Neubau Depots und Werkstätten der Staatlichen Museen zu Berlin, F05 1.BA
Fürstenwalder Damm 388, 12587 Berlin-Friedrichshagen
1. Bauabschnitt, 2. Teil-EW-Bau
Fenster- und Fassadenarbeiten DIN 18357, 18360, 18361 – VE 09.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fassadenarbeiten
Referenznummer: 63/2020
Kurze Beschreibung:
“Neubau Depots und Werkstätten der Staatlichen Museen zu Berlin, F05 1.BA” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fassadenarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-31 📅
Datum des Beginns: 2021-11-10 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 103-269931
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
“Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen”
Quelle: OJS 2021/S 103-269931 (2021-05-26)
Ergänzende Angaben (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Neubau Depots und Werkstätten der Staatlichen Museen zu Berlin, F05 1. BA” Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 575 038 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen...”
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
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Quelle: OJS 2021/S 188-488084 (2021-09-23)