Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
2. Angabe zur Insolvenzverfahren und Liquidation,
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB, § 6 e EU Abs. 1 bis 3 VOB/A 2016 vorliegen,
4. Eigenerklärung, ob bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende Umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 6 e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2016),
5. Eigenerklärung, ob im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, § 6 e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A 2016),
6. Eigenerklärung, ob eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, § 6 e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A 2016),
7. Eigenerklärung, ob für das Unternehmen ein Ausschlussgrund im Sinne von § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
8. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB, § 6 e EU Abs. 4 VOB/A 2016),
10. Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung
Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.