wie die Anbindung der folgenden Datenquellen im jeweiligen Referenzprojekt umgesetzt wurden.
24) Bewertet wird die Anzahl an Referenzprojekten, in denen mindestens folgende Datenquellen erfolgreich an den Katalog angebunden wurden. Gehen Sie dabei insb. darauf ein wie die Anbindung der folgenden Datenquellen im jeweiligen Referenzprojekt umgesetzt wurden.
— AWS Systeme (z. B. S3, Redshift, EMR, Glue),
— Azure Systeme (z. B. Blob Store, Data Lake Store, Synapse),
— BI Systeme (z. B. Tableau, Power BI),
— SAP,
— ETL-Systeme (z. B. Einlesen von Lineage-Informationen).
Gehen Sie in Ihrer Beschreibung insb. auf die gewählte Vorgehensweise und Besonderheiten bei der Anbindung ein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 127-338082 (2021-06-30)
Ergänzende Angaben (2021-07-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben