Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzprojekte (Vergleichbarkeit)
Objekt- und Ingenieurplanung für Rückbauarbeiten schadstoffbelasteter Gebäude und für Geländefreimachung vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommen. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Ein von der Vergabestelle eingesetztes Gremium wird anhand des nachfolgenden Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
In die Bewertung fließen von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft die 3 Referenzprojekte mit der höchsten Punktzahl ein.
Punktvergabe für
A = Art der Aufgabenstellung: Σ 10 Pkt.
A1. Art der Baumaßnahme (max. 6 Punkte)
Innerstädtisches Gebäude (Mindestanforderung: 2 Referenzen) (3 Punkte)
Kein innerstädtisches Gebäude (0 Punkte)
Denkmalbezug vorhandenl (Mindestanforderung: eine Referenz) (1 Punkte)
Kein Denkmalbezug (0 Punkte)
Mit Schadstoffentsorgungskonzept (2 Punkte)
Ohne Schadstoffentsorgungskonzept (0 Punkte)
A2. Nutzung (max. 2 Punkte)
Verwaltungsgebäude (2 Punkt)
Kein Verwaltungsgebäude (0 Punkte)
A3. Auftraggeber (max. 2 Punkte)
Öffentlich Auftraggeber (2 Punkte)
Privater Auftraggeber (1 Punkte)
L = Art und Umfang der beauftragten Leistung: Σ 30 Pkt.
L1: Die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsstatik wurde durch Bewerber erstellt (10 Punkte)
L2: Die örtliche Bauüberwachung wurde vom Bewerber erbracht (10 Punkte)
L3: Das Schadstoffentsorgungskonzept wurde durch den Bewerber erstellt (5 Punkte)
L4: Die elektronische Nachweisführung wurde über ZEDAL geführt (5 Punkte)