Beschreibung der Beschaffung
Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Die Residenz der Deutschen Botschaft Washington wurde zwischen 1992 und 1994 nach Plänen von Prof. O. M. Ungers auf dem bundeseigenen Grundstück 1800 Foxhall Road, Washington D.C. errichtet. Die architektonische Gestaltung des Gebäudes unterliegt dem Urheberschutz und ist als denkmalwürdig einzustufen.
Nach 27-jähriger Nutzung der Residenz sind nunmehr - trotz regelmäßiger Wartung - insbesondere die technischen Anlagen der Heizungs-, Kälte- und Lüftungstechnik abgängig. Die Geräte und deren Komponenten sind zunehmend störanfällig. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen sollen daher schwerpunktmäßig die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung umfassen, besonders im Bereich Keller und Dach, im Bereich Hochbau sind neben den Eingriffen, die sich aus der Erneuerung der TA ergeben, einige weitere Schwerpunkte zu nennen (Aufarbeitung Parkettböden, Sanierung der Außenbeläge, Überplanung der Küchen).
- Auftraggeber/Nutzer: Bundesrepublik Deutschland / Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) - Auswärtiges Amt
- Gebäudenutzung: Wohngebäude - Residenz der Deutschen Botschaft - mit amtlichem Teil zur Pflege von Kontakten mit dem Gastland (Empfänge, Abendessen, kleine Konzerten etc.).
- Art der Baumaßnahme: Sanierung mit Schwerpunkt Technische Ausrüstung
- BGF/BRI:
Keine Änderungen, Bestandsflächen sind beizubehalten:
Residenz: BGF 3.362 m² / BRI 11.015 m³
Garagengebäude: BGF 267 m² / BRI 1.095 m³
- Projektkosten (netto) für KG 200-500 gem. DIN 276: ca. 7,70 Mio. Euro netto.
KG 300 ca. 2.300.000 €
KG 400 ca. 4.500.000 €
KG 500 ca. 900.000 €
- Projektdauer: geplante Fertigstellung 2027
- Gegenstand des Auftrags:
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Projektsteuerung im eigenen Büro. Für die Durchführung des Vertrags gilt ausschließlich die deutsche Sprache.
Sehr gute Kenntnisse der deutschen und der englischen Sprache (in Wort und Schrift) des Bewerbers werden weiterhin vorausgesetzt.
Schnittstellenkonzept HOAI/AIA, D/USA Planung, GP/Ausführung GU:
Die Projektsteuerung stellt ein Konzept zur Schnittstellenkoordination unter Mitwirkung des Generalplaners auf. In diesem sind fortlaufend die Schnittstellen zwischen der deutschen und amerikanischen Planung und Ausführung, Construction Contract Administration und Services for On-Site Project Representation (Contract Documents des American Institute of Architects) sowie die Schnittstellen zwischen GP und den zu beauftragende Firmen / GU sowie deren unterschiedlichen Anforderungen vertieft hinsichtlich ihrer qualitativen, terminlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen und abzuwägen, um dann in Absprache mit dem Auftraggeber die Festlegungen mit den Beteiligten umzusetzen. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Synopse und im Zuge der Erstellung der haushaltsbegründenden Unterlage ist ab LPH 3 ggf. das Leistungsbild des Generalplaners entsprechend anzupassen.
Parallel zur Ausschreibung der Projektsteuerungsleistungen läuft derzeit das VgV-Verfahren für die Generalplanungsleistungen. Die Einbindung eines bauvorlageberechtigen örtlichen Partnerbüros / Nachunternehmers wird durch den Generalplaner erfolgen, insofern dieser nicht selbst in Washington bauvorlageberechtigt ist. Die Generalplanungsleistungen werden entweder im eigenen Büro oder mit Partnern in Bietergemeinschaft (Generalplanung, Objektplanung Gebäude und Fachplanung Technische Ausrüstung) und Nachunternehmern erbracht.
Im Falle einer Bietergemeinschaft mit einem Planungsbüro vor Ort oder eines Nachunternehmers vor Ort ist sicherzustellen, dass der Wechsel der Federführung zu einer US-amerikanischen Planung - falls dies dem Ergebnis der Synopse (s.u.) entspricht - zwischen LPH 3 und 4 abgesichert ist, um die Qualität der Planung und Ausschreibungen entsprechend des örtlichen Marktes zu entwickeln und die Inhalte der Entwurfsplanung weiterhin zu berücksichtigen.
Um sicherzustellen, dass der Zugriff auf örtliche Firmen / einen örtlichen GU gewährleistet ist, ist der Generalplaner in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Ausschreibungen verpflichtet, die notwendigen Leistungen der Construction Contract Administration und Architect’s Services for On-Site Project Representation gem. AIA, in der aktuellen Fassung zu erbringen, um die Umsetzung der Projektziele in der Durchführung abzusichern.
Synopse Technischer Standard (inkl. Wartbarkeit / Nachhaltigkeit / Energieeffizienz):
Unter Mitwirkung der Projektsteuerung stellt der Generalplaner fortlaufend eine Synopse zum Standard auf. Die örtliche Wartbarkeit und Instandhaltung - insbesondere der wartungsintensiven Bauteile / Anlagenteile ist so weit wie möglich durch lokale Firmen, möglichst ohne Unterstützungsleistungen aus Deutschland anzustreben, insofern nicht zwingende Aspekte dagegensprechen. Weiterhin ist jeweils die sinngemäße Anwendung im Ausland des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) und des aktuellen Energieeffizienzerlasses des BMI innerhalb der Synopse zu berücksichtigen. Um dies zu eruieren sind hier daher fortlaufend Präzisierungen der Vorgaben zum Standard im Rahmen der Erstellung der ES-Bau in EW-Bau-Qualität nach Gewerk / jeweiliger Anlage aufzustellen, die die Wirtschaftlichkeit, Wartbarkeit und das technische Risiko bewerten, um in Absprache mit dem Auftraggeber und dem Nutzer Festlegungen für das Projekt zu treffen.
Kunstkonzept (unter Berücksichtigung des Urheberrechts / der Kunst am Bau):
Der GP wird im Rahmen der Erstellung der ES-Bau in EW-Bau-Qualität ein Kunstkonzept entwickeln. Die Koordination, die sich aus diesem Konzept ergibt, ist unter Mitwirkung der Projektsteuerung zu leisten.
Zur Planung und zur Bauausführung ist zu beachten, dass die Materialität und Oberflächengestaltung der Innenräume gestalterisch und ausführungstechnisch sehr hochwertig sind. Die Zugänglichkeit zu den technischen Installationsführungen der TA ist nur sehr eingeschränkt bis gar nicht gegeben (keine Revisionsschächte, -klappen etc.). Es ist möglich, dass die Zugänglichkeit auch von den Werken der vorhandenen Kunst am Bau, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, erschwert ist. Die Evaluierung dieser Situation ist im Rahmen der Erstellung der ES-Bau in EW-Bau-Qualität durch den Generalplaner zu leisten.
Seitens BBR wird ein Kunstkonservator eingeschaltet. Die Verantwortlichkeit für die Ausschreibung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung / Einlagerung und Pflege der fest mit dem Gebäude verbundenen als Kunst-am-Bau zu definierenden Werke liegt beim Generalplaner.
Wenn notwendig, ist die Beteiligung der Ungers-Stiftung zur Wahrung der gestalterischen Qualität beabsichtigt.
Die Verantwortlichkeit für die nicht zum ursprünglichen Kunst am Bau gehörigen Kunstwerke und Ungers-Möblierung liegt beim BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten). Dennoch sind die sich hieraus ergebenden Abhängigkeiten (Abstimmung der Maßnahmen, Zeitfenster Begutachtung / Ein- und Ausbau, etc.) zu berücksichtigen und seitens des Generalplaners unter Mitwirkung der Projektsteuerung in die Koordination der Maßnahme zu integrieren.
Leitfäden, Regelwerke und Vorgaben:
Sofern bei der Planung und Ausführung von den Vorschriften der BauO NRW oder auf deren Grundlage erlassener Vorschriften abgewichen wird, ist eine Anpassung in Anlehnung an § 59 BauO NRW („rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen“) vorzunehmen. Zudem gilt örtliches Planungs-, Bauordnungs- und Arbeitsschutzrecht - die Umsetzung der Schutzziele nach deutschem Arbeitsschutz wird angestrebt. Die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), die Grundsätze und Richtlinien für Bauaufgaben des Bundes im Ausland (GRB-A), Richtlinien Auslandsbau (RiA) und die spezifischen Anforderungen des Auswärtigen Amts - insbesondere die Sicherheitsrichtlinie Ausland (SR-A) - sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Wird in der Planung der baulichen Maßnahmen im Bestandsgebäude die Notwendigkeit der Befassung mit der Statik / Standfestigkeit des Gebäudes gesehen, wird vom AG ein deutscher Prüfstatiker beauftragt, der die Einhaltung der entsprechenden Mindestvorgaben nach ECO-8 überprüft.
Die Verwendung eines zentralen Projekt-, Kommunikations- und Managementsystems (Thinkproject und teilw. BSCW) und des Kostenkontrollprogramms O-Xilis ist vorgegeben, zudem sind die Unterlagen für die Rechnungslegung gem. RBBau aufzubereiten und zu organisieren
- Leistungsbereiche/ Leistungsbild:
Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an AHO-Schriftenreihe Nr. 9.
- Handlungsbereiche 1: Organisation, Information, Koordination, Dokumentation
2: Qualitäten / Quantitäten
3: Terminplanung und -kontrolle
4: Kostenplanung und -kontrolle
5: Vertragsmanagement
- Leistungsstufen I: bis ES-Bau in EW-Bau-Qualität
II: bis AFU
III: bis Fertigstellung
Besondere Leistungen:
- Fortlaufend zu entwickelndes Konzept zur Schnittstellenkoordination innerhalb der Generalplaner-Konstellation und des Generalplaners zu den zu beauftragende Firmen / GU unter Mitwirkung des Generalplaners in Bezug auf HOAI / AIA (Mitwirkung des GP).
- Mitwirkung an der fortlaufenden Synopse zum Technischen Standard (Aufstellung durch den GP)
- Mitwirkung am Kunstkonzept des Generalplaners (Aufstellung durch den GP)
- Beginn / Ende der Leistungserbringung: März 2022 - Oktober 2027
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht