Alle Stromrichter, die verwendet werden, um verschiedene Magnete und Magnetketten in der FAIR-Anlage mit Strom zu versorgen, benötigen ein eigenes Strommess-Subsystem, um Strom mit der angegebenen Genauigkeit bereitzustellen. Im Falle von Class 1 sind die allgemeinen Anforderungen an die Genauigkeit wie folgt: Stabilität in der ersten 1h ?1,5ppm und die Stabilität in den ersten 12h ?3,5ppm und die Genauigkeit für 1Jahr ?10ppm bei Nennstrom. Außerdem muss der Offset-Temperaturkoeffizient ?0,5 ppm/K und der gain-/ratio-Temperaturkoeffizient ?1 ppm/K oder ? 0,5 ppm/K betragen. Die erforderliche Präzision lässt sich durch die Zero-Flux-Technologie erreichen. Auf dem Markt wird ein solches System als Zero-Flux Direct Current-Current Transducer (DCCT) bezeichnet. Der DCCT muss aus einem gekapselten Kopf (keine Elektronik im Kopf), einem DCCT-Elektronikmodul und einem Strom-Spannungs-Wandlermodul bestehen. Der Spannungsausgang beträgt 10V bei Nennstrom. Der Betrieb bei 110 % des Nennstroms (ständiger Überstrom) muss gewährleistet sein. Der DCCT muss mit bipolaren Spannungen/Strömen ohne Diskontinuität bei Nullstrom arbeiten. Es gibt 2 Versionen der DCCT Klasse 1:
- Version mit zwei Platinen - muss in der ACU (Adaptive Control Unit) installiert werden:
1. DCCT-Elektronikmodul: 3U Euro/10TE (Frontplatte),
2. Strom-zu-Spannung-Wandlermodul (CVTM): 3U Euro/4TE (Vorderseite). Seine Schnittstelle (Pinbelegung des rückseitigen Steckers) ist in der Spezifikation genau definiert
- 19"/3U-Rahmenlösung - ist ein integriertes Gerät im 19"/3HE-Rahmen (inklusive Netzteil 230V), bei dem alle Karten zur besseren Kühlung vertikal eingebaut sind. Die Signale sind definiert, aber die Pinbelegung der Anschlusskabel muss während des FDR vereinbart werden.
Die Version mit zwei Platinen sollte bis 3kA verwendet werden. Die 19"/3HE-Rahmenlösung kann für jeden Strom verwendet werden, ist aber für Nennströme über 3kA zwingend erforderlich. Die 19"/3U-Rahmenlösung könnte eine spezielle Version haben, bei der ein zusätzliches Stromüberwachungsmodul erforderlich ist, um ein unabhängiges Stromsignal vom CVTM (10 V bei Nennstrom) auf der Frontplatte des 19"/3U DCCT-Rahmens bereitzustellen. Für den kritischen Stromkreis ist ein Doppelstrommesssystem ausgelegt. Daher wird ein Paar parallel arbeitender DCCTs definiert, bei dem beide DCCTs mit 2ppm abgeglichen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DCCTs class 1 (incl. Components and Devices) for ACU
332/50082608
Produkte/Dienstleistungen: Teilchenbeschleuniger📦
Kurze Beschreibung:
“Alle Stromrichter, die verwendet werden, um verschiedene Magnete und Magnetketten in der FAIR-Anlage mit Strom zu versorgen, benötigen ein eigenes...”
Kurze Beschreibung
Alle Stromrichter, die verwendet werden, um verschiedene Magnete und Magnetketten in der FAIR-Anlage mit Strom zu versorgen, benötigen ein eigenes Strommess-Subsystem, um Strom mit der angegebenen Genauigkeit bereitzustellen. Im Falle von Class 1 sind die allgemeinen Anforderungen an die Genauigkeit wie folgt: Stabilität in der ersten 1h ?1,5ppm und die Stabilität in den ersten 12h ?3,5ppm und die Genauigkeit für 1Jahr ?10ppm bei Nennstrom. Außerdem muss der Offset-Temperaturkoeffizient ?0,5 ppm/K und der gain-/ratio-Temperaturkoeffizient ?1 ppm/K oder ? 0,5 ppm/K betragen. Die erforderliche Präzision lässt sich durch die Zero-Flux-Technologie erreichen. Auf dem Markt wird ein solches System als Zero-Flux Direct Current-Current Transducer (DCCT) bezeichnet. Der DCCT muss aus einem gekapselten Kopf (keine Elektronik im Kopf), einem DCCT-Elektronikmodul und einem Strom-Spannungs-Wandlermodul bestehen. Der Spannungsausgang beträgt 10V bei Nennstrom. Der Betrieb bei 110 % des Nennstroms (ständiger Überstrom) muss gewährleistet sein. Der DCCT muss mit bipolaren Spannungen/Strömen ohne Diskontinuität bei Nullstrom arbeiten. Es gibt 2 Versionen der DCCT Klasse 1:
- Version mit zwei Platinen - muss in der ACU (Adaptive Control Unit) installiert werden:
1. DCCT-Elektronikmodul: 3U Euro/10TE (Frontplatte),
2. Strom-zu-Spannung-Wandlermodul (CVTM): 3U Euro/4TE (Vorderseite). Seine Schnittstelle (Pinbelegung des rückseitigen Steckers) ist in der Spezifikation genau definiert
- 19"/3U-Rahmenlösung - ist ein integriertes Gerät im 19"/3HE-Rahmen (inklusive Netzteil 230V), bei dem alle Karten zur besseren Kühlung vertikal eingebaut sind. Die Signale sind definiert, aber die Pinbelegung der Anschlusskabel muss während des FDR vereinbart werden.
Die Version mit zwei Platinen sollte bis 3kA verwendet werden. Die 19"/3HE-Rahmenlösung kann für jeden Strom verwendet werden, ist aber für Nennströme über 3kA zwingend erforderlich. Die 19"/3U-Rahmenlösung könnte eine spezielle Version haben, bei der ein zusätzliches Stromüberwachungsmodul erforderlich ist, um ein unabhängiges Stromsignal vom CVTM (10 V bei Nennstrom) auf der Frontplatte des 19"/3U DCCT-Rahmens bereitzustellen. Für den kritischen Stromkreis ist ein Doppelstrommesssystem ausgelegt. Daher wird ein Paar parallel arbeitender DCCTs definiert, bei dem beide DCCTs mit 2ppm abgeglichen werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von diversen DCCTs class 1 inklusive Komponenten und Geräten für den ACU” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-12
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-10-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Alle...”
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die drei wirtschaftlichsten Bieter zum Verhandlung eingeladen werden. Im weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer weiter verringert.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich das Recht vor auf die Erstangebote den Zuschlag zu erteilen. Hat der Bieter den Wunsch über die Leistung und/oder den Vertrag zu verhandeln, so hat er die Verhandlungspunkte in einem separaten Schreiben aufzulisten und zusammen mit dem Erstangebot einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRJ5
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 178-463034 (2021-09-09)