Beschreibung der Beschaffung
Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Die Residenz der Deutschen Botschaft Washington wurde zwischen 1992 und 1994 nach Plänen von Prof. O. M. Ungers auf dem bundeseigenen Grundstück 1800 Foxhall Road, Washington D.C. errichtet. Die architektonische Gestaltung des Gebäudes unterliegt dem Urheberschutz und ist - ähnlich wie die bereits 1962-64 von Egon Eiermann geplante und in unmittelbarer Nachbarschaft liegende Kanzlei - als denkmalwürdig einzustufen.
Nach annähernd 25-jähriger Nutzung der Residenz sind nunmehr - trotz regelmäßiger Wartung - insbesondere die technischen Anlagen der Heizungs-, Kälte- und Lüftungstechnik abgängig. Die Geräte und deren Komponenten sind zunehmend störanfällig.
Die geplanten Sanierungsmaßnahmen sollen daher schwerpunktmäßig die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung umfassen, besonders im Bereich Keller und Dach, im Bereich Hochbau sind neben den Eingriffen, die sich aus der Erneuerung der TA ergeben, einige Schwerpunkte zu nennen (Aufarbeitung Parkettböden, Sanierung der Außenbeläge, Überplanung der AT-Küche).
- Auftraggeber/Nutzer: Bundesrepublik Deutschland / Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) - Auswärtiges Amt
- Gebäudenutzung: Wohngebäude - Residenz der Deutschen Botschaft - mit amtlichem Teil zur Pflege von Kontakten mit dem Gastland (Empfänge, Abendessen, kleine Konzerten etc.).
- Art der Baumaßnahme: Sanierung mit Schwerpunkt Technische Ausrüstung
BGF/BRI:
Keine Änderungen, Bestandsflächen sind beizubehalten:
Residenz: BGF 3.362 m² / BRI 11.015 m³
Dienstwohngebäude: BGF 910 m² / BRI 3.379 m³
Garagengebäude: BGF 267 m² / BRI 1.095 m³
- Projektkosten (netto) für KG 200-500 gem. DIN 276: ca. 6,95 Mio Euro netto.
KG 300 ca.1.950.000 €
KG 400 ca. 4.200.000 €
KG 500 ca. 800.000 €
- Projektdauer: geplante Fertigstellung 2027,
- Gegenstand des Auftrags:
Gegenstand des Auftrages sind Generalplanungsleistungen im eigenen Büro oder mit Partnern in Bietergemeinschaft (Generalplanung, Objektplanung Gebäude und Fachplanung Technische Ausrüstung) und Nachunternehmern.
Insofern der Auftragnehmer nicht selbst in Washington bauvorlageberechtigt ist, wird die Einbindung eines bauvorlageberechtigen örtlichen Partnerbüros / Nachunternehmers durch den Generalplaner erwartet. Für die Durchführung des Vertrags mit dem Generalplaner gilt ausschließlich die deutsche Sprache.
Die örtliche Wartbarkeit und Instandhaltung - insbesondere der wartungsintensiven Bauteile / Anlagenteile ist so weit wie möglich durch lokale Firmen, möglichst ohne Unterstützungsleistungen aus Deutschland anzustreben, insofern nicht zwingende Aspekte dagegensprechen. Um dies zu eruieren, sind in einer Synopse daher fortlaufend Präzisierungen der Vorgaben zum Standard im Rahmen der Erstellung der ES-Bau in EW-Bau-Qualität nach Gewerk / jeweiliger Anlage aufzustellen, die die Wirtschaftlichkeit, Wartbarkeit und das technische Risiko bewerten, um in Absprache mit dem Auftraggeber und dem Nutzer Festlegungen zu treffen.
Schnittstellen zwischen der deutschen und amerikanischen Planung und / oder Ausführung sowie deren unterschiedlichen Anforderungen an die Ausführungsqualitäten sind ebenfalls vertieft hinsichtlich ihrer terminlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen und abzuwägen. Bei der Erstellung eines Konzepts zur Schnittstellenkoordination zwischen Generalplanung und den zu beauftragende Firmen / GU hat der AN mitzuwirken und es anschließend umzusetzen. Die Aufstellung des Konzepts erfolgt durch die seitens des BBR zu beauftragende Projektsteuerung.
Im Zuge der Erstellung der haushaltsbegründenden Unterlage ist daher ab LPH 3 das Leistungsbild abhängig vom Ergebnis der Synopse anzupassen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft mit einem Planungsbüro vor Ort oder eines Nachunternehmers vor Ort ist sicherzustellen, dass der Wechsel der Federführung zu einer US-amerikanischen Planung - falls dies dem Ergebnis der Synopse (s.o.) entspricht - zwischen LPH 3 und 4 abgesichert ist, um die Qualität der Planung und Ausschreibungen entsprechend des örtlichen Marktes zu entwickeln und die Inhalte der Entwurfsplanung weiterhin zu berücksichtigen.
Um sicherzustellen, dass der Zugriff auf örtliche Firmen / einen örtlichen GU gewährleistet ist, ist der Generalplaner in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Ausschreibungen verpflichtet, Leistungen der Construction Contract Administration und Architect’s Services for On-Site Project Representation gem. AiA, in der aktuellen Fassung zu erbringen, um die Umsetzung der Projektziele in der Durchführung abzusichern. Diese Leistungen sind auf Basis der benannten amerikanischen AiA-Verträge vom AN vor Ort zu erbringen.
Es ist zu beachten, dass die Materialität und Oberflächengestaltung der Innenräume gestalterisch und ausführungstechnisch sehr hochwertig sind. Die Zugänglichkeit zur den technischen Installationsführungen der TA ist nur sehr eingeschränkt bis gar nicht gegeben (keine Revisionsschächte, -klappen etc.). Es ist möglich, dass die Zugänglichkeit auch von den Werken der vorhandenen Kunst am Bau, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, erschwert ist. Die Evaluierung dieser Situation ist im Rahmen der Erstellung der ES-Bau in EW-Bau-Qualität zu leisten.
Seitens BBR wird ein Kunstkonservator eingeschaltet. Die Verantwortlichkeit für die Ausschreibung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung / Einlagerung und Pflege der fest mit dem Gebäude verbundenen als Kunst-am-Bau zu definierenden Werke liegt beim Generalplaner.
Wenn notwendig, ist die Beteiligung der Ungers-Stiftung zur Wahrung der gestalterischen Qualität beabsichtigt.
Die Verantwortlichkeit für die nicht zum ursprünglichen Kunst am Bau gehörigen Kunstwerke und Ungers-Möblierung liegt beim BfAA. Dennoch sind die sich hieraus ergebenden Abhängigkeiten (Abstimmung der Maßnahmen, Zeitfenster Begutachtung / Ein- und Ausbau, etc.) zu berücksichtigen und seitens des Generalplaners in die Koordination der Maßnahme zu integrieren.
Es gilt die BauO NRW, örtliches Planungs-, Bauordnungs- und Arbeitsschutzrecht - die Umsetzung der Schutzziele nach deutschem Arbeitsschutz wird angestrebt. Die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), die Grundsätze und Richtlinien für Bauaufgaben des Bundes im Ausland (GRB-A), Richtlinien Auslandsbau (RiA) und die spezifischen Anforderungen des Auswärtigen Amts - insbesondere die Sicherheitsrichtlinie Ausland (SR-A) - sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Wird in der Planung der baulichen Maßnahmen im Bestandsgebäude die Notwendigkeit der Befassung mit der Statik / Standfestigkeit des Gebäudes gesehen, wird vom AG ein deutscher Prüfstatiker beauftragt, der die Einhaltung der entsprechenden Mindestvorgaben nach ECO-8 überprüft.
Die Verwendung eines zentralen Projekt-, Kommunikations- und Managementsystems (Thinkproject und teilw. BSCW) und des Kostenkontrollprogramms O-Xilis ist vorgegeben, zudem sind die Unterlagen für die Rechnungslegung gem. RBBau aufzubereiten und zu organisieren.
Zusätzlich zu den Generalplanerleistungen werden Leistungen der Projektsteuerung ausgeschrieben und seitens BBR beauftragt.
Folgende Originalpläne (nicht digital) und Untersuchungen liegen vor:
- Ausführungspläne Elektro von - 1994
- Ausführungspläne HLS - 1994
- TA-Konzeptstudie - März 2017
- Ausführungspläne Hochbau - 1995
- Raumbuch - 1992
- Bestandsuntersuchung der technischen Anlagen - März 2013
- Concept Design Report - Februar 2015
- Dachzustandsbericht - Dezember 2017
- Leistungsbereiche/ Leistungsbild:
Generalplanerleistungen in den LPH 1-9, diese umfassen:
- Fachplanung Technische Ausrüstung Lph. 1-9 (§ 55 HOAI) Anlagengruppen 1 bis 8 (inkl. Küchenplanung) nach § 53, Abs. 2 HOAI
- Objektplanung Gebäude Lph. 1-9 (§ 34 HOAI),
- Objektplanung Freianlagen Lph. 1-9 (§ 39 HOAI),
- Tragwerksplanung Lph. 1-6 (§ 51 HOAI)
Besondere Leistungen:
- Synopse - Abweichungen zum lokalen Standard, die im weiteren Planungsverlauf zu definieren sind
- Rückbau TA mit Rückbau- u. Entsorgungsplanung (Schadstoffe)
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- Bauakustik
- Raumakustik
- Dynamisch-Thermische Gebäudesimulation
- Brandschutzkonzept, Fachbauleitung Brandschutz
- Regenwasserentsorgung
- Besondere Leistungen zur KG 200, Beprobung und Prüfung der Leitungsnetzte (Abwasser-, Frischwasser-, Kälteversorgungs-, Lüftungs- und Datennetzte)
- Nachweis Erdbebensicherheit für EuroCode
- SIGEKO
- Sinngemäße Anwendung Leitfaden Nachhaltiges Bauen (BNB) / Zielvereinbarung mit Nutzer abstimmen und fortlaufend überprüfen
- Mitwirkung Konzept Schnittstellenkoordination GP / zu beauftragende Firmen, GU
- Construction Contract Administration, sowie Services for On-Site Project Representation
- Fortschreibung und Aktualisierung der Bestandsunterlagen
- Beginn / Ende der Leistungserbringung:
März 2022 - Oktober 2027
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.